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  • Zitat von Kaiolito: „ Wenn du auf den Flohmarkt geht und da halt 20 - 30 Artikel kaufst (völlig legitim), keine Belege dafür hast, dann kannst du diesen Einkauf halt nicht steuerlich geltend machen und gut ist. Hierfür gibt es auch das Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim FA, der durchaus in der Lage ist, dir hierfür (bei entsprechender Erklärung und Darstellung) bereit ist einen Pauschalbetrag für Flohmarktkäufe einzuräumen (wenn diese im Verhältnis zu deinem Umsatz in einer vernünftigen Balanc…