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Zum Ende der Seite springen Werbeverbot für Frauenärzte
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mok006 mok006 ist männlich
Auktionshilfe Experte


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Dabei seit: 16.02.2003
Beiträge: 917

Werbeverbot für Frauenärzte 13.01.2006 16:56 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Ein Frauenarzt aus dem Landkreis Bay-
reuth darf auf seiner Internetseite
nicht mit Schwangerschaftsabbrüchen für
sich und seine Praxis werben. Im Wie-
derholungsfall müsse der betreffende
Gynäkologe eine Geldstrafe von 8000 Eu-
ro zahlen, teilte ein Sprecher des
Landgerichts Bayreuth nach einem ent-
sprechenden Urteil mit.

Der Arzt hatte auf seiner Internetseite
darauf hingewiesen, dass zu seinem
Leistungskatalog auch Schwangerschafts-
abbrüche gehören. Er war von Abtrei-
bungsgegnern angezeigt worden.
(Az: 2 Ns 118 Js 12007/04).


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