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Zum Ende der Seite springen Gewährleistungsausschluss als gewerblicher Verkäufer?
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MH81
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Gewährleistungsausschluss als gewerblicher Verkäufer? 22.04.2008 12:32 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo Forum,

ich bin neu hier und habe eine sehr wichtige und dringende Frage. Eigentlich ist die Frage ganz simpel, aber ich habe über die Suchfuntkion hier nichts dazu gefunden.

Ist es erlaubt, als gewerblicher Verkäufer bei eBay einfach jegliche Gewährleistung, dazu zählt auch das Recht auf Umtausch, auszuschließen? In der Auktion steht dann folgendes:

"Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf, jegliche Gewährleistung und Umtausch wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen."

Das Konto des Verkäufers ist ein gewerbliches.

Ich bitte um Eure qualifizierten Antworten.
biguhu biguhu ist männlich
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22.04.2008 12:57 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Ist es erlaubt, als gewerblicher Verkäufer bei eBay einfach jegliche Gewährleistung, dazu zählt auch das Recht auf Umtausch, auszuschließen?


Ein ganz klares nein. Ein Umtauschrecht im eigentlichen Sinne gibt es im Übrigen nicht. Wahrscheinlich meinst du etwas anderes.

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MH81
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Themenstarter Thema begonnen von MH81
22.04.2008 13:13 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit Umtauschrecht das Recht auf Widerruf oder Rücksendung der Ware. All das, was meines Wissens zu den Gewährleistungen gehört, wird vom Verkäufer ausgeschlossen.

Danke nochmals, ich werde betreffenden Verkäufer umgehend kontaktieren, da es eine mir bekannte Person ist.
biguhu biguhu ist männlich
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22.04.2008 13:16 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ja, ein Widerrufsrecht kann er pauschal auch nicht ausschließen. Dies gehört aber nicht zur Gewährleistung, sondern ist etwas ganz anderes.

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biguhu biguhu ist männlich
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22.04.2008 13:35 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Es handelt sich nicht zufällig um diesen hier: http://search.ebay.de/_W0QQfgtpZ1QQfrppZ...ktronikQ2dstore

Ganz schön dreist, was der da abzieht. Schreibt auch noch in einigen Auktionen ganz unverholen, daß er sein Lager auflöst. Wallbash

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MH81
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Themenstarter Thema begonnen von MH81
22.04.2008 13:50 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Nein, viel schlimmer, es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.

Bitte hab Verständnis dafür, wenn ich die betreffende Person nicht öffentlich nennen will. Es ist eine mir sehr gut bekannte Person, die ich soeben kontaktiert habe, mit der Bitte, sämtliche Auktionen sofort zu ändern.
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RE: Gewährleistungsausschluss als gewerblicher Verkäufer? 30.04.2008 20:50 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass ein Verkäufer, der seinen Account gewerblich machte auch das Recht hat über diesen Account mit ausdrücklichen Hinweisen weiterhin seine private Ware zu verkaufen. Ich will hier nicht sagen, dass ich das gut finde, denn in dem Fall könnte mann ja, wie ich, einen weiteren Account privat anmelden, aber meines Wissens nach ist das so schon möglich. Es darf sich dabei natürlich dann nicht um Neuware handeln, oder um immer wiederkehrende Angebote...

Wie gesagt, das habe ich mal gelesen und zwar als ich meinen damals noch privaten Account gewerblich machen wollte, allerdings habe ich mich doch dazu entschlossen einen weiteren anzumelden, da das auch buchhalterisch dann auch besser auseinander halten kann....

Ist nur meine Erfahrung, da ich die Auktionen und den VK nicht kenne, kann ich da nicht weiter was zu sagen.

Grüße aus Köln

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