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Auktionshilfe Unsterblich


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Schriftliche Bestätigung 17.09.2006 10:26 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Nach einer Auktion im Internet sollten die Geschäftspartner eine schriftliche Bestätigung per Fax oder Post austauschen.

Das reine Gebot per E-Mail kann unwirksam sein, weil es zu leicht zu manipulieren ist. Im Streitfall muss der Verkäufer das Gebot des vermeintlichen Käufers beweisen.

Landgerichts Bonn, Az.: 2 O 472/03
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