Auktionsforum eBay Forum Auktionshilfe.info eBay Partnerprogramm

Login/Logout | eBay-Links | Forenregeln | Bin Neu Hier! | Spielhalle | Kniffel | Unsere Partner | Banner | Presse | Statistik | Impressum | Neue Themen

Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Auktionshilfe.info » Auktionshilfe » Selbständigkeit - Existenzgründung AGB´s » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Selbständig mit Online-Auktionen
Existenzgründung | Rechtliche Voraussetzungen | Handels- und Steuerrecht | Powerseller | Finanzamt | Abmahnungen | Möglichkeiten und Chancen
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen


Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen AGB´s
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
einschwabe
Member


Dabei seit: 24.11.2005
Beiträge: 5

AGB´s 24.11.2005 20:31 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo.

ich habe nun Gewerbe angemeldet und will meine Sachen bei eBay verkaufen.

muss ich in die auktionen meine AGB´s reinschreiben

gruß
Flateric Flateric ist männlich
Senior Poweruser


images/avatars/avatar-133.jpg

Dabei seit: 24.02.2003
Beiträge: 336
Herkunft: Hessen
Beruf: Bänker

24.11.2005 20:36 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

nein musst du nicht, wenn du keine hast.
dann greifen halt die gesetzlichen Mindestregelungen. Wenn du allerdings etwas einschränken möchtest, dann muss es mit rein.


einschwabe
Member


Dabei seit: 24.11.2005
Beiträge: 5

Themenstarter Thema begonnen von einschwabe
24.11.2005 20:38 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Klar.ich habe welche.

gibt es da ein gesetz das man sie reinmachen oder verlinken muss?
mok006 mok006 ist männlich
Auktionshilfe Experte


images/avatars/avatar-172.jpg

Dabei seit: 16.02.2003
Beiträge: 917

25.11.2005 10:47 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hmmm, weiß ich auch nicht ganz genau, aber schau dir doch einfach mal die Seiten von ein paar größeren Power-Sellern an! geschockt Am bester so welche ab 50k Bewertungen. So würde ich es zumindest machen. Sollten dann imernoch Fragen auftreten, einfach stellen, denn es gibt hier schon noch ein paar Leute, die sich besser damit auskennen als ich! traurig

MfG
mok006 Freude

__________________
Wer Fehler findet, darf sie behalten!

einschwabe
Member


Dabei seit: 24.11.2005
Beiträge: 5

Themenstarter Thema begonnen von einschwabe
25.11.2005 11:36 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

hm.....
manche habens es manche nicht.
mok006 mok006 ist männlich
Auktionshilfe Experte


images/avatars/avatar-172.jpg

Dabei seit: 16.02.2003
Beiträge: 917

25.11.2005 12:32 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Also ich würde auf jeden Fall meine AGB's selber schreiben und nicht die gesetzlichen Mindestregelungen nehmen, da diese oft nicht ausreichen und nicht immer alles abdecken! Immerhin ist ja aich jede Auktio ein bißchen individuell! Augenzwinkern

__________________
Wer Fehler findet, darf sie behalten!

einschwabe
Member


Dabei seit: 24.11.2005
Beiträge: 5

Themenstarter Thema begonnen von einschwabe
25.11.2005 14:49 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

§ 305
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,


und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
niehls0815 niehls0815 ist männlich
Auktionshilfe Legende


images/avatars/avatar-166.gif

Dabei seit: 16.04.2005
Beiträge: 1.663
Herkunft: Sachsen
Beruf: ich arbeite
Markenzeichen: kleines Helferlein hat Urlaub


Meine Auktionen

29.11.2005 21:44 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

eben da steht es doch - abweichende agb werden nur rechtskräftig, wenn der andere sie VOR Vertragsschluß zur Kenntnis genommen und diesen zugestimmt hat.

Wenn du sie nirgends hinschreibst, kriegt auch keiner Kenntnis davon und damit werden sie nie gültig. Dass sie bei dir im Schreibtisch liegen, nutzt da keinem was.

Da ist schon so mancher Händler auf die nase gefallen. Es gibt sogar Gerichtsurteile, dass die AGBs nicht zu versteckt sein dürfen - also sollten sie schon entweder direkt oder mit nur einem Klick zu finden sein.

Evtl. kannst du sie ja uaf deiner mich-Seite unterbringen und dann im Angebot darauf verweisen.

__________________
Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
Nichts geht so schnell, wie einen guten Ruf zu ruinieren und nichts ist so schwer, wie einen guten Ruf wiederherzustellen.

Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
» Auktionshilfe » Selbständigkeit - Existenzgründung » AGB´s

Auktionshilfe.info Das Auktionsforum | Neue Themen | Sitemap | (c)-2008 | Partner: LinksIndex.de | Onlinemarktplatz | Wikipedia / eBay