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Auktionshilfe Unsterblich
   
Dabei seit: 24.01.2003
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Markenzeichen: Ex Admin
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Wer seine Zugangsberechtigung zu einer Internetauktionsplattform (hier eBay-Account) einem Dritten zur Verfügung stellt, kann für Marken verletzende Internetangebote verantwortlich sein, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren mit welchen Texten und Bildern unter seiner Zugangsberechtigung durch den Dritten angeboten werden.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 13.06.2005
6 W 20/05
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