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Zum Ende der Seite springen Polizei darf PCs nicht mehr ausspähen
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Polizei darf PCs nicht mehr ausspähen 05.02.2007 15:43 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet vorerst untersagt. Für die so genannten Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied am Montag der 3. Strafsenat in Karlsruhe.

Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise (AZ StB 18/06 - Beschluss vom 31. Januar 2007).
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05.02.2007 17:23 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Heisst das, dass die Polizei sich strafbar macht, wenn sie sowas tun? großes Grinsen

__________________
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05.02.2007 20:48 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Die Politik will es Trotzdem durchsetzen. Erlaubt ist es trotzdem, kommt auf dem Grad des Falles an.

Edit 2.6.7

Da haben wir es doch schon.

Debatte nach BGH-Urteil zu Online-Durchsuchungen

Berlin - SPD-Politiker haben hohe gesetzliche Hürden für heimliche Online-Durchsuchungen gefordert.
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