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Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers 08.12.2006 00:24 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Bei Internetversteigerungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht. Ferner kann der Händler die Gewährleistung für die verkauften Gegenstände nicht ausschließen. Ein Indiz - unter mehreren - für eine gewerbliche Tätigkeit des Anbieters kann die Tatsache sein, dass er in überschaubarer Zeit mehr als 250 Verkäufe über eBay abgewickelt und zudem durch die Teilnahme an dem eBay-Powerseller-Programm den Anschein eines Profiverkäufers erweckt hat.


Urteil des LG Mainz vom 06.07.2005
3 O 184/04
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