Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte |
ego444
Auktionshilfe Experte
   

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Vorname: Christof Herkunft: Bad Schwartau Markenzeichen: Alteisentreiber
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Der BGH hat entschieden:
| Zitat: |
| Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags, unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Verfasser des beanstandeten Beitrags. Die Haftung des Forenbetreibers besteht auch dann, wenn dem Verletzten die Identität des Verfassers bekannt ist. Der Verletzte kann daher wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Anspruch nehmen. Ein so genanntes Meinungsforum ist gegenüber anderen Foren nicht privilegiert. Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06 |
Endlich das praxisnahe und vernünftige Urteil, auf das wir gewartet haben.
__________________ Hasta La Victoria Siempre!
Christof
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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Die Zeiten werden immer schlechter für Forenbetreiber.
Ansich ist es aber richtig.
Darum verbot zu Realnamen. e.c.
Auch Rechtlich muss man immer auf der Hut bleiben.
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ego444
Auktionshilfe Experte
   

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| Zitat: |
| Die Zeiten werden immer schlechter für Forenbetreiber. |
René,
ich glaube Du hast das Urteil nicht verstanden. Lies es Dir noch einmal in Ruhe durch.
Daß sie Dich am Arsch kriegen, wenn Du etwas rechtswiedriges duldest, ist doch ok. Das Du aus dem Schneider bist, solange Du eine solche Aussage noch nicht gelesen hast, ist doch um so besser!
Ich sach ma: "Die Zeiten werden wieder besser."
__________________ Hasta La Victoria Siempre!
Christof
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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags,
Wenn ich davon Kenntnis bekommen habe kann ich noch reagieren ohne abgemahnt zu werden?
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ego444
Auktionshilfe Experte
   

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| Zitat: |
| Wenn ich davon Kenntnis bekommen habe kann ich noch reagieren ohne abgemahnt zu werden? |
Jepp!
__________________ Hasta La Victoria Siempre!
Christof
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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Schön, schön, das Baut auf.
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biguhu
Co-Administrator
     

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| Zitat: |
| Aber wie weist man den Zeitpunkt der Kenntnisnahme nach? |
In einem solchen Fall ist es wichtig zu wissen, wer die Beweispflicht hat. Und das dürfte derjenige sein, der mit einer Forderung auftritt. Eine Kenntnis ist zB nachzuweisen, wenn der Admin im selben Thread gepostet hat. Oder wenn der Fordernde den Admin per PN darauf aufmerksam gemacht hat.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Ja genau, ich bekomme eine Frist um zu reagieren.
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biguhu
Co-Administrator
     

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Ein Lichtblick für Forenbetreiber:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95039
Endlich hat die Justiz eine weise Entscheidung getroffen.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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