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Zum Ende der Seite springen Käufer will nicht zahlen, weil er sich verlesen hat
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robin86
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Dabei seit: 16.06.2008
Beiträge: 2

Käufer will nicht zahlen, weil er sich verlesen hat 16.06.2008 09:19 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hi zusammen,

bin neu hier!
Ich bin Privatverkäufer und mir ist folgendes gestern passiert:

Ich habe ein Notebook-Festplatte verkauft mit 520 MB Speicher.
Dies stand auch im Titel, in der Beschreibung und war sogar auf dem Bild abzulesen.

Nun hat jemand tatsächlich 45 Euro dafür geboten!
Natürlich viel zu viel, das seh ich ja auch ein.
Allerdings meint der Käufer jetz sein Sohn hätte sich mit MB und GB vertan und er wollte die PLatte nun nicht.


Wie soll ich da jetzt vorgehen?
Würdet ihr auf den Verkauf bestehen?

Ich sehe auf meiner Seite wirklich überhaupt keinen Fehler, die Beschreibung war 100% richtig!


Hoffe auf eine Antwort!
Dane und viele Grüße

robin86
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Beiträge: 348
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RE: Käufer will nicht zahlen, weil er sich verlesen hat 16.06.2008 09:59 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Was Du machen kannst ist folgendes:

Zuerst kannst Du einen nicht bezahlten Artikel melden und dann (sofern vorhanden) einem Zweitbieter ein Angebot machen. Nimmt der Zweitbieter nicht an, kannst Du den Artikel wiedereinstellen. Der Käufer erhält eine Verwarnung, Du bekommst die Verkaufsprovision (nicht die Einstellgebühr) gutgeschrieben.

WinkZ* Mel

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Einsamkeit, verbunden mit einem klaren, heiteren Bewußtsein ist,
ich behaupte es, die einzig wahre Schule für einen Geist von edlen Anlagen.

Gottfried Keller


robin86
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Dabei seit: 16.06.2008
Beiträge: 2

Themenstarter Thema begonnen von robin86
16.06.2008 10:02 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hi!
Erstmal danke!
Also darauf zu bestehen bringt nicht wirklich viel, nicht wahr?

Find es nur nervig, irgendwie passiert mir sowas in letzter Zeit immer öfter.

Danke und gruß
Ghostwriter
Senior Poweruser


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Dabei seit: 20.02.2003
Beiträge: 348
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16.06.2008 11:35 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Hallo,

ja leider machen manche Menschen aus eBay eine große Spielwiese auf der
man anscheinend bei jeder Auktion nach Lust und Laune mitsteigern kann, um
anschliessend wg. "Erklärungsirrtum" zurückzutreten...

Solltest Du auf Zahlung bestehen, wird der Käufer vermutlich auch nicht bezahlen
und sich zur Not "tot stellen"... würdest Du für 45 € mit 'nem Anwalt kommen? Also
ist es wohl gleich besser sich zu einigen.

Im übrigen hat nach den neuen "eBay-Gesetzen" eh der Käufer (meiner Meinung nach)
den berühmten längeren Hebel. Schließlich kann jetzt nur noch der Käufer die Transaktion
negativ bewerten und so eine Bewertung letztlich auch als Druckmittel bei den privaten Verkäufern
für egal was einsetzen. Finde ich verwerflich, ist aber wohl schon Praxis geworden.

WinkZ* Mel

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16.06.2008 19:45 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Lösung vom Vorredner ist wahrscheinlich die Vernünfstigste, oder Du einigst dich auf die Hälfte des Kaufpreises, denn 520 GB ist auch nicht wirklich glaubwürdig, oder irre ich mich da ?

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30.06.2008 00:18 [Antworten] [Beitrag editieren] [Menue] [Nach Oben] [Nach Unten]

Ich finde die Größenangaben für Festplatten bei eBay etwas verwirrend. Da kann man bei den Artikelmerkmalen aus den vorgegeben Größen auswählen. Allerdings sieht man da häufig, dass Verkäufer MB und GB verwechseln.

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