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Zum Ende der Seite springen ein Problem das heute per mail gekommen ist
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Marschy
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ein Problem das heute per mail gekommen ist 06.05.2008 14:46 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo
Ich habe heute eine Email eines verärgerten eBay Mitgliedes bekommen und er beschwert sich über ein Artikel den er mal vor mindestens 1,5 Jahre von mir ersteigert hatte das war ein Mainboard und er ärgert sich das im Paket nicht alles dabei war was in der Gebrauchsanleitung des Mainboards drinne steht er fordert das Geld wieder zurück aber ich weiß leider schon lange nichts mehr über diese Auktion nur halt das ich das Zeug wohl an ihn verkauft habe er meinte wenn er das Geld bis zum 15.05.08 nicht bekommt geht er rechtliche Schritte ein was soll ich machen?
MfG
biguhu biguhu ist männlich
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RE: ein Problem das heute per mail gekommen ist 06.05.2008 14:51 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
was soll ich machen?


Ignorieren. Da erlaubst sich jemand einen schlechten Scherz.

Rein theoretisch könnten zwar solche Ansprüche bestehen, das wird aber weder nachweisbar sein, noch wird es irgenwie glaubhaft sein, daß es dem Käufer erst nach so langer Zeit auffällt, daß etwas gefehlt hat.

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RE: ein Problem das heute per mail gekommen ist 06.05.2008 20:13 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Lachen

Yo, ich würd' so eine E-Mail auch in den Papierkorb stecken.
Hat der "Käufer" denn überhaupt irgendwelche Hinweise auf
die Auktion gegeben? Beweise meine ich? Ausser der Info,
was für ein Artikel es war? Könnte man möglicherweise auch
aus den Bewertungen entnommen haben?

WinkZ* Mel


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Gottfried Keller

Marschy
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Themenstarter Thema begonnen von Marschy
06.05.2008 23:26 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

hehe naja reagieren werde ich wohl auch vorerst nicht

was mich halt sehr wundert ist das er im email betreff angegeben hat "AMD Athlon XP 3000+ Sockel A mit Thermaltake Lüfter"
aber den Prozessor hab ich garnicht mit dem Mainboard verkauft sondern nur den Prozessor und halt den Lüfter 1 Woche danach hab ich erst das Mainboard mit einer Grafikkarte Verkauft komisch aber ich weiß nicht ob das an den selben war. und warum gibt er im Betreff nicht das Mainboard an sondern den Prozessor hmm weiß nicht... verwirrt verwirrt
niehls0815 niehls0815 ist männlich
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RE: ein Problem das heute per mail gekommen ist 06.05.2008 23:41 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Klingt sehr nach einem, der auf "Dummfang" aus ist.

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Marschy
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06.05.2008 23:45 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

ja kann sein aber woher kennt er beide auktionen? verwirrt verwirrt
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07.05.2008 08:44 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Du bist aber privater Verkäufer, ja?

Hat der Käufer sonst noch Angaben machen können?
Auktionsnummern? Irgendwas?

Gruß Mel

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niehls0815 niehls0815 ist männlich
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07.05.2008 11:19 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Original von Marschy
ja kann sein aber woher kennt er beide auktionen? verwirrt verwirrt


Wieso BEIDE?

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Marschy
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07.05.2008 11:30 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

@Ghostwriter
Ja ich bin Privater Verkäufer habe das auch in der Artikelbeschreibung angegeben (wie immer)
Und ja er hat eine Auktionsummer angegeben aber ich kann halt nicht mehr schauen welche das ist denn das ist schon viel zu lange vorüber.

@niehls0815
ja weil ich den Prozessor und Lüfter nicht mit dem Mainboard zusamen in einer Auktion verkauft habe sondern getrennt und ich weiß nicht ob er beide Artikel ersteigert hat
niehls0815 niehls0815 ist männlich
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07.05.2008 11:44 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

1. Hier gehts doch nur ums Mainbord. Frage doch einfach nochmal nach, worum es ihm eigentlich geht. Ums Mainbord oder um den Prozessor + Lüfter?

2. Dürfte die ganze Sache sowieso nach 1,5 Jahren verjährt sein. Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ein Jahr.
Guckst du hier: Viele eBay-Verkäufer tappen in die Haftungs-Falle

Das er mit rechtlichen Schritten droht, sgat nichts darüber aus, ob er im Recht ist oder nicht. Es gibt inzwischen viele Leute, die der Meinung sind, wenn sie mit Rechtsanwalt/Zeitung/Fernsehen usw drohen, bekämen sie ihren Willen. Und es gibt genauso viele Leute, die bei einer solchen Drohung sofort klein beigeben.

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07.05.2008 11:52 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
2. Dürfte die ganze Sache sowieso nach 1,5 Jahren verjährt sein. Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ein Jahr.


Sorry niehls, wenn ich dich da korrigieren muß. Dies gilt nur, wenn es explizit in der Auktion so vereinbart, also vertraglich festgehalten war. Ansonsten bleibt es bei den zwei Jahren Gewährleistung.

Allerdings hat der K hier die Beweispflicht, daß ein Mangel vorliegt und das dieser bereits bei Übergabe bestand. Und das nach 1,5 Jahren, naja...

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07.05.2008 12:36 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

naja aber ich gebe ja an das ich garkeine Gewährleistung anbiete da ich ja privater Verkäufer bin oder wie jetzt?
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07.05.2008 12:42 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
naja aber ich gebe ja an das ich garkeine Gewährleistung anbiete da ich ja privater Verkäufer bin oder wie jetzt?


An alle anderen Details kannst du dich nicht mehr erinnern, aber daß du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, das weißt du noch?

Im Übrigen soll es sich hier doch um fehlende teile handeln. Da ist die Gewährleistung nicht von Belang

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Marschy
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07.05.2008 12:53 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

ja weil den Gewährleistung Text den schreib ich generell immer dort hin das ist einfach so ja da fehlen sagt er verschiedene Kabel die in der gebrauchsanleitung des Mainboards stehen ich habe das Mainboard mal komplett eingebaut in einem Rechner bekommen und da war kein Zubehör drinne...
biguhu biguhu ist männlich
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07.05.2008 12:59 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Wir drehen uns hier ein wenig im kreis. Festzuhalten ist:

1. wir kennen nicht den genauen Wortlaut der Auktion, so daß es schwer zu entscheiden ist, ob die fehlenden teile einen Sachmangel darstellen.

2. Nach 1,5 Jahren wird es dem K kaum glaubhaft gelingen, einen solchen Sachmangel nachzuweisen.

=> ignorieren und zurücklehnen, wie bereits von mehrfacher Seite angeraten

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07.05.2008 13:06 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Original von biguhu
Sorry niehls, wenn ich dich da korrigieren muß. Dies gilt nur, wenn es explizit in der Auktion so vereinbart, also vertraglich festgehalten war. Ansonsten bleibt es bei den zwei Jahren Gewährleistung.


Sorry, mein Fehler

Hatte das mit den Gewerblichen verwechselt. Die können die Gewährleistung zwar nicht ausschließen, aber für Gebrauchtwaren auf ein Jahr beschränken.

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07.05.2008 13:10 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

ja OK ich bedanke mich aufjedenfall bei allen für eure Hilfe *DANKE SEHR*
wenn sich was anderes ergibt werde ich schreiben jetzt wart ich einfach mal ab bis zum 15.05.08 wie er mir die Frist gegeben hat großes Grinsen
biguhu biguhu ist männlich
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07.05.2008 13:14 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Zitat:
Hatte das mit den Gewerblichen verwechselt. Die können die Gewährleistung zwar nicht ausschließen, aber für Gebrauchtwaren auf ein Jahr beschränken.


Schon richtig, das gilt für Private aber gleichermaßen, nur muß es halt im Vertrag festgehalten sein und gilt nicht automatisch. Genauso wie der komplette Gewährleistungsausschluß...

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07.05.2008 14:59 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Deine Bankunterlagen wirst Du aber aufbewahrt haben, oder?
Das gehört ja mindestens zur privaten Ablage zu Hause. Augenzwinkern

Wenn er Dir Auktionsnummern genannt hat, dann kannst Du
auf Deinen Kontoauszügen nachsehen ob die Überweisungen
vom gleichen Zahler sind. Oder nach dem eBay-Namen wenn
er den angeben sollte, oder was auch immer im VWZ stehen
musste für die Zahlung.

Der Nachweis für den Käufer ist natürlich schwierig, immerhin
hatten wir an der Uni mal einen fiktiven Fall mit realen Eckdaten,
in dem jemand bedingt durch Krankheit und Krankenhaus ein
Paket erst über 8 Monate später öffnen konnte und der machte
dann einen vorhandenen Sachmangel geltend, den er ja erst zu
diesem Zeitpunkt bemerken konnte. cool Erfolgreich laut Prof.,
obwohl viele von der Studentenschaft gute Argumente dagegen
hatten.

WinkZ* Mel


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