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Zum Ende der Seite springen Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?
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Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 00:08 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Ineinem aktuellen Fall hatte das OLG Frankfurt am Main (Az.: 6 W 27/07, Urteil vom 21.03.2007) wieder einmal zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer bei Online-Auktionen wie eBay nicht mehr als Privatperson sondern rechtlich als Unternehmer tätig wird. Das Gericht hatte über die Unternehmer-Eigenschaft einer Person zu entscheiden, die als Verkäufer auf der Auktionsplattform eBay einen eigenen Online-Shop betreibt. Binnen eines Jahres wurden dabei 484 bewertete vollzogene Geschäfte aktenkundig.
biguhu biguhu ist männlich
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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 00:18 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Besonders bedenklich finde ich hierbei den letzten Satz:

Auch der Verkauf von privaten Gegenständen kann, wie die Frankfurter Richter dargelegt haben, zu einer Eigenschaft als Unternehmer führen.

Dabei wäre es am Gesetzgeber hier eine einfache und eindeutige Grenze zu ziehen. Ich finde es erschreckend, wenn man sich beim Verkauf von Gegenständen aus dem privaten Besitz über Gewerblichkeit gedanken machen muß. Hier stimmt etwas mit der deutschen Gesetzgebung oder aber mit der Rechtsprechung nicht. unglücklich

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herbert55 herbert55 ist männlich
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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 21:13 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Welche Grenze würdest Du denn da ziehen:
Höhe der Umsätze pro Jahr, Anzahl der Geschäftsvorfälle ?

Ich glaube, diese Grenzen sind auch willkürlich und deshalb tun sich wahrscheinlich auch der Gesetzgeber und die Gerichte schwer mit diesem Thema.

Im Sinne des Verbraucherschutzes ist es aber ein grosser Unterschied, ob die Ware von einem Gewerbetreibenden oder vom Privatmann gekauft wurde. Während der Gewerbetreibende für Mängel der Ware gerade stehen muss, muss beim Privatverkauf keine Gewährleistung geleistet werden.

Bei 484 vollzogenen Geschäften pro Jahr über einen Onlineshop geht wahrscheinlich jeder Verbraucher zu Recht davon aus, dass es sich bei dem Anbieter nicht um einen Privatmann sondern um einen Gewerbetreibenden handelt. Woher dessen Ware stammt (ob Privatgegenstände oder Handelsware ist für den Verbraucher i.d.R. ja gar nicht feststellbar).

(Bitte nicht wieder beleidigt sein, wenn ich Dir schon wieder widersprechen muss.)
biguhu biguhu ist männlich
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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 21:29 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Welche Grenze würdest Du denn da ziehen:
Höhe der Umsätze pro Jahr, Anzahl der Geschäftsvorfälle ?


Genau die Grenze, die bereits in diesem Urteil als Steilvorlage genannt wird. Wenn Dinge aus dem privaten Besitz verkauft werden, sollte dies immer privat bleiben. Ich empfinde es als paradox, wenn gerade dies zum gewerblichen Handeln werden kann. Erstens verstehe ich die Logik nicht, die dahintersteht, zweitens fördert es weiterhin die Unsicherheit, die selbst bei den Gerichten zu diesem Thema herrscht. Dabei wäre die Lösung so einfach.

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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 23:02 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Nach dieser Definition wäre jeder An- und Verkauf und Gebrauchtwarenhändler ein privater Verkäufer.

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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 23:08 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Nach dieser Definition wäre jeder An- und Verkauf und Gebrauchtwarenhändler ein privater Verkäufer.


Dann hast du mich mißverstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt. Privatbesitz sind selbstverständlich Dinge, die für den eigenen Gebrauch angeschaft wurden, nicht um sie wieder mit Gewinn zu verkaufen.

Nach dem obigen Urteil, kann aber selbst die Auflösung einer umfangreichen Sammlung gewerblich werden. Und das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Es ist absurd...

Es geht niemanden etwas an, wenn man seinen Privatbesitz verkauft. Ich verfüge über eine vierstellige Summe an Büchern. Machmal verkaufe ich mehrere Hundert davon innerhalb von Wochen. Das hat nicht mit Gewerblichkeit zu tun.

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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 23:25 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Stattliche Sammlung großes Grinsen

Aber die Dinge, die in einem An- und Verkauf angeboten werden, wurden doch ursprünglich für den eigenen Gebrauch angeschafft. Und auf dem Flohmarkt ist es nicht anders. Trotzdem gilt der eine als gewerblicher Verkäufer, der Flohmarkthändler dagegen in der Regel nicht. Die Abgrenzung ist da sehr schwierig.

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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 11.04.2007 23:46 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Die Abgrenzung ist da sehr schwierig.


Eben, deshalb bin ich der Meinung, der Verkauf aus Privatbesitz sollte grundsätzlich als privat gehandhabt werden, egal obe es fünf Bücher sind oder eine halbe Privat-Bibliothek. Dann hätten diese Diskussionen und fragwürdigen Urteile endlich ein Ende.

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RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer? 12.04.2007 21:51 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ich denke mal, egal wie man die grenze definiert, es wird immer schwarze Schafe geben, die versuchen, diese zu überschreiten, um scheinbare oder tatsächliche Vorteile daraus zu ziehen.

Wie willst du zum Bleistift kontrollieren, ob das aus dem Privatbesitz stammt oder nicht, was ein anderer verkauft (außer natürlich, es werden unmengen gleichartiger Artikel angeboten)? Neu oder Gebraucht kann da sicher kein Kriterium sein, ich hab auch schon originalverpackte doppelgeschenke versteigert.

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