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Zum Ende der Seite springen Haftung für Markenverletzung bei Weitergabe eines "eBay-Accounts"
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Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
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Haftung für Markenverletzung bei Weitergabe eines "eBay-Accounts" 08.12.2006 00:22 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Wer seine Zugangsberechtigung zu einer Internetauktionsplattform (hier eBay-Account) einem Dritten zur Verfügung stellt, kann für Marken verletzende Internetangebote verantwortlich sein, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren mit welchen Texten und Bildern unter seiner Zugangsberechtigung durch den Dritten angeboten werden.


Beschluss des OLG Frankfurt vom 13.06.2005
6 W 20/05
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