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buelent
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Dabei seit: 04.10.2005
Beiträge: 3

Nebengewerbe anmelden 04.10.2005 22:42 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo, habe vor demnächst bei eBay neuware zu verkaufen. (T-Shirts, Jeans u.s.w)
Ich hätte da ein paar fragen, hoffe dass mir jemand von euch helfen kann.

1. Müsste ich da immer eine Rechnung an den Käufer mitschicken?
(wenn ja, gibt es hier irgendwo eine Beispielrechnung, wie Sie so aufgebaut ist und was diese Rechnung alles beinhalten soll)

2. Muss ich in der Auktion immer einen Hinweis angeben, was die Garantie angeht?? Muss ich die Sachen Zurücknehmen, wenn der Käufer es sich anders überlegt und die Ware doch nicht haben will?


3. Wie wird die Umsatzsteuer von 16% berechnet?
Ein Beispiel: Ich kaufe ein Shirt für 10€, verkaufe es bei eBay für 20€ und dazu kommt der Versand von 5€, also insgesamt 35€.
Müsste ich jetzt von diesem Betrag die 16% ans Finanzamt zahlen?

4. Muss die Umsatzsteuer jeden Monat bezahlen?
Was ist mit den Sachen die ich zwar verkaufe, aber der Kunde es doch nicht haben will und es zurück schickt?

5. Ich habe ja einen 1.Job, eBay will ich nebenbei machen. Gibt es Probleme, wenn ich bei eBay mehr verdienen sollte (Brutto) als bei meinem ersten Job? Z.B. mit meiner Renten und Krankenversicherung.

6. Muss ich sofort mit dem Verkauf loslegen, wenn ich den Gewerbeschein bekomme? oder kann ich dann anfangen wann ich will?


Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten.
Flateric Flateric ist männlich
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Dabei seit: 24.02.2003
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06.10.2005 13:53 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo buelent,

besonders viel hast du dich mit dem Thema anscheinend noch nicht auseinandergesetzt.
Da gibt es schon einige Punkte zu beachten, wie Fernabsatzgesetz, Gewährleistungsrechte, Anbieterkennzeichnung, Textilbestandsteilekennzeichung (oder wie das heisst), etc.....

Bevor wir auf alle Punkte eingehen, zunächst eine Frage zu 5.

Erlaubt dir dein Arbeitgeber ein Nebengewerbe zu betreiben?
Wenn nicht, dann haben sich die anderen Fragen damit wohl erledigt.

Gruß
Flateric


buelent
Junior Member


Dabei seit: 04.10.2005
Beiträge: 3

Themenstarter Thema begonnen von buelent
06.10.2005 15:34 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

brauche ich da die genehmigung vom Arbeitgeber???
Auch wenn das ein paar euro sind, die ich verdienen sollte??
Flateric Flateric ist männlich
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06.10.2005 20:08 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

in der Regel JA
schau mal in deinen Arbeitsvertrag.
Avatar Avatar ist männlich
Auktionshilfe Unsterblich


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06.10.2005 20:08 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

In meinem arbeitsvertrag steht sogar drin, dass ich keine weitere Tätigkeit nebenbei haben darf. Augenzwinkern


MFG René
buelent
Junior Member


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Beiträge: 3

Themenstarter Thema begonnen von buelent
06.10.2005 21:26 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

ich habe heute mit meinem Arbeitgeber gesprochen, er hat nichts dagegen, solange ich es ausserhabl der Arbeitszeiten mache
Flateric Flateric ist männlich
Senior Poweruser


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Dabei seit: 24.02.2003
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07.10.2005 19:58 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo buelent,
auch wenn es etwas umfangreich wäre hier alle kaufmännischen Grundsätze aufzuführen, versuche ich zumindest stickpunktartig auf deine Frage eingehen.
Zitat:
1. Müsste ich da immer eine Rechnung an den Käufer mitschicken?
(wenn ja, gibt es hier irgendwo eine Beispielrechnung, wie Sie so aufgebaut ist und was diese Rechnung alles beinhalten soll)

ja du musst immer eine Rechnung ausstellen. Diese muss auch gesetzlich vorgeschriebene Inhalte haben.
weitere Infos
Zitat:
2. Muss ich in der Auktion immer einen Hinweis angeben, was die Garantie angeht?? Muss ich die Sachen Zurücknehmen, wenn der Käufer es sich anders überlegt und die Ware doch nicht haben will?

Beschäftige dich nochmal mit dem Unterschied von Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist die Pflicht für dich als Händler. Google ist dein Freund großes Grinsen
zum Thema Rücknahmepflicht von Waren lies bitte hier
Zitat:
3. Wie wird die Umsatzsteuer von 16% berechnet?
Ein Beispiel: Ich kaufe ein Shirt für 10€, verkaufe es bei eBay für 20€ und dazu kommt der Versand von 5€, also insgesamt 35€.
Müsste ich jetzt von diesem Betrag die 16% ans Finanzamt zahlen?
4. Muss die Umsatzsteuer jeden Monat bezahlen?
Was ist mit den Sachen die ich zwar verkaufe, aber der Kunde es doch nicht haben will und es zurück schickt?

Falls du im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 EUR und in den Folgejahren nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz machst kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dann brauchst du nichts abführen, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Es kommt auf dein Geschäftsmodell an, was sich eher lohnt. Als Kleinunternehmer darfst du dann aber auch keine MwSt. auf der Rechnung ausweisen. Falls du viel an Gewerbetreibende verkaufst, wirst du um die Umsatzsteuer nicht rumkommen.
Ansonsten empfehle ich dir, wenn du schon solche Fragen stellst, lieber eine Steuerberater zu beauftragen.
Zitat:
6. Muss ich sofort mit dem Verkauf loslegen, wenn ich den Gewerbeschein bekomme? oder kann ich dann anfangen wann ich will?

du kannst das ganz in Ruhe angehen lassen.

So erstmal genug geschrieben.
Jetzt beschäftige dich erstmal eingehend mit dem Thema uns sein ja vorsichtig. Bei eBay schwirren soviele Anwälte rum die nur darauf warten dir eine Abmahnung erteilen zu können. Da ist dann der Gewinn der nächsten Jahre erstmal weg.
Gruß
Eric
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