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Zum Ende der Seite springen gebrauchte Artikel und Gewährleistung
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niraxx
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Dabei seit: 14.04.2007
Beiträge: 2

gebrauchte Artikel und Gewährleistung 15.04.2007 06:17 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo,
ich möchte als gewerblicher Verkäufer ein paar gebrauchte Artikel zum Verkauf anbieten. Die Gewährleistung möchte ich auf 1 Jahr verkürzen.
Darf ich dies nur in einer AGB angeben? (hab ich noch nicht)
Muss ich bei der Formulierung etwas beachten?
Muss ich für ein gebrauchte Artikel auch ein Widerrufsrecht einräumen?

Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von niraxx: 15.04.2007 06:18.

biguhu biguhu ist männlich
Co-Administrator


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Dabei seit: 05.06.2006
Beiträge: 2.645
Herkunft: Niedersachsen
Markenzeichen: Die Große Eule!

RE: gebrauchte Artikel und Gewährleistung 15.04.2007 10:14 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Darf ich dies nur in einer AGB angeben?


Nein, da AGB auch nicht verpflichtend sind. Es empfiehlt sich die Gewährleistung auf die Angebotsseite zu schreiben, wenn sie auf ein Jahr verkürzt wird.

Zitat:
Muss ich bei der Formulierung etwas beachten?


Da fällt mir nichts spezielles ein, was man dabei falsch machen könnte.

Zitat:
Muss ich für ein gebrauchte Artikel auch ein Widerrufsrecht einräumen?


Selbstverständlich, ja sogar für defekte. Oder du ersetzt es durch ein Rückgaberecht.

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.


niraxx
New Member


Dabei seit: 14.04.2007
Beiträge: 2

Themenstarter Thema begonnen von niraxx
RE: gebrauchte Artikel und Gewährleistung 15.04.2007 10:28 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Vielen Dank.
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