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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Dienstreisezeiten müssen nicht wie
Arbeitszeiten vergütet werden. Mit
diesem Urteil wies der 9.Senat des
Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die
Klage eines wissenschaftlichen Ange-
stellten zurück, der wiederholt zu
Dienstreisen ins Ausland musste.
Der Kläger hatte für das Jahr 2002 eine
Zeitgutschrift von 155 Stunden und fünf
Minuten verlangt. Die Richter betonten,
bei Dienstreisen gelte nur die Zeit der
dienstlichen Inanspruchnahme am aus-
wärtigen Geschäftsort als vergütungs-
pflichtige Arbeitszeit.
(Az: BAG Erfurt - 9 AZR 519/05) |
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