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Zum Ende der Seite springen Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte
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niehls0815 niehls0815 ist männlich
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Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 05.09.2006 20:58 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hab grad die neue PC Welt durch. Da ist mal wieder nen Artikel zu diesem Thema drin.

Kurz-Fazit: Momentan ist es für Forenbetreiber sehr gefährlich, wenn die Mitglieder rechtwidrige Inhalte Schreiben. (siehe "Heise" Urteil).

Hier ist es ja nioch überschaubar, was so am Tag geschrieben wird. Aber in anderen größeren Foren sind das ja hunderte oder gar tausende Beiträge. Wer soll da den Überblick behalten. Das wär ja ein Vollzeitjob für mehrere Leiute.

Naja, mal sehen, wo die Entwicklung hingeht. Momentan sind da wohl noch einige Verfahren bei höherrangigen Gerichten anhängig.

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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.03.2007 08:20 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Der BGH hat entschieden:

Zitat:
Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags, unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Verfasser des beanstandeten Beitrags. Die Haftung des Forenbetreibers besteht auch dann, wenn dem Verletzten die Identität des Verfassers bekannt ist. Der Verletzte kann daher wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Anspruch nehmen. Ein so genanntes Meinungsforum ist gegenüber anderen Foren nicht privilegiert. Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06

Endlich das praxisnahe und vernünftige Urteil, auf das wir gewartet haben. großes Grinsen

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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.03.2007 09:38 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Die Zeiten werden immer schlechter für Forenbetreiber.

Ansich ist es aber richtig.

Darum verbot zu Realnamen. e.c.

Auch Rechtlich muss man immer auf der Hut bleiben.
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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.03.2007 10:36 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Die Zeiten werden immer schlechter für Forenbetreiber.

René,
ich glaube Du hast das Urteil nicht verstanden. Lies es Dir noch einmal in Ruhe durch.
Daß sie Dich am Arsch kriegen, wenn Du etwas rechtswiedriges duldest, ist doch ok. Das Du aus dem Schneider bist, solange Du eine solche Aussage noch nicht gelesen hast, ist doch um so besser!
Ich sach ma: "Die Zeiten werden wieder besser."

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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.03.2007 11:50 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags,



Wenn ich davon Kenntnis bekommen habe kann ich noch reagieren ohne abgemahnt zu werden?
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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.03.2007 13:48 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Wenn ich davon Kenntnis bekommen habe kann ich noch reagieren ohne abgemahnt zu werden?

Jepp!

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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.03.2007 14:59 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Schön, schön, das Baut auf. verwirrt
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Themenstarter Thema begonnen von niehls0815
RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 29.03.2007 13:24 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Aber wie weist man den Zeitpunkt der Kenntnisnahme nach? Wird das registriert, wer welchen Beitrag liest?
Oder kann man sich da bis zu einem Hinweis eines "Auf-den-Schlips-Getretenen" auf unkenntnis berufen?

Ist doch auch wieder schwammig.

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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 29.03.2007 13:30 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Aber wie weist man den Zeitpunkt der Kenntnisnahme nach?


In einem solchen Fall ist es wichtig zu wissen, wer die Beweispflicht hat. Und das dürfte derjenige sein, der mit einer Forderung auftritt. Eine Kenntnis ist zB nachzuweisen, wenn der Admin im selben Thread gepostet hat. Oder wenn der Fordernde den Admin per PN darauf aufmerksam gemacht hat.

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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 29.03.2007 14:02 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ja genau, ich bekomme eine Frist um zu reagieren.


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RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.08.2007 15:41 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ein Lichtblick für Forenbetreiber:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95039

Endlich hat die Justiz eine weise Entscheidung getroffen. smile

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Themenstarter Thema begonnen von niehls0815
RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte 28.08.2007 23:39 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

klingt ausnahmsweise mal vernünftig

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