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Zum Ende der Seite springen Bei Ersatzwagen nicht Rundumschutz
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Bei Ersatzwagen nicht Rundumschutz 18.11.2006 12:11 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Wer einen Ersatzwagen von der Repara-
turwerkstatt erhält, kann nicht von ei-
nem Vollkaskoschutz ausgehen. Darauf
weist die Deutsche Anwaltauskunft unter
Hinweis auf ein Urteil des Oberlandes-
gerichts Oldenburg hin. Az: 8 U6/06

In dem Fall verursachte eine Frau mit
einem Werkstattwagen einen Unfall mit
Totalschaden. Da der Wagen nicht voll-
kaskoversichert war, forderte die Werk-
statt 5000 Euro. Die Frau verweigerte
die Zahlung. Dem Urteil zufolge haftet
aber im Regelfall derjenige, der sich
eine Sache ausleiht, für Beschädigun-
gen, die er selbst verschuldet hat.
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