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Zum Ende der Seite springen Ebay-Käufer als Hehler
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biguhu biguhu ist männlich
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Ebay-Käufer als Hehler 27.07.2007 09:35 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Artikel über das Urteil

Hier wird wohl die gesamte ebay-Gemeinschaft die Kompetenz der zuständigen Richter anzweifeln. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Urteil in der bereits eingereichten Berufung ebenso ausfallen wird.

Die Argumente des Gerichts.

1. Startpreis bei 1€ => Muß man jetzt also bei mehreren Millionen angeboten täglich von Hehlerware ausgehen?

2. Endpreis zu niedrig => Der Endpreis kann bei normalen Auktionen weder vom K noch vom VK beeinflußt werden! Soll man also in Zukunft, Schnäppchen nicht mehr bezahlen und Gefahr laufen, vom VK auf Vertragserfüllung verklagt zu werden?

3. Ware aus Polen => Muß man ab heute davon ausgehen, daß Ware aus Polen grundsätzlich Hehlerware ist?

Alle drei Argumente sind derart irrsinnig, daß man sich fragt, ob das Gericht sich einen Aprilscherz erlaubt hat. Es ist offensichtlich, daß der vorsitzende Richter nicht den blaßesten Schimmer von Auktionshäusern besaß.

Eigentlich ist es nur traurig. Es ist zu hoffen, daß die Berufung recht bald zum Abschluß gebracht wird.

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Themenstarter Thema begonnen von biguhu
RE: Ebay-Käufer als Hehler 27.07.2007 09:50 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

An dieser Stelle vielleicht noch ein Wort zur Berichterstattung zu diesem Urteil und dem Problem, wenn die Journalisten von der Materie überhaupt nichts verstehen:

In dem oben verlinkten Spiegel-bericht heißt es:

Sören Siebert, Jurist und Internetrechts-Experte: "Dann müssten Käufer bei jedem eBay-Schnäppchen die Annahme des Pakets verweigern, wenn sie bis dahin keinen Beleg haben, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist."

soweit, so gut...

Der gleiche Bericht an anderer Stelle:

Bericht

Fragt man Juristen, wie z.b. Sören Siebert, Rechtsanwalt und Internet-Experte, so ist dieser der Meinung, dass Käufer dann künftig bei jedem eBay-Schnäppchen die Annahme des Paketes verweigern müssten, wenn ihnen bis dahin kein Beleg vorliegt, dass der Verkäufer auch Besitzer ist.

Hätte der Herr Siebert tatsächlich Besitzer statt Eigentümer gesagt, könnte er sich als Jurist einsargen. Das ist juristisch nämlich ein himmelweiter Unterschied, und Sinn macht an dieser Stelle wirklich nur Eigentümer!

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 30.07.2007 21:35 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Vielleicht wäre es an der Zeit, eigene Gerichte für Verfahren mit Onlinegeschäften Internet usw einzurichten. Die etablierten können ja kaum noch über ihren aktenrand schauen.

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 30.07.2007 21:51 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Mich erinnert das ganze an einen Bericht, der vor kurzem durch die Medien ging. In einem britischen Gericht sollte der Vorsitzende über terroristische Aktivitäten im Internet Recht sprechen. Selbst als im der Staatsanwalt die Begriffe Internet und Homepage ausführlich erklärte, mußte der Richter zugeben, daß er es nicht verstanden hat.

Das ist ungefähr so, als würde eine Kuh über Weltpolitik entscheiden.

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 28.09.2007 11:51 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Update:

Der Verurteilte ging wie nicht anders zu erwarten gegen das Skandalurteil in Berufung. Der Prozess beginnt heute:

Bericht

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 28.09.2007 15:17 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Nachtrag:

Offensichtlich wurde heute bereits das Urteil gesprochen. Der Käufer wurde freigesprochen. Somit hat sich die bei meinem ersten Posting großmundig geäußerte Vermutung, daß das Urteil von der nächsten Instanz sicher nicht bestätigt wird, bewahrheitet.

Fazit: Bei derart weltfremden Urteilen lohnt es sich, um sein Recht zu kämpfen.

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 28.09.2007 22:39 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Könnte man da nicht mal das Gericht wegen Verschwendung von staatsgeldern belangen?

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 29.09.2007 11:34 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Leider oder glücklicherweise sind die Richter in ihren Entscheidungen frei. Sie haben nichts zu befürchten. Und das ist auch gut so.

Allerdings sollte das System mal darüber nachdenken, ob Richter zu erheblich mehr Bildung
zu verdonnern sind, damit sie auch Ahnung von dem haben über was sie entscheiden.
Es kann doch nicht sein, dass die Sachverständigen das eigentliche Urteil sprechen mit
Formulierungen wie "es könnte mit höchster warscheinlichlkeit sein das" damit heist es für
den Richter schuldig oder der Gutachter schreibt "es ist nicht warscheinlich das" damit entscheidet der Richter für nicht schuldig. Wer macht denn da das Urteil? Der Richter wohl
nicht.....

Damit meine ich keinesfalls juristische Bildung - eher Sachbildung und Allgemeinbildung.

Ein Richter der Baurecht macht sollte zu seinem Stattsexamen und Jurisprudenz auch einen Bauingeneur haben einer der über IT Recht richtet (oder auch hinrichtet) sollte
mindestens ein Fachinformatiker sein, ein Richter der über Ärtzte richtet sollte mindestens
auch ein ausgebildeter Arzt sein usw. Also allgemein viel höhere Ansprüche an Richter
stellen. Anwälte können ruhig "dumm" bleiben aber die Richter sollten hochqualifiziert
sein und keine juristischen Fachidioten - was sie heute häufig zu sein scheinen Augen rollen

Anforderung zu hoch? - Immerhin richten sie ohne Haftungsgefahr, also sollen es nur die
Besten sein!!

Persönliche Meinung! Ich nutze mein recht auf freie Meinungsäusserung.
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RE: Ebay-Käufer als Hehler 29.09.2007 13:04 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

@senfeuter

Kann dir da nur zustimmen. Mann mußte kein Jurist sein, um zu erkennen, daß die erste Instanz ein krasses Fehlurteil gefällt hat. Da genügt ein wenig gesunder Menschenverstand.

Leider ist das kein Einzelfall. Ich kann mich an eine Pressemitteilung erinnern, als eine übereifrige Staatsanwältin sind reichlich in die Nesseln gesetzt hat, als sie gegen über 200 ebay-Käufer ein Verfahren wegen Hehlerei eröffnet hat. Diese hatten bei Auktionen mitgeboten, in denen teures (gestohlenes) Werkzeug ab 1€ angeboten wurde.

Merke: Jeder der bei Artikeln mit Startpreis 1€ mitbietet macht sich strafbar. Augen rollen

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 29.09.2007 21:46 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

also mehr Fachgerichte mit echten Fachleuten

Bei anwälten liest man oft den Begriff "Interessenschwerpunkt". Ich deute das mal so: Er interessiert sich zwar dafür, hat aber nicht wirklich Ahnung davon.

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 12.10.2007 18:52 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Beispiel:

Ich habe eine Auktion gewonnen.

Alles per Post ankommen und ich habe festgestellt das es gestohlen ist.

Wie muss ich mich verhalten.? verwirrt
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RE: Ebay-Käufer als Hehler 12.10.2007 19:11 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Wie muss ich mich verhalten.?


Grundsätzlich erstmal nichts. Lediglich dann, wenn du hättest wissen müssen, daß es gestohlene Ware ist, machst du dich der Hehlerei strafbar.

Abgesehen davon, wirst du die Ware dem rechtmäßigem Eigentümer aushändigen müssen.

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 12.10.2007 22:26 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Wie willst du von dir aus feststellen, dass es gestohlen ist? Wenn du etwas kaufst, gehst du doch erst mal davon aus, dass es dem verkäufer auch gehört hat.

Wenn du es rausgeben mußt, kannst du ja gegenüber dem Verkäufer schadenersatz fordern - wird zwar nichts bringen, aber das Gewissen ist beruhigt.

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 13.10.2007 06:17 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Es handelt sich um 2000€
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RE: Ebay-Käufer als Hehler 13.10.2007 09:33 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Es handelt sich um 2000€


Wie jetzt, das war nicht fiktiv gemeint?

Zitat:
Wenn du es rausgeben mußt, kannst du ja gegenüber dem Verkäufer schadenersatz fordern - wird zwar nichts bringen, aber das Gewissen ist beruhig


Ich glaube nicht, daß du jetzt im juristischen Sinne Schadenersatz meinst, oder?

Jedenfalls hat Rene Anspruch auf die 2000€ gegenüber dem VK, der ihm halt nicht das Eigentum an der Kaufsache übergeben hat. Die Gefahr, daß dies nichts bringt, besteht nur dann, wenn bei dem VK nichts zu holen ist, er als pleite ist und der Gerichtsvollzieher auch nichts pfänden kann. Aber selbstverständlich sollte Rene seine Rechte erst mal gerichtlich durchsetzen und das mit Nachdruck.

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RE: Ebay-Käufer als Hehler 13.10.2007 19:32 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]


    Das ist nur ein Beispiel. Ist mal sehr Interessant, wie man sich als ehrlicher Käufer in so einem Falle verhalten sollte.
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RE: Ebay-Käufer als Hehler 13.10.2007 19:46 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ich meinte Schadenersatz im weiteren sinne, nicht unbedingt im juristischen sinne -> also Rückforderung des Kaufpreises.

Allerdings wird, sofern solch ein Kauf zustande kommt, der Verkäufer sein möglichstes tun, das Geld verschwinden zu lassen - und dann ist selbstim Falle einer polizeilichen Ermittlung / gerichtlichen Verurteilung meist kein Geld boder zumindest nicht genug Geld für alle Geschädigten mehr vorhanden. Da gehen dann alle mehr oder weniger lehr aus.

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