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Spaßbieter bei eBay muss Schadensersatz zahlen 12.04.2006 14:32 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
11.04.2006In eBay-Angeboten finden sich oftmals Klauseln, nach denen „Spaßbieter“ damit rechnen müssen, von Anwalt des Verkäufers auf einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises in Anspruch genommen zu werden. Das Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05) hatte nun zu entscheiden, ob eine derartige Klauseln rechtlich zulässig ist.
Bei eBay kommt ein Kaufvertrag mit jedem abgegebenen Höchstgebot zustande. Problematisch wird es dann, wenn sich der Meistbietende nach Ablauf des Auktionszeitraums darauf beruft, kein Interesse am Zustandekommen des Kaufvertrages zu haben.

Quelle:
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/333.html
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