Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

      Hallo,
      es ist aufgefallen, dass seit längerer Zeit ein bestimmter Bieter - in diesem Forum auch schon unter seinem Mitgliedsnamen benannt, aber auch andere Foren berichten darüber - auf fast jedes neue, orignalverpackte iphone ein mittleres Gebot (222 bzw. 333 EUR) abgibt. Monatlich werden von ihm um die 3.000 (!!!) Gebote auf verschiedene Apple-Produkte (vorwiegend eben iphones) hyperaktiv zu Tag- und Nachtzeiten abgesetzt.

      Einziger Zweck dieser Massengebote scheint es zu sein, gezielt Verkäufer "heraus zu fischen", die laufende Auktionen vorzeitig abbrechen mussten. Kurze Zeit später erhält der nichts Böses ahnende Verkäufer, der sich im Glauben wägt seine Auktionen rechtmäßig nach Ebay-Recht beendet zu haben, Post vom "Gewinner" seiner Auktion. Dieser
      meldet nun als "Höchstbietender" seinen Anspruch auf Herausgabe des Artikels bzw. Schadenersatz in (Höhe der Differenz zwischen seinem Gebot - Wert im kleinen Zweistelligen Bereich und dem Marktwert eines neuen iphones - Wert im bekannten Dreistelligen Bereich) an. Sein Einschreiben kommt per Frankitpost daher wie ein Serienbrief, der Text ist vollgespickt mit Hinweisen auf einschlägige Urteile, die Unterschrift des "Gewinners", ist eingescannt. Er gibt keine Telefonnummer, sondern nur eine Wuppertaler Anschrift, eine Faxnummer und eine email-Adresse bekannt.

      Bleibt das Schreiben innerhalb der genannten Frist unbeachtet, erfolgt das angekündigte kostenpflichtige Anschreiben seines Rechtsanwaltes. Bleibt auch das unbeachtet, wird der Rechtsweg beschritten: zunächst erfolgt ein "Mahnbescheid" und daraufhin die "Klage".

      Diese Vorgehensweise erweckt den Anschein, dass es sich um eine lukrative Masche, sowohl für den Bieter als auch für den Anwalt handeln könnte.

      Betroffene bitte per PN melden!!
    • Ohne Accountnamen wird man dich hier kaum finden, weil keiner über Google das Thema findet. Zudem gehören dein Post vielleicht in das von dir erwähnte bereits existente Thema. Für die Betroffenen kann es zudem sehr nützlich sein, wenn wir hier offenlegen können, dass dieser User tatsächlich systematisch auf Produkte bietet, um einen Rechtsvorteil zu erzielen. In einem solchen Fall kann die rechtliche Beurteilung nämlich durchaus anders geartet sein als in einem Einzelfall.

      Magst du uns bitte den Accountnamen bei ebay nennen. Darüber hinaus wäre es hilfreich, wenn du mir oder einem anderen Redaktionsmitglied ein solches Anwaltsschreiben per PN zukommen lassen könntest. Man könnte mal schauen, ob sich im großen www Vergleichbares über dieser Ebayer und seinen Anwalt finden lässt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,

      Auch ich bin von dem Gebahren des von forenuser benannten Käufers betroffen, wobei ich nicht glaube das hier ein Paulus zum Saulus wurde, sondern eher das er gar kein Interesse an den Geräten hat und nur Ausreden sucht.
      Vielleicht sollte er wirklich mal die ganzen Geräte bekommen, dann hätte er ein Problem mit seinem Privatstatus und das FA freut sich.
    • Warum sollte er wegen seiner Einkäufe Probleme bekommen wegen eines Privatstatus? Sammeln darf jeder, was er will, solange er über die Einkünfte verfügt.

      *Ironieon* Wenn du meinst, die VK sollten doch alle mal liefern, frage ich mich, warum du nicht den Anfang machst. *Ironieoff*
    • Vielleicht sollte er wirklich mal die ganzen Geräte bekommen, dann hätte er ein Problem mit seinem Privatstatus und das FA freut sich

      Na ja dann verkauft er eben als "Scheinprivater" mit Gewinn weiter :rolleyes:
      Oder bei Hood (iphones gehen auch dort) oder bei ebay Kleinanzeigen, oder per Zettel im Supermarkt ...

      Bei diesem grotesk überteurtem Apple Kram schalten doch fast alle potentiellen Käufer sowieso ihr Gehirn aus. 8o
      Es ist wohl kein Zufall, das die meisten "Problemfälle" hier im Forum mit Apple zu tun haben. :whistling:
    • apple hat eine geniale marketingstrategie, das muß man denen lassen.
      aber als konsequenz daraus (fast jeder glaubt, er könne ohne iphone etc. nicht mehr leben) lasse ich denen auch noch ihren kram, denn ich will nicht haben, was fast jeder hat. 8o
      fehlt nur noch, das apple ein icar rausbringt und dann 90% aller leute in gleichen autos rumfahren... was für ein horror, wenn man dann auf nem riesenparkplatz sein auto suchen muß und fast jedes auto dort so aussieht wie das eigene :lach:


      davon abgesehen:
      seine Auktionen rechtmäßig nach Ebay-Recht beendet zu haben


      es gibt kein ebay-recht. wie kommt man auf so einen quark?
      ebay unterliegt den gesetzen des jeweiligen landes, hier zb dem BGB.

      wer auf nr. sicher gehen will, der fragt einen bekannten, damit der mal eben mit seinem account "drüberbügelt" und die auktion dann gefahrlos beendet werden kann. ebay ist da weiß gott der/die/das letzte, worauf ich mich verlassen würde, das die vorzeitige beendigung einwandfrei ist und folgenlos bleibt, wenn da ein wildfremder höchstbietender ist.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside () aus folgendem Grund: sch*** tippfehler...

    • Schadenersatz

      natürlich gibt es kein ebay Recht, auch wenn das gerne suggeriert wird.
      Wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird, verweist ebay auf die Möglichkeiten, wie das gemacht werden kann. Für den Laien, der sich auf ebay bewegt, ist der geschilderte Ablauf ganz logisch und sie unterscheiden in der Möglichkeit nur danach, ob es sich um die letzten 12 Stunden handelt, oder um den Zeitraum davor.
      Das in Wirklichkeit das BGB zieht, steht doch außer Frage- diese schmerzliche Erfahrung machen dann ja immer mehr private Anbieter auf ebay.

      Die eigentliche Frage ist doch, wenn ein Bieter, wie in dem angesprochenen Fall gezielt auf iphone's der neuen Gerneration bietet- 333 Euro über den Bietagenten- mit dem Ziel, frühzeitg abgebrochene Auktionen zu selektieren und dann Schadeenersatz zu verlangen, ob es da außer moralischen, noch andere Grundsätze gibt, gegen die er verstößt.

      Wenn tausende, ja vielleicht zehntausende Gebote auf längerer Sicht abgegeben wurden, wieviel Schadenersatzfälle bleiben bei der Methode da wohl hängen?

      Natürlich wird der Bieter immer sagen, er möchte ein Schnäppchen machen und ein iphone für 333 Euro erlangen. Nur wo ist da die Grenze?
      Schaut da ebay tatenlos zu, wenn jemand immer wieder Adressen von privaten Anbietern aus abgebrochenen Auktionen anfordert?
      Werden die einfach so herausgegeben- obwohl sich der Trend klar abzeichnet?
      Was können betroffene Anbieter tun? Ich glaube, wenn man die Zahl der "Schadenersatzpflichtigen" alleine durch diese konkret angesprochene Aktion addiert, würde manch einer aus dem Staunen nicht mehr herauskommen. Das zeigt schon die weiterführende Resonanz auf diese spezielle Diskussion.
    • eddi28 schrieb:

      natürlich gibt es kein ebay Recht, auch wenn das gerne suggeriert wird.
      Wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird, verweist ebay auf die Möglichkeiten, wie das gemacht werden kann. Für den Laien, der sich auf ebay bewegt, ist der geschilderte Ablauf ganz logisch und sie unterscheiden in der Möglichkeit nur danach, ob es sich um die letzten 12 Stunden handelt, oder um den Zeitraum davor.
      Das in Wirklichkeit das BGB zieht, steht doch außer Frage- diese schmerzliche Erfahrung machen dann ja immer mehr private Anbieter auf ebay.

      das ist das problem:
      viele ebayer nehmen das so hin und denken offenbar nicht darüber nach, was da eigentlich passiert - bis dann sowas kommt und die aus allen wolken fallen.

      eddi28 schrieb:

      Natürlich wird der Bieter immer sagen, er möchte ein Schnäppchen machen und ein iphone für 333 Euro erlangen. Nur wo ist da die Grenze?
      Schaut da ebay tatenlos zu, wenn jemand immer wieder Adressen von privaten Anbietern aus abgebrochenen Auktionen anfordert?
      Werden die einfach so herausgegeben- obwohl sich der Trend klar abzeichnet?
      Was können betroffene Anbieter tun? Ich glaube, wenn man die Zahl der "Schadenersatzpflichtigen" alleine durch diese konkret angesprochene Aktion addiert, würde manch einer aus dem Staunen nicht mehr herauskommen. Das zeigt schon die weiterführende Resonanz auf diese spezielle Diskussion.

      ebay hat zwar eine gewisse mitschuld, weil der jeweilige verkäufer nicht eindeutig auf die rechtlichen konsequenzen hingewiesen wird (der text ist da sehr schwammig formuliert), aber um das zu ändern, sind die wohl nicht motiviert genug, haben nicht genug leute oder beides. manche leute sind auch einfach zu sorglos mit dem, was sie so machen und das nicht nur bei ebay.

      juristisch wird man da nix machen können, denn jeder ebayer hat vorab die möglichkeit sich umfassend zu informieren und wer das nicht nutzt, ist selbst schuld.
      ich setz mich auch nicht einfach in einen sattelschlepper, fahr damit rum und sag dem beamten dann in der kontrolle, daß er mir kein bußgeld geben kann, weil ich nicht wußte, das man da n führerschein für braucht. unwissenheit schützt nicht vor strafe - so ungerecht das manchmal auch sein kann für den betroffenen... X/
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    • Riverside, dass ist alles richtig was du sagst- aber ich möchte nochmal auf das eigentliche Thema zurückkommen:

      Es geht darum, dass jemand Tag und Nacht Gebote abgibt, die dem einzigen Zweck dienen, abgebrochene Auktionen zu filtern und daraus eiskalt Kapital zu schlagen.
      Hier werden Schüler, Studenten, Auszubildende und sicher auch Leute, die nicht gerade mit viel Geld gesegnet sind, abgezogen.
      Hier bereichert sich jemand gnadenlos auf Kosten anderer. Sitzt Tag und Nacht vor seiner Kiste und kassiert steuerfreien Schadenersatz. Hier ist gar nicht die Abischt gegeben, irgenden etwas wirklich ersteigern zu wollen.
      Wenn es gar nicht anders geht, muss man den hier genannten Unser eben medial durch die Presse jagen. Die angewandte Methode ist wirklich etwas für bestimmte Wirtschaftszeitungen, oder auch Wirtschaftssendungen.
      Wer weiß welche armselige Existenz dann geoutet wird.
    • @eddi28

      Die Problematik wurde hier verstanden. Aber solange Sie nicht "Butter bei die Fische tun", uns also den eBay-Nick verschweigen, kann man seinen etwaigen Opfern nicht helfen. Das ginge nämlich nur, wenn nachhaltige Systematik nachgewiesen werden kann. Und selbst dann wäre es sehr schwierig.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

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    • @Peter

      Den Käufer hat unser Forenuser schon oben verlinkt. Damit die Bietgewohnheiten des Käufers nicht verloren gehen, hefte ich unten einen Screenshot an.

      Der ebay-Nick: das*ist

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Ich vermute mal, dass der Nick bewusst so gewählt wurde, damit er über google schwer zu finden ist. Dieser Käufer war, wie forenuser bereits richtig vermutet, schon einmal Thema bei uns: "Käufer" forder Artikel nach Beendigung - spezieller Fall -

      @eddie

      Ich wollte hier schon seit Tagen ein Urteil heraussuchen, dass zwar damals für viel Diskussionsstoff sorgte, aber für dich hilfreich sein könnte:

      Internetrecht: Schadensersatz bei Nichterfüllung vorzeitig abgebrochener Auktion kann rechtsmißbräuchlich sein
      kanzlei.biz/nc/news-urteile/18…-koblenz-10-o-250-08.html
      aufrecht.de/news-und-beitraege…i-ebay-fuer-550-euro.html

      Entscheidend für dich dürfte sein, ob du (zB anhand des Screenshots) nachweisen kannst, dass dein Käufer rechtsmissbräuchlich handelt.
      Bilder
      • ebay-dasist.jpg

        200,13 kB, 1.020×1.162, 659 mal angesehen
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • eddi28 schrieb:


      Es geht darum, dass jemand Tag und Nacht Gebote abgibt, die dem einzigen Zweck dienen, abgebrochene Auktionen zu filtern und daraus eiskalt Kapital zu schlagen.

      Genau dies ist juristisch sehr schwer zu beweisen, und es gilt da immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten"
      Dies gibt auch sein Bietverhalten nicht her 2000 Gebote in 30 Tagen könnte auch auf einen klasischen Schnäppchenjäger hindeuten.

      Hier werden Schüler, Studenten, Auszubildende und sicher auch Leute, die nicht gerade mit viel Geld gesegnet sind, abgezogen.
      Hier bereichert sich jemand gnadenlos auf Kosten anderer. Sitzt Tag und Nacht vor seiner Kiste und kassiert steuerfreien Schadenersatz.

      Mir kömmen die Tränen... :whistling: Für's Leben lernt man eben nur durch Mißgeschicke ;)

      Hier ist gar nicht die Abischt gegeben, irgenden etwas wirklich ersteigern zu wollen.

      Ebenfalls eine Aussage die nicht einfach zu beweisen ist.
      Merkwürdigerweise hat er gerade eines dieser überteuerten Dinger käuflich erworben:
      Vielleicht ersteigert er ja systematisch preisdgünstige Ware für den Export.
    • @*alte_eule*

      @biguhu

      Danke, den Thread hatte ich noch nicht gelesen.

      Vorweg: Wir befänden uns in einem Zivilverfahren, was einen entscheidenden Unterschied bei der Beweisführung zur Folge hat.

      Daraus folgt: Der Screenshot liefert zumindest ausreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Vortrag des Beklagten, der Käufer betreibe dies systematisch, stimmen kann. Daraufhin kann (weil es eben ein Zivilverfahren ist) der Richter auf die Idee kommen, den Käufer das Gegenteil beweisen zu lassen, sprich, ihn dazu verdonnern, alle seine Gebote in dem fraglichen Zeitraum offenzulegen.

      Das wird der mutmaßlich nicht wollen, weil er sich dann, nachdem im Zivilverfahren geoutet, auch strafrechtlich offenbaren würde. Sofern also unsere hier getroffenen Mutmaßungen stimmen, der Käufer also sytematisch so vorgeht, dann wird er (klug beraten) in diesem Moment wahrscheinlich seine Klage zurückziehen.

      Viele male "wenn", "wahrscheinlich", "mutmaßlich" etc.

      Ist riskant, könnte aber tatsächlich klappen.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Womit wir dann wieder beim "wenn" wären.

      Eng wird es für diesen Kandidaten, er strengt diese Schadenersatzklagen häufiger an. Dann wird es ggf. tatsächlich strafrechtlich relevant. Bis dahin ist er nur mit viel Zeit für die Gebotsabgaben ausgestattet auf Schnäppchenjagd.
    • Zu diesem Thema gibt es bei Ebay einen längeren Thread - der dortige "Käufer" macht das schon sehr lange und ihm wurde bisher auch kein Einhalt geboten:

      community.ebay.de/topic/Sicher…edv-Bereichert/1900025707


      Und meine Meinung dazu: moralisch ist sein Vorgehen sicher nicht in Ordnung - rechtlich steht es ihm aber frei, seine "Ansprüche" durchzusetzen und das Gericht scheint ihm bisher auch meist "recht" gegeben zu haben.

      Vlt. sollte man mal eher über den Betreiber der Plattform sprechen, der solche Beendigungen technisch überhaupt so einfach zulässt - und über die vielen User in diversen Foren, die auch sofort wenn jemand danach fragt, bereitwillig den link zum Abbruch zur Verfügung stellen.

      Wenn Ebay diese Möglichkeit abschaltet - DANN muss der Verkäufer kreativ sein und eben mal seinen Kopf anstrengen - denn auch ohne vorzeitige Beendigung gibt es IMMER einen Weg, wie man aus so einer Nummer wieder rauskommt.

      Ich sehe das Ganze somit von zwei Seiten, denn ich habe mich auch schon mehrfach über abgebrochene Auktionen mit mir als Höchstbietenden geärgert und wenn ich dann noch eine "arglose" mail mit "sorry, habs anderweitig verkauft" bekomme - dann geht mir auch die Hutschnur hoch.
      Status: inaktiv
    • Hier ein gerade aktueller Fall aus einem anderen Forum - es geht um mehrere tausend Euro.

      Die Antworten der meisten User sprechen eine deutliche Sprache - und es sind hier nicht mal mehr alle Antworten, die zum Abbruch raten, zu lesen, weil der Support dort Antworten, die den Verkäufer in die Scheixxe reiten können - scheinbar auch gelöscht hat.

      gutefrage.net/frage/ebay-aukti…rten-geben#answer33178770
      Status: inaktiv
    • Natürlich hat das*ist kürzlich ein iphone erworben. Nur wenn man die Sache deutlich betrachtet, hat der entsprechende Verkäufer des Artikels diesen einen Tag später schon wieder eingestellt. Also zumindest scheint es merkwürdig zu sein.
      Nach meinen Erkenntnissen gibt es viele Betroffene. Leider ist es ja nicht möglich, alle zu erreichen. Viele haben sicher schon nach seiner ersten Aufforderung gezahlt und lassen sich nie wieder auf ebay blicken. Andere sind mit Mahnbescheiden überzogen worden. Einige Kontakte stehen noch in der Überlegung, ob sie zahlen sollen, oder sich verklagen lassen.
      Wenn man die Historie des Mitglieds sieht, fällt ja auch eine Zahl der Gebotsrücknahmen ins Auge. Das scheint das System den Systemnutzer wohl überlistet zu haben.

      Strafrechtlich ist vielleicht der Gedanke nicht von der Hand zu weisen, dass hier die Absicht besteht, Verkäufern wissentlich zu schaden.
      Dieses durch die Vielzahl der Schadenersatzforderungen nachzuweisen ist ein von einigen Wegen.

      Wahrscheinlich liest das*ist auch hier mit, weil mit Beginn der Diskussion hier seine Bieteraktivitäten auf einen Schlag enden. Einen Tag vorher hatte er noch wie üblich quasi auf jedes iphone geboten und plötzlich gar nichts mehr.
      Wenn sich der Ansatz, dass sich Betroffene zusammentun sollten, weiter fortsetzt, sind strafrechtliche als auch mediale Konsequenzen möglich.

      Gerne nehme ich Hinweise auf, wie man die Angelegenheit noch breiter streuen kann.
      Kontakt per PN wird natürlich vertraulich behandelt.

      "Alte Eule" gestatte mir den Hinweis: das hat mit an den Pranger stellen nichts zu tun- hier geht meines Erachtens eine ziemlich große Sache ab-