|
Aktuelle Gesetzgebung und Urteils-Sammlung Diskussion zur Rechtsprechung |
|
|
|
 |
Polizei darf PCs nicht mehr ausspähen |
Avatar
Auktionshilfe Unsterblich
   
Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin
 |
|
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet vorerst untersagt. Für die so genannten Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied am Montag der 3. Strafsenat in Karlsruhe.
Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise (AZ StB 18/06 - Beschluss vom 31. Januar 2007).
|
|
|
Avatar
Auktionshilfe Unsterblich
   
Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin
Themenstarter
 |
|
Die Politik will es Trotzdem durchsetzen. Erlaubt ist es trotzdem, kommt auf dem Grad des Falles an.
Edit 2.6.7
Da haben wir es doch schon.
Debatte nach BGH-Urteil zu Online-Durchsuchungen
Berlin - SPD-Politiker haben hohe gesetzliche Hürden für heimliche Online-Durchsuchungen gefordert.
|
|
|
|
|
|
 |
|