Dropshipping Webkatalog |
Martin D.
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Beiträge: 5
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Hallo,
unter http://www.dropshipping-portal.de finden Sie den ersten kostenlosen Drop Shipping Webkatalog mit bis jetzt über 80 deutschen Dropshippern.
Viele dieser Adressen sind exklusiv, da ich mit den Großhändlern eigenhändig verhandelt habe. Über ein Formular können Sie die Großhändler kontaktieren. Alle haben keine Mindestabnahme und verschicken die Ware direkt an ihre Kunden. Alles weitere müssen Sie mit den Dropshippern selbst aushandeln. Drop ship ist hir noch nicht so verbreitet, jedoch binich stets drum bemüht meinen Katalog zu aktualisieren.
Vielleicht haben Sie ja Lust meine Seite zu besuchen und mich so ein wenig zu unterstützen. Natürlich bin ich immer drum bemüht immer mehr Dropshipper zu finden, die diese neue und lukrative Methode des Verkaufens unterstützen.
mit freundlichen Grüßen
Martin D.
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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Das Sieht gut aus,
Danke.
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ego444
Auktionshilfe Experte
   

Dabei seit: 15.02.2003
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Meine Auktionen
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| Zitat: |
Was ist Drop Shipping?
Drop Shipping ist eine Geschäftsidee, in der ein Einzelhändler kein Inventar besitzt. Die betätigte Bestellung vom Kunden wird direkt an den Großhändler weitergegeben, der dann die Ware direkt an den Kunden liefert. |
Blöd (oder gut) ist nur, daß das bei eBay verboten ist. Wenn mann beobachtet, wieviel Schindluder mit Waren betrieben wird, an denen mann kein Eigentum hat, geschweige denn, das mann in Besitz solcher Waren ist, dann ist das imho auch in Ordnung mit dieser Regelung von ebay.
__________________ Hasta La Victoria Siempre!
Christof
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Martin D.
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Beiträge: 5
Themenstarter
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Da man beim Großhändler die Ware auch nur mit Gewerbeschein erwirbt, bezieht sich dies natürlich auch für Gewerbetreibende, die bei eBay als gewerbliche Verkäufer tätig sind.
Ob Privatpersonen im Besitz Ihrer Waren sein müssen oder nicht, spielt demnach hier keine Rolle, da davon ausgegangen wird, dass keine Privatpersonen diese verkaufen.
Übrigens gibt es auch Verkaufsagenten, die auch im Auftrag Dritter Ware verkaufen, und davon auszugehen, dass nur Schwindel damit betrieben wird, ist denke ich eine Verallgemeinerung und entspricht nicht den Tatsachen, oder zuminest nicht der Fairness, die man gegenüber solchen Verkäufern haben sollte.
Natürlich wird Schwindel mit Ware betrieben. Doch, denke ich, besitzt jeder Gewerbetreibende, der Neuware verkauft, ein Grundverständnis darüber, wie man dies kundenfreundlich gestaltet, da man sonst gar nichts mehr verkauft.
Auch hier, da wir im Werbeforum sind ein gutes Beispiel für einen eBay Shop, der nach dem Streckengeschäft bzw. Drop Shipping Prinzip verkauft, und dies erfolgreich. http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie...rid=pbs-auktion . Und dort ist explizit angegeben, dass er keinen Lagerbestand besitzt .
Es muss nicht immer alles schlecht sein, nur weil es aus Amerika kommt.
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Martin D.: 28.01.2007 13:57.
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ego444
Auktionshilfe Experte
   

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Hallo Martin,
nichtsdestotrotz muß mann, egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer, bei allen Waren, die mann bei eBay vertreibt, im Besitz dieser Waren und auch Eigentümer derselbigen sein. Daß viele sich nicht an diesen Punkt der eBay AGB halten, steht außer Frage. Es sei nur darauf hingewiesen, daß mann sich damit auf sehr dünnes Eis begibt. Ich meine, daß wir vor kurzem hier jemanden hatten, der aus dem genannten Grund sogar bei eaby gesperrt wurde.
__________________ Hasta La Victoria Siempre!
Christof
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Martin D.
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Hallo ego,
da ich dies anders in Erinnerung hatte, mich aber denoch informieren wollte, habe ich beim Support von eBay nachgefragt, ob der gewerbliche Verkauf von Ware erlaubt ist, die man nicht besitzt, diese aber durch Großhändler geliefert wird, wie es beim Dropshipping bzw. Streckengeschäft so üblich ist.
Ich bekam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage zum gewerblichen Verkaufen Ihrer Angebote
auf eBay.
Grundsaetzlich glten fuer das Einstellen und Verkaufen der Angebote die
folgenden Richtlinien:
Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Kaeufer
unverzueglich nach Vertragsschluss zu uebereignen. Grundsaetzlich gilt
dies auch fuer Vertraege, die die Herstellung und Lieferung eines Werkes
zum Inhalt haben (so genannte Werklieferungsvertraege).
eBay erlaubt den Vorabverkauf in diesen Bereichen unter den im Grundsatz
zu Lieferzeiten fuer Kaufvertraege und Werklieferungsvertraege genannten
Voraussetzungen.
Auf der folgenden Hilfeseite koennen Sie sich ueber den Grundsatz zu
Lieferzeiten in Kauf- und Werklieferungsvertraegen informieren:
http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Warum gibt es diesen Grundsatz?
Der Grundsatz zum Vorabverkauf stellt sicher, dass der Kaeufer nach
Bezahlung der Ware das eBay-Bewertungssystem, den Kaeuferschutz und
andere Schutzmechanismen nutzen kann.
Verkaeufer bei eBay muessen unverzueglich liefern, damit Kaeufer vor
Betrug geschuetzt werden. Gleichzeitig geht eBay auf die Beduerfnisse in
bestimmten Kategorien ein, in denen ein Vorabverkauf von Waren allgemein
ueblich ist, weil ein Erscheinungsdatum bekannt ist.
Da eBay grundsaetzlich auch den Abschluss von Werklieferungsvertraegen
auf der Plattform zulassen moechte, wollen wir gleichzeitig die
Sicherheit fuer Kaeufer erhoehen.
Ich wuensche Ihnen, dass Sie Ihre Angebote weiterhin
erfolgreich verkaufen koennen und einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Gruessen
Kelvin W.
eBay-Kundenservice
Somit hat natürlich jedr Sorge zu tragen, dass seine Ware unverzüglich geliefert wird. Dementsprechend auch zuverlässige Partner suchen, die eben das garantieren. Hier hab ich auch nochmal einen schönen Artikel dazu gefunden.
http://www.urteilsticker.de/index.php4?z=urteil&id=232
Und auch hier wird deutlich, was auch eBay fordert. Man darf keine Artikel einstellen von denen man sicher sein kann, dass die angegebenen Lieferzeiten nicht eingehalten werden können. Ob diese durch eigene Probleme im Lagerbestand oder aber, wie im Streckengeschäft beim Großhändler eintreten, ist demnach vorerst egal. Deswegen empfielt sich hier natürlich immer seine Vertragspartner bzw. Großhändler sorgfältig auszuwählen.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Martin D.: 31.01.2007 16:02.
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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Martin D.
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Ah verstehe, nun. Ich weiß nicht, was dort für eine Schandtat begangen wurde, dass eBay gesperrt hat, doch denke ich müsste man sich schon ein wenig informieren, beovor man solch eine Verkaufsstrategie einschlägt
Letztendlich denke ich, dass u.a. genau die Lieferverzögerung eine Rolle gespielt hat, da er zwar bestellt hat, sein Lieferant aber nicht liefern konnte. Somit wurde eBay auf Grund von schlechten Bewertungen auf ihn aufmerksam.
Denn Vorabverkauf ist bei eBay möglich, so auch Verkaufen von Waren dritter, wie Verkaufsagenten es jeden Tag tun.
Ich denke mal, wenn man es professionell angeht, und vor allem hier das Dropshipping bzw. streckengeschäft, bekommt man von seinem Großhändler keine Auftragsbestätigungen (was für mich nur heißt, dass die Ware noch nicht verschickt wurde), sondern Rechnungen zugeschickt. Immerhin kauft man die Ware bei ihm.
Selbst muss man natürlich auch eine Rechnung an den Käufer stellen. Denn rechtlich gesehen ist dies eine Dreierbeziehung. Der eBay-Händler hat einen Kaufvertrag mit dem Käufer getätigt, und der Großhändler wiederum mit dem eBay-Händler. Der Großhändler bietet nur nebenbei noch die Option der Logistik an, die Ware an eine andere Lieferanschrift zu versenden.
Nur so kommt man in ein seriöses Geschäft. Was ich da aber gelesen habe, erscheint selbst mir mehr als fragwürdig. Denn wo ist dort der Kaufvertrag zwischen Großhändler und dem eBay-Auktionär? Nur Auftragsbestätigungen? Das nennt sich eher Schwarzeinkauf. Oder was will man dann dem Fiskus vorzeigen?
Ich denke, dass hier auch der Fehler lag. Denn das ist eher Geldschieberei. Das meinte auch eBay mit "Ware selbst besitzen", dass diese (obwohl bzw. oder auch Vorabverkauf getätigt wurde) nicht rechtgemäß von dem eBay-Auktionär erworben/gekauft wurde, sprich ohne Rechnung. Denn was passiert, wenn die Ware defekt ist? Wem gehört sie eigentlich?
Beim Streckengeschäft jedoch gibt es nunmal zwei Käufer, einmal den eBay-Auktionär, der die Ware beim Großhändler einkauft und somit in Besitz dieser Ware kommt, diese aber im Vorabverkauf einstellen kann, dabei aber die Lieferbestimmungen einhalten muss, und dann den eigentlichen Käufer. Bei dem o.g. Artiklel habe ich aber genau diesen Zwischenkaufvertrag zwischen dem dem Großhändler und dem eBay-Händler vermisst. Sowas ist natürlich nicht seriös und ist es ganz ganz gut, dass eBay den Account gesperrt hat.
Dieser Beitrag wurde 8 mal editiert, zum letzten Mal von Martin D.: 31.01.2007 17:38.
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