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mok006 mok006 ist männlich
Auktionshilfe Experte


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Dabei seit: 16.02.2003
Beiträge: 917

Gestohlenes sofort melden 19.01.2006 21:10 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Wer nach einem Wohnungseinbruch die ge-
stohlenen Gegenstände nicht unverzüg-
lich bei Polizei und Versicherung mel-
det, kann seinen Anspruch auf Ersatz
verlieren. Das geht aus einem vom Köl-
ner Anwalt-Suchservice veröffentlichten
Urteil des Kölner Landgerichts hervor.

Im vorliegenden Fall war eine Liste mit
Gestohlenem im Wert von 14.100 Euro
erst drei Wochen nach dem Einbruch ein-
gereicht worden. Die Hausratversiche-
rung hatte daraufhin die Zahlung ver-
weigert und vor Gericht Recht bekommen
(Az.: 24 O 570/03).


__________________
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