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Zum Ende der Seite springen Abgrenzung Garantie - Gewährleistung
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niehls0815 niehls0815 ist männlich
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Abgrenzung Garantie - Gewährleistung 16.05.2006 23:00 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
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Bietet ein Ebay-Verkäufer Ware mit den Worten "Privatkauf - keine Garantie" an, so hat er seine gesetzliche Haftung wirksam ausgeschlossen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden (Az. 12 S 555/05).
Das Gericht macht es damit all jenen Menschen leichter, die den Unterschied zwischen Garantie (freiwilliges Haltbarkeitsversprechen vom Hersteller) und Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers) nicht kennen. Wer also die Garantie ausschließt, aber die Gewährleistung meint, muss trotzdem nicht für Fehler haften, sofern er die Ware in der Angebotsbeschreibung nach besten Wissen und Gewissen beschrieben hat.

Tipp: Seien Sie dennoch präzise, wenn Sie als Privatperson Ware ohne Haftungsrisiko anbieten wollen. Beschreiben Sie Ware und eventuelle Fehler genau, denn sonst hilft Ihnen auch ein korrekter Haftungsausschluss ("keine Gewährleistung") nicht unbedingt. Für nicht beschriebene Fehler, die Sie kannten oder hätten kennen müssen, haften Sie unter Umständen trotzdem - wegen arglistigem Verschweigens.
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( Finanztest 03/2006 Seite 8 )

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Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
Nichts geht so schnell, wie einen guten Ruf zu ruinieren und nichts ist so schwer, wie einen guten Ruf wiederherzustellen.

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