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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Markenzeichen: Ex Admin
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Die Führerscheinbehörde darf einem Au-
tofahrer die Fahrerlaubnis nicht vor
dem rechtskräftigen Abschluss eines
Strafverfahrens wegen eines Verkehrsde-
likts entziehen. Das entschied das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
in einem Beschluss. (Az.:10 B 10371/06)
Nach Überzeugung der Richter muss die
Behörde abwarten, ob das Strafgericht
den Betroffenen für ungeeignet hält,
ein Fahrzeug zu steuern. Dieser Ent-
scheidung dürfe die Behörde nicht vor-
greifen. Das Gericht erklärte mit sei-
nem Beschluss den sofortigen Entzug ei-
nes Führerscheins für rechtswidrig. |
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