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Vorsicht Abmahnung: Princess und Traumstein sind geschützt. |
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Es ist ein Skandal,
wie manch findige Leute versuchen an das Geld anderer zu kommen. Aber es scheint ganz einfach zu sein! Man versucht einfach sich einen Begriff welcher häufig benutzt wird schützen zu lassen. Wenn dies gelingt hat man quasi eine Gelddruckmaschine und kann jeden teuer abmahnen. Ich selbst habe den Begriff Princess in einer meiner Beschreibungen benutzt, und bin von einem aufmerksamen Bieter informiert worden, daß der Begriff Princess geschützt ist. Ich hatte den Begriff Princess Cut benutzt und ihn jetzt in Princesscut um geändert. Ähnlich verhält es sich bei dem Begriff Traumstein, wo ich selbst abgemahnt wurde.
Hier noch ein interessanter Link zum Begriff Princess: http://www.iphpbb.com/board/ftopic-50385095nx20254-58.html
Anbieter seid also vorsichtig bei der Benutzung dieser
Begriffe. Es wäre schön, wenn Leser, welche ähnliche
Probleme haben oder hatten, ihre Erfahrungen schildern würden.
King-of-Jewels
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Auktionshilfe Unsterblich
   
Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin
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Dafür gleich eine Abmahnung.
Ich meine das man erst darauf aufmerksam gemacht werden muss.
wenn man nicht hören will sollte man danach fühlen.
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bigbrother
Trusted Senior Member
   
Dabei seit: 27.10.2006
Beiträge: 78
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Es ist halt wie immer im wunderbaren Regel-Deutschland. Sowas ist
nur in D möglich. Anwälte haben eine Geddruckmaschine und können
sich quasi selber bestellen. Im Ausland gibt es das nicht und deshlab
gibt es auch keine Abmahnwellen.
Die Höhe ist meiner Meinung nach die Argumentation der Anwaltslobby,
nach der das so bleiben müsse, weil ja Anwälte organe der Rechtspflege
seien und Wettbewerbsverstöße bestraft werden müssen.
Seit wann benötigen wir selbsternannte Hilfssherriffs und seit wann
siind die überzogenen Abmahngebühren als eine berechtigte Bestrafung
anzusehen?
Gibts nur hier solche absurden Auswüchse. aber das wird sich nicht
ändern, denn im Bundestag sitzen zuviele Anwälte. Das sieht man
auch an der abgespeckten Novelle der geplanten "Begrenzung" der
Abmahngebühren. Gilt nur für den ahnungslosen Privatuser. eBay-Verkäufer etc sind auch weiterhin Freiwild.
Ciao
Martin
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biguhu
Co-Administrator
     

Dabei seit: 05.06.2006
Beiträge: 2.357
Herkunft: Niedersachsen Markenzeichen: Die Große Eule!
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| Zitat: |
| Sowas ist nur in D möglich. Anwälte haben eine Geddruckmaschine und können sich quasi selber bestellen. Im Ausland gibt es das nicht und deshlab gibt es auch keine Abmahnwellen. |
Das sei aus dem Beitrag von bigbrother nochmals hervorgehoben. Deutschland ist in der Tat das einzige Land in Europa (ob es so etwas in irgendeinem anderen Land der Welt gibt, weiß ich nicht), in dem es möglich ist, für die erste Abmahnung Geld zu verlangen.
Das perfide ist dabei, traut man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugen, was nur mit einem versiertem eigenen Anwalt geht, und es kommt zu keiner Klageerhebung, weil bereits im Vorfeld deutlich wird, daß die Abmahnung unberechtigt ist, bleibt man auch noch auf seinen Anwaltskosten sitzen.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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