Auktionsforum eBay Forum Auktionshilfe.info eBay Partnerprogramm

Login/Logout | eBay-Links | Forenregeln | Bin Neu Hier! | Spielhalle | Kniffel | Unsere Partner | Banner | Presse | Statistik | Impressum | Neue Themen

Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Auktionshilfe.info » Auktionshilfe » Rechtliches - Urteilsdatenbank Onlinerecht: Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Aktuelle Gesetzgebung und Urteils-Sammlung
Diskussion zur Rechtsprechung
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen


Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Avatar Avatar ist männlich
Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin

Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 16.04.2007 08:44 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Das Kammergericht Berlin hatte in einem aktuellen Fall (Az.: 5 W 73/07, Urteil vom 03.04.2007) über verschiedene Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Versandangaben in eBay-Angeboten zu entscheiden. Im strittigen Angebot der Antragsgegnerin hieß es dazu: "Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage-10 Tagen nach Zahlungseingang im Zusammenhang mit folgenden Angaben: Bitte beachten sie bei der Bestellung, dass die Lieferzeiten der Post meist bis zu 10 Tagen dauern kann. (...)" (Fehler im Original).


Quelle:
http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/472.html
biguhu biguhu ist männlich
Co-Administrator


images/avatars/avatar-437.gif

Dabei seit: 05.06.2006
Beiträge: 2.657
Herkunft: Niedersachsen
Markenzeichen: Die Große Eule!

RE: Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 16.04.2007 09:07 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Da fehlen mir die Worte...

So schafft es die deutsche Justiz sicherlich, auch den letzten Händler bei eBay kaputtzumachen. Ich könnte zum ... werden, wenn ich so einen Schwachsinn lese... böse

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.


Avatar Avatar ist männlich
Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin

Themenstarter Thema begonnen von Avatar
RE: Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 16.04.2007 09:14 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Da kann man nichts machen, man muss wirklich auf alles achten. Dadurch erfolgt auch mehr Arbeit für die Gewerblichen.
biguhu biguhu ist männlich
Co-Administrator


images/avatars/avatar-437.gif

Dabei seit: 05.06.2006
Beiträge: 2.657
Herkunft: Niedersachsen
Markenzeichen: Die Große Eule!

RE: Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 16.04.2007 09:24 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Da kann man nichts machen, man muss wirklich auf alles achten.


Wenn es wenigstens möglich wäre auf alles zu achten! Dafür müßten aber einheitliche Vorschriften her. Das obige Urteil ist aber rein willkürlich, hier gab es keine konkreten Vorschriften.

Bestes Beispiel bleibt immer noch die von Gerichten als fehlerhaft eingestufte Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers. Das ist doch paradox: Man hält sich an eine Musterbelehrung des Justizministeriums und ist der dumme.

Also: Selbst wenn mann auf alles achtet, kann man zurecht abgemahnt werden.

Immer noch sauer über soviel Schwachsinn... böse

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Avatar Avatar ist männlich
Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin

Themenstarter Thema begonnen von Avatar
RE: Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 16.04.2007 10:47 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ist das nun Käuferschutz?

Worauf wollen die denn mit dem Urteil hinaus...

Mal von der anderen Seite gesehen..
niehls0815 niehls0815 ist männlich
Auktionshilfe Legende


images/avatars/avatar-166.gif

Dabei seit: 16.04.2005
Beiträge: 1.663
Herkunft: Sachsen
Beruf: ich arbeite
Markenzeichen: kleines Helferlein hat Urlaub


Meine Auktionen

RE: Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 16.04.2007 22:41 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ich versteh da sUrteil nicht. Soll ein Verkäufer nun auf den Tag genau die Lieferzeit angeben? Die schwankt doch je nach geschwindigkeit der Post. Also sind es ca.-Werte.

Was wollen die Richter eigentlich außer sich bereits jetzt die Verfahren für die Zukunft sichern. Denn genau darauf wird es doch hinauslaufen - weitere Abmahnungen, weitere Gerichtsverfahren - weitere Honorare für Anwälte ...

__________________
Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
Nichts geht so schnell, wie einen guten Ruf zu ruinieren und nichts ist so schwer, wie einen guten Ruf wiederherzustellen.

Avatar Avatar ist männlich
Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin

Themenstarter Thema begonnen von Avatar
Vorsicht ebay Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 17.04.2007 07:03 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

(openPR) - Gemäß § 312 c I, II BGB hat der Unternehmer den Verbraucher darüber zu informieren, wie der Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt - das gilt selbstverständlich auch für die eBay-Plattform. Aber Vorsicht: Viele Onlinehändler haben sich für ihren Online-Shop AGB stricken lassen, die sie auch einfach ohne weitere rechtliche Prüfung bei eBay einsetzen. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (wieder einmal!) zeigt.

So ging es im vorliegenden Fall um einen Online-Händler, der bei eBay in Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelte, dass ein Kaufvertrag über ein bei „eBay“ angebotenes Produkt erst zustande komme, wenn der Unternehmer den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annehme. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Beschluss vom 17.1.2007, Az. 312 O 929/06) sind diese Geschäftsbedingung jedoch nicht für den Verbraucher erkennbar allein bezogen auf Verkäufe des Händlers über einen von diesem betriebenen Internet-Shop. Vielmehr habe der Händler seine AGB mit seinem eBay-Auftritt verlinkt, so dass diese aus der Sicht des Verbrauchers auch Geltung für die von dem Händler betriebenen eBay-Verkäufe beanspruchen würden.
wastl
New Member


Dabei seit: 13.10.2007
Beiträge: 1

RE: Vorsicht ebay Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 13.10.2007 09:45 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo ,
ich habe Gestern zu diesem Thema eine Information eines Freundes bekommen.
Er hatte vor kurzem Post eines Rechtsanwaltes erhalten . Dieser handelt im Namen eines Anbieters (Konkurrent) von eBay . Der Anbieter , wie jetzt bekannt wurde , sucht im eBay Angebote die auch er in seinem Shop hat . Sobald er Fehler bei den Angaben von Wiederruf/Rückgaberecht , AGB , Steuernummer , Firmenangaben usw. feststellt , gibt er dieses sofort dem Rechtsanwalt und fordert 1.000 .- € für Wetbewerbverzerrung .
Somit kann er durch diese Forderung die Mitanbieter ausschalten , denn wer zahlt die 1.000.- € und hat noch Lust im eBay Verkäufe zu tätigen . Bei nochmaliger Zuwiderhandlung , steht auch im Anwaltschreiben , werden 5.000.- € gefordert .
Mein Freund lies diesen Vorgang von einem Anwalt überprüfen . Es wurde ihm bestätgigt , daß er die Strafe zahlen muß . Er hat die Strafe bezahlt und seinen Shop bei eBay , da auch die Verkaufsprovisionen für gewerbliche Verkäufer sehr hoch sind , abgemeldet .
Ich habe das Gefühl , hier hat sich einer ein Nebengeschäft aufgebaut .
Denn 1.000.- € abzukassieren für eine Wetbewerbsverzehrung ist ganz schön happig . Bringt aber dem Rechtsanwalt und dem ebay-Verkäufer gutes Geld ins Haus .
biguhu biguhu ist männlich
Co-Administrator


images/avatars/avatar-437.gif

Dabei seit: 05.06.2006
Beiträge: 2.657
Herkunft: Niedersachsen
Markenzeichen: Die Große Eule!

RE: Vorsicht ebay Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 13.10.2007 09:56 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Willkommen im Forum!

Das, was du da beschreibst, ist kein Einzelfall. Es gibt mittlerweile Anwälte, die sich nur noch von Abmahnungen finanzieren. Im übrigen steht da Deutschland in Europa ganz allein dar, da nur hier die Gesetzeslage einen solchen Mißbrauch zuläßt.

Zitat:
Bringt aber dem Rechtsanwalt und dem ebay-Verkäufer gutes Geld ins Haus .


Ist in der Praxis wohl so, ist aber auch rechtsmißbräuchlich, denn der ebay-Verkäufer darf von dem Geld nichts einstecken.

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
niehls0815 niehls0815 ist männlich
Auktionshilfe Legende


images/avatars/avatar-166.gif

Dabei seit: 16.04.2005
Beiträge: 1.663
Herkunft: Sachsen
Beruf: ich arbeite
Markenzeichen: kleines Helferlein hat Urlaub


Meine Auktionen

RE: Vorsicht ebay Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay 13.10.2007 19:39 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

dem reicht doch ausgeschaltete Konkurrenz. Marktbeherrschende Stellung = Mehrgewinn = auch blankes Geld.

__________________
Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
Nichts geht so schnell, wie einen guten Ruf zu ruinieren und nichts ist so schwer, wie einen guten Ruf wiederherzustellen.


Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
» Auktionshilfe » Rechtliches - Urteilsdatenbank » Onlinerecht: Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay

Auktionshilfe.info Das Auktionsforum | Neue Themen | Sitemap | (c)-2008 | Partner: LinksIndex.de | Onlinemarktplatz | Wikipedia / eBay