ein Problem das heute per mail gekommen ist |
Marschy
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Hallo
Ich habe heute eine Email eines verärgerten eBay Mitgliedes bekommen und er beschwert sich über ein Artikel den er mal vor mindestens 1,5 Jahre von mir ersteigert hatte das war ein Mainboard und er ärgert sich das im Paket nicht alles dabei war was in der Gebrauchsanleitung des Mainboards drinne steht er fordert das Geld wieder zurück aber ich weiß leider schon lange nichts mehr über diese Auktion nur halt das ich das Zeug wohl an ihn verkauft habe er meinte wenn er das Geld bis zum 15.05.08 nicht bekommt geht er rechtliche Schritte ein was soll ich machen?
MfG
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biguhu
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| Zitat: |
| was soll ich machen? |
Ignorieren. Da erlaubst sich jemand einen schlechten Scherz.
Rein theoretisch könnten zwar solche Ansprüche bestehen, das wird aber weder nachweisbar sein, noch wird es irgenwie glaubhaft sein, daß es dem Käufer erst nach so langer Zeit auffällt, daß etwas gefehlt hat.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Ghostwriter
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Yo, ich würd' so eine E-Mail auch in den Papierkorb stecken.
Hat der "Käufer" denn überhaupt irgendwelche Hinweise auf
die Auktion gegeben? Beweise meine ich? Ausser der Info,
was für ein Artikel es war? Könnte man möglicherweise auch
aus den Bewertungen entnommen haben?
WinkZ* Mel
__________________ Einsamkeit, verbunden mit einem klaren, heiteren Bewußtsein ist,
ich behaupte es, die einzig wahre Schule für einen Geist von edlen Anlagen.
Gottfried Keller
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Marschy
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hehe naja reagieren werde ich wohl auch vorerst nicht
was mich halt sehr wundert ist das er im email betreff angegeben hat "AMD Athlon XP 3000+ Sockel A mit Thermaltake Lüfter"
aber den Prozessor hab ich garnicht mit dem Mainboard verkauft sondern nur den Prozessor und halt den Lüfter 1 Woche danach hab ich erst das Mainboard mit einer Grafikkarte Verkauft komisch aber ich weiß nicht ob das an den selben war. und warum gibt er im Betreff nicht das Mainboard an sondern den Prozessor hmm weiß nicht...
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Marschy
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ja kann sein aber woher kennt er beide auktionen?
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Ghostwriter
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Du bist aber privater Verkäufer, ja?
Hat der Käufer sonst noch Angaben machen können?
Auktionsnummern? Irgendwas?
Gruß Mel
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Gottfried Keller
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Marschy
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@Ghostwriter
Ja ich bin Privater Verkäufer habe das auch in der Artikelbeschreibung angegeben (wie immer)
Und ja er hat eine Auktionsummer angegeben aber ich kann halt nicht mehr schauen welche das ist denn das ist schon viel zu lange vorüber.
@niehls0815
ja weil ich den Prozessor und Lüfter nicht mit dem Mainboard zusamen in einer Auktion verkauft habe sondern getrennt und ich weiß nicht ob er beide Artikel ersteigert hat
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niehls0815
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Meine Auktionen
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1. Hier gehts doch nur ums Mainbord. Frage doch einfach nochmal nach, worum es ihm eigentlich geht. Ums Mainbord oder um den Prozessor + Lüfter?
2. Dürfte die ganze Sache sowieso nach 1,5 Jahren verjährt sein. Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ein Jahr.
Guckst du hier: Viele eBay-Verkäufer tappen in die Haftungs-Falle
Das er mit rechtlichen Schritten droht, sgat nichts darüber aus, ob er im Recht ist oder nicht. Es gibt inzwischen viele Leute, die der Meinung sind, wenn sie mit Rechtsanwalt/Zeitung/Fernsehen usw drohen, bekämen sie ihren Willen. Und es gibt genauso viele Leute, die bei einer solchen Drohung sofort klein beigeben.
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Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
Nichts geht so schnell, wie einen guten Ruf zu ruinieren und nichts ist so schwer, wie einen guten Ruf wiederherzustellen.
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biguhu
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| Zitat: |
| 2. Dürfte die ganze Sache sowieso nach 1,5 Jahren verjährt sein. Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ein Jahr. |
Sorry niehls, wenn ich dich da korrigieren muß. Dies gilt nur, wenn es explizit in der Auktion so vereinbart, also vertraglich festgehalten war. Ansonsten bleibt es bei den zwei Jahren Gewährleistung.
Allerdings hat der K hier die Beweispflicht, daß ein Mangel vorliegt und das dieser bereits bei Übergabe bestand. Und das nach 1,5 Jahren, naja...
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Marschy
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naja aber ich gebe ja an das ich garkeine Gewährleistung anbiete da ich ja privater Verkäufer bin oder wie jetzt?
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biguhu
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| Zitat: |
| naja aber ich gebe ja an das ich garkeine Gewährleistung anbiete da ich ja privater Verkäufer bin oder wie jetzt? |
An alle anderen Details kannst du dich nicht mehr erinnern, aber daß du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, das weißt du noch?
Im Übrigen soll es sich hier doch um fehlende teile handeln. Da ist die Gewährleistung nicht von Belang
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Marschy
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ja weil den Gewährleistung Text den schreib ich generell immer dort hin das ist einfach so ja da fehlen sagt er verschiedene Kabel die in der gebrauchsanleitung des Mainboards stehen ich habe das Mainboard mal komplett eingebaut in einem Rechner bekommen und da war kein Zubehör drinne...
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biguhu
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Wir drehen uns hier ein wenig im kreis. Festzuhalten ist:
1. wir kennen nicht den genauen Wortlaut der Auktion, so daß es schwer zu entscheiden ist, ob die fehlenden teile einen Sachmangel darstellen.
2. Nach 1,5 Jahren wird es dem K kaum glaubhaft gelingen, einen solchen Sachmangel nachzuweisen.
=> ignorieren und zurücklehnen, wie bereits von mehrfacher Seite angeraten
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Marschy
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ja OK ich bedanke mich aufjedenfall bei allen für eure Hilfe *DANKE SEHR*
wenn sich was anderes ergibt werde ich schreiben jetzt wart ich einfach mal ab bis zum 15.05.08 wie er mir die Frist gegeben hat
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biguhu
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| Zitat: |
| Hatte das mit den Gewerblichen verwechselt. Die können die Gewährleistung zwar nicht ausschließen, aber für Gebrauchtwaren auf ein Jahr beschränken. |
Schon richtig, das gilt für Private aber gleichermaßen, nur muß es halt im Vertrag festgehalten sein und gilt nicht automatisch. Genauso wie der komplette Gewährleistungsausschluß...
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Ghostwriter
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Deine Bankunterlagen wirst Du aber aufbewahrt haben, oder?
Das gehört ja mindestens zur privaten Ablage zu Hause.
Wenn er Dir Auktionsnummern genannt hat, dann kannst Du
auf Deinen Kontoauszügen nachsehen ob die Überweisungen
vom gleichen Zahler sind. Oder nach dem eBay-Namen wenn
er den angeben sollte, oder was auch immer im VWZ stehen
musste für die Zahlung.
Der Nachweis für den Käufer ist natürlich schwierig, immerhin
hatten wir an der Uni mal einen fiktiven Fall mit realen Eckdaten,
in dem jemand bedingt durch Krankheit und Krankenhaus ein
Paket erst über 8 Monate später öffnen konnte und der machte
dann einen vorhandenen Sachmangel geltend, den er ja erst zu
diesem Zeitpunkt bemerken konnte.
Erfolgreich laut Prof.,
obwohl viele von der Studentenschaft gute Argumente dagegen
hatten.
WinkZ* Mel
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Gottfried Keller
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