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Käufer will nicht zahlen, weil er sich verlesen hat |
robin86
New Member
Dabei seit: 16.06.2008
Beiträge: 2
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Hi zusammen,
bin neu hier!
Ich bin Privatverkäufer und mir ist folgendes gestern passiert:
Ich habe ein Notebook-Festplatte verkauft mit 520 MB Speicher.
Dies stand auch im Titel, in der Beschreibung und war sogar auf dem Bild abzulesen.
Nun hat jemand tatsächlich 45 Euro dafür geboten!
Natürlich viel zu viel, das seh ich ja auch ein.
Allerdings meint der Käufer jetz sein Sohn hätte sich mit MB und GB vertan und er wollte die PLatte nun nicht.
Wie soll ich da jetzt vorgehen?
Würdet ihr auf den Verkauf bestehen?
Ich sehe auf meiner Seite wirklich überhaupt keinen Fehler, die Beschreibung war 100% richtig!
Hoffe auf eine Antwort!
Dane und viele Grüße
robin86
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Ghostwriter
Senior Poweruser
   

Dabei seit: 20.02.2003
Beiträge: 348
Markenzeichen: ForumsGeist
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Was Du machen kannst ist folgendes:
Zuerst kannst Du einen nicht bezahlten Artikel melden und dann (sofern vorhanden) einem Zweitbieter ein Angebot machen. Nimmt der Zweitbieter nicht an, kannst Du den Artikel wiedereinstellen. Der Käufer erhält eine Verwarnung, Du bekommst die Verkaufsprovision (nicht die Einstellgebühr) gutgeschrieben.
WinkZ* Mel
__________________ Einsamkeit, verbunden mit einem klaren, heiteren Bewußtsein ist,
ich behaupte es, die einzig wahre Schule für einen Geist von edlen Anlagen.
Gottfried Keller
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robin86
New Member
Dabei seit: 16.06.2008
Beiträge: 2
Themenstarter
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Hi!
Erstmal danke!
Also darauf zu bestehen bringt nicht wirklich viel, nicht wahr?
Find es nur nervig, irgendwie passiert mir sowas in letzter Zeit immer öfter.
Danke und gruß
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Ghostwriter
Senior Poweruser
   

Dabei seit: 20.02.2003
Beiträge: 348
Markenzeichen: ForumsGeist
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Hallo,
ja leider machen manche Menschen aus eBay eine große Spielwiese auf der
man anscheinend bei jeder Auktion nach Lust und Laune mitsteigern kann, um
anschliessend wg. "Erklärungsirrtum" zurückzutreten...
Solltest Du auf Zahlung bestehen, wird der Käufer vermutlich auch nicht bezahlen
und sich zur Not "tot stellen"... würdest Du für 45 € mit 'nem Anwalt kommen? Also
ist es wohl gleich besser sich zu einigen.
Im übrigen hat nach den neuen "eBay-Gesetzen" eh der Käufer (meiner Meinung nach)
den berühmten längeren Hebel. Schließlich kann jetzt nur noch der Käufer die Transaktion
negativ bewerten und so eine Bewertung letztlich auch als Druckmittel bei den privaten Verkäufern
für egal was einsetzen. Finde ich verwerflich, ist aber wohl schon Praxis geworden.
WinkZ* Mel
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Gottfried Keller
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engelchen-mail

Auktionshilfe Legende
   

Dabei seit: 12.12.2007
Beiträge: 1.454
Vorname: Sarah Herkunft: Köln Beruf: Fachangestellte Markenzeichen: Vun nix kütt nix !
Meine Auktionen
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Lösung vom Vorredner ist wahrscheinlich die Vernünfstigste, oder Du einigst dich auf die Hälfte des Kaufpreises, denn 520 GB ist auch nicht wirklich glaubwürdig, oder irre ich mich da ?
__________________ "wenn Du verlierst, verliere nicht den Lerneffekt" Dalai Lama
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