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Nebengewerbe anmelden nebengewerbe ebay gewährleistung |
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hallo. ich mache eBay seit ca.3 jahren. da es mitlerweile mehr und mehr geworden ist und ich über 1000 bewertungen habe will ich endlich nebengewerbe anmelden, was muss ich beachten? muss ich an der auktionsseite was machen? (impressum?)
ich handle teilweise mit neuware aber hauptsächlich mit gebrauchten waren von freunden ect... wie schaut das mit den steuern bei den gebrauchten artikeln aus? wieviel muss ich an den staat abdrücken?
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Zimara
Junior Poweruser
   

Dabei seit: 08.04.2003
Beiträge: 150
Herkunft: Bad Säckingen Beruf: Dipl. Wirtschaftsinformati
ker
Meine Auktionen
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| Zitat: |
Original von herry
hallo. ich mache eBay seit ca.3 jahren. da es mitlerweile mehr und mehr geworden ist und ich über 1000 bewertungen habe will ich endlich nebengewerbe anmelden, was muss ich beachten? muss ich an der auktionsseite was machen? (impressum?)
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Man muss als Gewerbetreibender einige Sachen beachten, dies dürfte aber nicht all zu schwer sein.
1) Solltest Du mit Computer Hardware handeln dann solltest Du zur Gewerbeanmeldung gleich ein polizeiliches Führungszeugnis mitbringen
2) Als Gewerbetreibender hat man diverse Gewährleistungspflichten so muss man auch bei gebrauchten Gütern 2 Jahre Gewährleistung geben. Es sei den man schränkt dieses auf ein Jahr im Auktionstext ein.
3) Impressumspflicht ist fast ein ganzes Thema für sich. Im Shop benötigst Du dieses aus meiner sicht auf alle Fälle und ich würde es auch auf meiner Auktionsseite anbringen und sei es nur um einen guten Eindruck zu machen (Seht her, habe nichts zu verbergen).
| Zitat: |
Original von herry
ich handle teilweise mit neuware aber hauptsächlich mit gebrauchten waren von freunden ect... wie schaut das mit den steuern bei den gebrauchten artikeln aus? wieviel muss ich an den staat abdrücken?
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Du versteuerst Deine Gewinnen. D.h. Wenn Du einen gebrauchten Artikel kaufst stellt diese Aufwand da, der mit Deinen Einnahmen verrechnet wird. Die Höhe der Abgaben ergibt sich dann aus Deinem persönlichen Steuersatz. (Du wirst ja nicht gleich ne Kapitalgesellschaft gründen ;-))
Eine Menge Information zu dem Thema findest Du auf den Internet seiten der Infustrie und Handelskammer (IHK). Oder bei der IHK direkt, oft bieten diese auch günstige Existenzgründungsseminare an.
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ok.aber wegen dem impressum habe ich eine strafe von 186€ bekommen vom verein für verbraucherschutz. ich habe aber gar keinen eBay shop sondern handle nur über das normale auktionsverfahren. ist diese strafe ungerecht? oder warum kann man mir eine strafe aufbrummen nur weil ich kein impressum habe?
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die haben folgendes geschrieben:
Sie handeln bei ihren verkäufen auf der verkaufsplattform eBay unternehmerisch, also im geschäftlichen verkehr und sind damit zur anbieterkennzeichnung verpflichtet.
das ist der anfang. insgesammt sind es 5 seiten. ich wollte aber kein wiederspruch einlegen weil ich doch schon sehr viel verkauft habe bei eBay auch neuware. ich hatte angst wenn ich dort wiederspruch einlege kommt die steuer. ich habe meine aktionen bei eBay vorerst eingestellt...
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ja aber wie gesagt ich habe viel neuware verkauft und auch in größeren mengen und hätte ich wiederspruch eingelegt wäre ich glaube eh nicht durchgekommen, da ich ja schon in gewinnabsicht gehandelt hatte.. naja nun ist es zuspät und ich werde mal schauen ob sich nebengewerbe anmelden lohnt...
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ja habe ja schon eher teurere sachen verkauft...
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ego444
Co-Administrator
     

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Vorname: Christof Herkunft: Bad Schwartau Markenzeichen: Gott
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Was zählt, ist die "nachhaltige Gewinnabsicht". Wenn also eine gewisse Kontinuität zu erkennen ist, handelt mann gewerblich. Dabei ist es unerheblich, ob mann tatsächlich Gewinn erzielt. Die Absicht, etwas zu verdienen, reicht.
__________________ Hasta La Victoria Siempre!
Christof
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