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Zum Ende der Seite springen Steuererklärung: Schulgeld angeben
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Steuererklärung: Schulgeld angeben 17.09.2006 09:49 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Auch wer seine Kinder auf eine so ge-
nannte Europäische Schule schickt, kann
das gezahlte Schulgeld - zumindest
teilweise - bei seiner Einkommensteuer-
erklärung geltend machen. Das berichtet
die Zeitschrift "Der Steuerzahler" un-
ter Hinweis auf ein Urteil des Bundes-
finanzhofs.

Nach Ansicht der Richter sind die "Eu-
ropäischen Schulen" inzwischen vom
deutschen Gesetzgeber in einer Weise
anerkannt, dass dies einer staatlichen
Genehmigung gleichkommt.
(AZ: XI R 1/04)
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