Auktionsforum eBay Forum Auktionshilfe.info eBay Partnerprogramm

Login/Logout | eBay-Links | Forenregeln | Bin Neu Hier! | Spielhalle | Kniffel | Unsere Partner | Banner | Presse | Statistik | Impressum | Neue Themen

Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Auktionshilfe.info » Auktionshilfe » Rechtliches - Urteilsdatenbank Verbraucherrecht: Denkmalschutz muss beachtet werden » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Aktuelle Gesetzgebung und Urteils-Sammlung
Diskussion zur Rechtsprechung
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen


Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Denkmalschutz muss beachtet werden
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Avatar Avatar ist männlich
Auktionshilfe Unsterblich


Dabei seit: 24.01.2003
Beiträge: 3.364
Markenzeichen: Ex Admin

Denkmalschutz muss beachtet werden 01.04.2008 19:22 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Wer in einem denkmalgeschützten Haus
wohnt, muss sich geplante bauliche Ver-
änderungen genehmigen lassen. Darauf
verweist der Infodienst Recht und Steu-
ern der Landesbausparkassen und beruft
sich dabei auf ein Urteil des Verwal-
tungsgerichts Berlin. (AZ: 16 A 15.06)

In dem verhandelten Fall ging es darum,
dass die Eigentümer auf der Gartenseite
der Immobilien die bestehenden Fenster
mit Holzrahmen entfernten und mit
Kunststofffenstern ersetzten. Ihren
nachträglichen Antrag auf Genehmigung
dieses Austauschs lehnte das zuständige
Denkmalschutzamt ab.
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
» Auktionshilfe » Rechtliches - Urteilsdatenbank » Verbraucherrecht: Denkmalschutz muss beachtet werden

Auktionshilfe.info Das Auktionsforum | Sitemap | (c)-2008 | Partner: LinksIndex.de | Onlinemarktplatz | Wikipedia / eBay