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Zum Ende der Seite springen Vorsicht Abmahnung: Princess und Traumstein sind geschützt.
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King-of-Jewels
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Dabei seit: 23.12.2005
Beiträge: 2

Vorsicht Abmahnung: Princess und Traumstein sind geschützt. 23.12.2005 13:39 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Es ist ein Skandal,
wie manch findige Leute versuchen an das Geld anderer zu kommen. Aber es scheint ganz einfach zu sein! Man versucht einfach sich einen Begriff welcher häufig benutzt wird schützen zu lassen. Wenn dies gelingt hat man quasi eine Gelddruckmaschine und kann jeden teuer abmahnen. Ich selbst habe den Begriff Princess in einer meiner Beschreibungen benutzt, und bin von einem aufmerksamen Bieter informiert worden, daß der Begriff Princess geschützt ist. Ich hatte den Begriff Princess Cut benutzt und ihn jetzt in Princesscut um geändert. Ähnlich verhält es sich bei dem Begriff Traumstein, wo ich selbst abgemahnt wurde.

Hier noch ein interessanter Link zum Begriff Princess: http://www.iphpbb.com/board/ftopic-50385095nx20254-58.html


Anbieter seid also vorsichtig bei der Benutzung dieser
Begriffe. Es wäre schön, wenn Leser, welche ähnliche
Probleme haben oder hatten, ihre Erfahrungen schildern würden.

King-of-Jewels
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Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
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RE: Vorsicht Abmahnung: Princess und Traumstein sind geschützt. 30.01.2007 11:21 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Dafür gleich eine Abmahnung. unglücklich

Ich meine das man erst darauf aufmerksam gemacht werden muss.
wenn man nicht hören will sollte man danach fühlen.


niehls0815 niehls0815 ist männlich
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Meine Auktionen

30.01.2007 22:48 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Tja, die geldgierigen Anwälte sind da anderer Meinung.

Da kommt sofort ne abmahnung und ne Unterlassungserklärung. Incl. ner gepfefferten Rechnung für den Aufwand, den man eigentlich gar nicht wollte oder beauftragt hat. Dagegen sollte mal nen Gesetz erlassen werden.

__________________
Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
Nichts geht so schnell, wie einen guten Ruf zu ruinieren und nichts ist so schwer, wie einen guten Ruf wiederherzustellen.

bigbrother
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Dabei seit: 27.10.2006
Beiträge: 78

31.01.2007 09:40 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Es ist halt wie immer im wunderbaren Regel-Deutschland. Sowas ist
nur in D möglich. Anwälte haben eine Geddruckmaschine und können
sich quasi selber bestellen. Im Ausland gibt es das nicht und deshlab
gibt es auch keine Abmahnwellen.

Die Höhe ist meiner Meinung nach die Argumentation der Anwaltslobby,
nach der das so bleiben müsse, weil ja Anwälte organe der Rechtspflege
seien und Wettbewerbsverstöße bestraft werden müssen.

Seit wann benötigen wir selbsternannte Hilfssherriffs und seit wann
siind die überzogenen Abmahngebühren als eine berechtigte Bestrafung
anzusehen?

Gibts nur hier solche absurden Auswüchse. aber das wird sich nicht
ändern, denn im Bundestag sitzen zuviele Anwälte. Das sieht man
auch an der abgespeckten Novelle der geplanten "Begrenzung" der
Abmahngebühren. Gilt nur für den ahnungslosen Privatuser. eBay-Verkäufer etc sind auch weiterhin Freiwild.

Ciao

Martin
biguhu biguhu ist männlich
Co-Administrator


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Dabei seit: 05.06.2006
Beiträge: 2.357
Herkunft: Niedersachsen
Markenzeichen: Die Große Eule!

31.01.2007 10:29 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Sowas ist nur in D möglich. Anwälte haben eine Geddruckmaschine und können sich quasi selber bestellen. Im Ausland gibt es das nicht und deshlab gibt es auch keine Abmahnwellen.


Das sei aus dem Beitrag von bigbrother nochmals hervorgehoben. Deutschland ist in der Tat das einzige Land in Europa (ob es so etwas in irgendeinem anderen Land der Welt gibt, weiß ich nicht), in dem es möglich ist, für die erste Abmahnung Geld zu verlangen.

Das perfide ist dabei, traut man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugen, was nur mit einem versiertem eigenen Anwalt geht, und es kommt zu keiner Klageerhebung, weil bereits im Vorfeld deutlich wird, daß die Abmahnung unberechtigt ist, bleibt man auch noch auf seinen Anwaltskosten sitzen.

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