Auktionsforum eBay Forum Auktionshilfe.info eBay Partnerprogramm

Login/Logout | eBay-Links | Forenregeln | Bin Neu Hier! | Spielhalle | Kniffel | Unsere Partner | Banner | Presse | Statistik | Impressum | Neue Themen

Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Auktionshilfe.info » Auktionshilfe » Rechtliches - Urteilsdatenbank Verbraucherrecht: Kein Kfz-Schein im Handschuhfach » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Aktuelle Gesetzgebung und Urteils-Sammlung
Diskussion zur Rechtsprechung
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen


Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Kein Kfz-Schein im Handschuhfach
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Avatar Avatar ist männlich
Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin

Kein Kfz-Schein im Handschuhfach 01.04.2008 19:16 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Auch mit Vollkaskoversicherung sollten
Fahrzeughalter den Fahrzeugschein nicht
ständig im Auto aufbewahren. Darauf
machen Fachleute der ARAG Rechtsschutz-
versicherung aufmerksam. Befinde sich
der Schein dauerhaft im Handschuhfach
des Fahrzeugs, müsse die Versicherung
bei Diebstahl des Autos keinen Ersatz
zahlen. (AZ: 8 U 62/07)

Diese bittere Erfahrung habe ein Ge-
schäftsführer vor dem Oberlandesgericht
Celle gemacht, der den Kfz-Schein im
Fahrzeug deponiert hatte. Er musste
11.000 Euro zurückzahlen, die die Asse-
kuranz unter Vorbehalt gezahlt hatte.
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
» Auktionshilfe » Rechtliches - Urteilsdatenbank » Verbraucherrecht: Kein Kfz-Schein im Handschuhfach

Auktionshilfe.info Das Auktionsforum | Sitemap | (c)-2008 | Partner: LinksIndex.de | Onlinemarktplatz | Wikipedia / eBay