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Auktionshilfe Unsterblich
   
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Auch mit Vollkaskoversicherung sollten
Fahrzeughalter den Fahrzeugschein nicht
ständig im Auto aufbewahren. Darauf
machen Fachleute der ARAG Rechtsschutz-
versicherung aufmerksam. Befinde sich
der Schein dauerhaft im Handschuhfach
des Fahrzeugs, müsse die Versicherung
bei Diebstahl des Autos keinen Ersatz
zahlen. (AZ: 8 U 62/07)
Diese bittere Erfahrung habe ein Ge-
schäftsführer vor dem Oberlandesgericht
Celle gemacht, der den Kfz-Schein im
Fahrzeug deponiert hatte. Er musste
11.000 Euro zurückzahlen, die die Asse-
kuranz unter Vorbehalt gezahlt hatte.
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