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Zum Ende der Seite springen Führerscheinentzug erst nach Urteil
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Führerscheinentzug erst nach Urteil 17.09.2006 09:47 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Die Führerscheinbehörde darf einem Au-
tofahrer die Fahrerlaubnis nicht vor
dem rechtskräftigen Abschluss eines
Strafverfahrens wegen eines Verkehrsde-
likts entziehen. Das entschied das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
in einem Beschluss. (Az.:10 B 10371/06)

Nach Überzeugung der Richter muss die
Behörde abwarten, ob das Strafgericht
den Betroffenen für ungeeignet hält,
ein Fahrzeug zu steuern. Dieser Ent-
scheidung dürfe die Behörde nicht vor-
greifen. Das Gericht erklärte mit sei-
nem Beschluss den sofortigen Entzug ei-
nes Führerscheins für rechtswidrig.
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