Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

      Hallo zusammen und danke schonmal vorab für jegliche Hilfe!


      Vor nunmehr über 10 Tagen wurde ich Opfer einer Gebotsabschirmung. Es haben 2 Accounts auf einen von mir zum Verkauf stehenden Laptop 1 Stunde vor Auktionsende Gebote über Neupreis Höhe abgegeben. Sekunden vor Ende wurde das höhere Gebot zurück gezogen, so dass der Preis auf nur etwa die Hälfte des ungefähr erwartbaren Wertes zurückfiel. Der Artikel wurde also für etwas über 300 Euro verkauft. Die beiden Bieter haben nahezu keine Bewertungen bei Ebay.

      Ich habe den Fall unmittelbar an Ebay gemeldet und mir wurde gesagt, dass die Bearbeitung etwa 3 Tage dauert. Seitdem habe ich etliche male bei Ebay angerufen und geschrieben, aber mir wurde immer nur gesagt das es noch bearbeitet wird und man da nix tun kann. Die entsprechende Stelle arbeitet auch nur schriftlich und hat kein Telefon, damit wurde ich zuletzt abgewürgt.

      Ich habe auch versucht über Fall öffnen den Kauf abzubrechen mit Hinweis auf den entsprechenden Paragraph in den Ebay AGB, aber der Käufer hat diesen Vorgang abgelehnt.

      Inzwischen hat der Käufer den Artikel per Überweisung bezahlt und droht mir nun mit Anwalt und Strafanzeige, da ich den Artikel nicht senden will. Außerdem verlangt er das Geld an irgendeine seltsame Paypal Adresse zurückgezahlt zu kriegen, obwohl er ja (unter einem anderen Namen als die Empfängeradresse) das Geld per Bank überwiesen hat. Habe auf diese Weise nun 3 verschiedene Namen des Käufers bekommen, sehr kurios.
      Ich habe ihm nur den Betrugsfall sachlich geschildert und gesagt, dass ich das Geld nach Klärung durch das Ebay Sicherheitsteam zurück überweise, da ich nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben will.

      Ich würde ungern mit der Sache zum Anwalt, da mir dadurch ja nur Kosten entstehen und ich ja in diesem Fall der Geschädigte bin.

      Wie soll ich nun reagieren? Ich habe meines Erachtens nach folgende Optionen:
      1) Geld zurück überweisen und riskieren, dass ich Kosten zahlen muss.
      2) Einen Teil des Geldes überweisen und den Rest nach Klärung des Falls. Hier bestünde die Möglichkeit sowohl Ebay Gebühren, als auch ggf. eine Wertminderung einzubehalten, da inzwischen die Garantie des Geräts abgelaufen ist und somit der Wiederverkaufswert geringer ist.
      3) Warten bis Ebay den Fall klärt und dann das Geld überweisen. Wann dies geschieht bleibt offen.



      Vielleicht hat einer von euch Erfahrung mit einem solchen Fall? Vielen Dank schonmal im voraus.
    • Lass dir von Ebay mal die Daten desjenigen schicken, der das höhere Gebot abgegeben hat. Den mit dem(!) hast du einen Kaufvertrag. Sollte der Account auf die selben Daten laufen wie der des Zweiten, dann konfrontier ihn mal damit, dass du gerne den gültigen Kaufvertrag akzeptierst und nun auf Restzahlung des vollen Betrages wartest ;)

      Der zweite soll dir erstmal nachweisen, dass da ein Kaufvertrag vorhanden ist (mach dir Screenshots der Gebotsübersicht). Ebenso lass dir da von Ebay die angemeldeten Daten schicken.

      Rücküberweisung wartest du erstmal bis alles geklärt ist. Und wenns so weit ist, dann NICHT auf Paypal oder so, sondern nur zurück auf das Konto von dem die Überweisung getätigt wurde.
    • Schau einfach in de AGBs von ebay rein:

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

      "Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund
      vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem
      Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder
      Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."

      Also kannst du das Geld zurückgeben. Du hast ja mit dem Käufer kein Vertrag geschlossen.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Rumpel,
      stell mal entweder einen Link zur Gebotsübersicht ein
      oder mach von dieser einen Screenshot (die Angaben, die Deinen Account betreffen, kannst ja rausschneiden) einschließlich der zurückgezogenen Gebote und stell den hier ein.

      Ist die Käuferadresse zufällig im Münchner Raum?

      Und natürlich wären die beiden Bieter-Accounts interessant zu erfahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Rumpel schrieb:


      1. Inzwischen hat der Käufer den Artikel per Überweisung bezahlt und droht mir nun mit Anwalt und Strafanzeige, da ich den Artikel nicht senden will. 2. Außerdem verlangt er das Geld an irgendeine seltsame Paypal Adresse zurückgezahlt zu kriegen,
      Zu 1: Einschüchterungstaktik

      Zu 2: Geld nie anders zurückzahlen, als du es gekriegt hast !!! Vor allem nicht auf Paypal - sonst hast du evtl mehr Probleme.
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:





      Zitat von »kleinerkathe«


      Lass dir von Ebay mal die Daten desjenigen schicken, der das höhere Gebot abgegeben hat. Den mit dem(!) hast du einen Kaufvertrag


      Bitte was ?(
      Magst du das bitte mal begründen?



      Naja, kommt natürlich drauf an, ob der Höchstbieter sein Gebot berechtigt zurückgezogen hat. Hat er unberechtigt zurückgezogen hat er grundsätzlich die selbe Konstellation wie ein Verkäufer bei einem unberechtigten Auktionsabruch gegenüber seinem Höchstbieter. Ausnahme: es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer. Dann bleibt das Widerrufsrecht des Höchstbieters im Raum stehen.

      Allerdings besteht dann das Problem der Beweisbarkeit. Ohne Information über das Höchstgebot des Zweitbieters lässt sich nur mit einem Screenshot zur Laufzeit belegen, wie hoch der Preis war. Theoretisch wäre zwar ebay hier dann auch auskunftspflichtig, aber ebay und Pflichten ist irgendwie so was ähnliches wie Papst und Doppelbett.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • TE hat sich nicht zweifelsfrei ausgedrückt, deshalb hab ich um einen Screenshot/Link zur Gebotsübersicht gebeten.
      "Normalerweise" funktionieren ja Gebotsabschirmungen so, dass der Zweitbieter zurückzieht, so dass der Anschein entsteht, mit dem Höchstbieter sei ein KV zustande gekommen.
    • oldschmatterhand schrieb:

      TE hat sich nicht zweifelsfrei ausgedrückt, deshalb hab ich um einen Screenshot/Link zur Gebotsübersicht gebeten.
      "Normalerweise" funktionieren ja Gebotsabschirmungen so, dass der Zweitbieter zurückzieht, so dass der Anschein entsteht, mit dem Höchstbieter sei ein KV zustande gekommen.
      Eben. Mir ist überhaupt nicht recht klar, wie durch die Rücknahme des Höchstgebotes das Zweithöchste auf die Hälfte zurückfallen kann.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • oldschmatterhand schrieb:

      TE hat sich nicht zweifelsfrei ausgedrückt, deshalb hab ich um einen Screenshot/Link zur Gebotsübersicht gebeten.
      "Normalerweise" funktionieren ja Gebotsabschirmungen so, dass der Zweitbieter zurückzieht, so dass der Anschein entsteht, mit dem Höchstbieter sei ein KV zustande gekommen.


      Das lässt sich durch uns nach Rücknahme ohnehin nicht mehr nachvollziehen. Nur eBay kann belegen, dass der jetzige Höchstbieter überboten war.

      So sind wir auf die Aussage unseres TE angewisen, der sagt, sein jetziger "Käufer" war überboten.
      Wenn das stimmt, ist er nicht mehr zur Lieferung verpflichtet. Das ergibt sich aus den AGB.

      Geflossenes Geld geht in so einem Fall immer genau auf dem Weg zurück, wie es gekommen ist. Bei Banküberweisung teilt man der Bank mit, dass eine Rückbuchung erfolgen soll. Nicht dass der Käufer sich am Ende auch noch das Konto "geliehen" hat und mit der Rückzahlung ein anderes füllt...
    • Hallo zusammen.
      Das Bild zur Gebotsübersicht hänge ich an, genaue Daten zur Auktion möchte ich lieber erst nach Abwicklung der Geschichte preisgeben.
      Ich habe auch ein Screenshot, wo man sieht, das der Artikel 1 Stunde vor Ende bei 1010 Euro war. Da müsste ich aber einige Infos rausstreichen bevor ich es hier einhänge. Was man jetzt nicht bei dem Screenshot sieht ist, dass das höchstgebots des Auktiongewinners bei 1000 Euro lag und das zurückgezogene bei 1200 Euro.

      Das Geld werde ich nur per Überweisung zurückzahlen. Wiederholt hat mich der Verkäufer aufgefordert es per Paypal zurück zu überweisen, was ich sehr zwielichtig fand.

      Ich habe noch mal energisch bei ebay nachgefragt und mir wurde daraufhin die Kontaktdaten des Gebotszurückziehers gegeben.
      Es handelt sich dabei um dieselbe Adresse des Auktiongewinners und um die gleichen Daten des Überweisungzahlers!!!!

      Ich gehe davon aus, dass ich nun also die echten Daten des Bieters habe und die anderen zwei Namen die ich habe (einmal paypal und einmal Auktiongewinner) Fake Angaben sind.

      Ich überlege jetzt zum Anwalt zu gehen und die 1200 Euro bzw. 1010 Euro einzuklagen, alternativ auf jeden Fall Schaden geltend zu machen. Mit der Rücküberweisung werde ich auf erstmal warten bis sich der Fall geklärt hat.
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    • *alte_eule* schrieb:

      Da dein Screen nicht zeigt, ob das tatsächliche Gebot von p***e nicht 1201 war, beweist der erst einmal nichts.
      Das Gebot von p***e war 1000 Euro. Da ja der ebay Bietagent da gegriffen hat wird das Höchstgebot des Käufers nicht mehr angezeigt, die ebay Mitarbeiter können dies jedoch noch einsehen. Habe noch ein Bild angehangen was den Stand von 1010 Euro kurz vor Ende der Auktion zeigt. Bitte beachtet das ich alle identifizierenden Dinge rausgenommen habe, da ich vor Abschluss des Falls diese nicht veröffentlichen möchte.

      Habe jetzt schriftlich von ebay das der Gebotsrückzieher identisch zum Überweisenden ist und das die Adressen des Gebotsrückziehers und des Auktionsgewinners übereinstimmen.
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    • *alte_eule* schrieb:

      Beides zusammen belegt, dein jetziger Zahler wurde überboten. Du bist nicht mehr verpflichtet zu liefern.

      Entsprechend solltest du umgehend das schon gezahlte Geld erstatten.
      Das stimmt, jedoch würde ich in diesem Fall (nach jetzigem Stand) sowohl auf den ebay Gebühren, als auch auf dem Schaden sitzen bleiben. Vom Aufwand ganz zu Schweigen.

      Außerdem wäre zu klären, ob nicht ein Kaufvertrag mit dem Gebotszurückzieher vorliegt, da es sich ja um die gleiche Person wie der Auktionsgewinner handelt und somit der eindeutige Wille zum Kauf vorlag. Hier wäre die Frage ob die Höhe des Kaufvertrags dann 1010 oder 1200 Euro beträgt. Demnach könnte ich noch die Differenz zum bereits gezahlten Betrag verlangen oder anderenfalls Schadensersatz.

      Einen solch dreisten Betrug sollte man auf jeden Fall nicht ohne Konsequenzen lassen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Beides zusammen belegt, dein jetziger Zahler wurde überboten. Du bist nicht mehr verpflichtet zu liefern.

      Entsprechend solltest du umgehend das schon gezahlte Geld erstatten.

      wobei ja noch die Frage nach der Verkaufsprovision offen ist, die eBay fordern wird. Einem Transaktionsabbruch wird der ""Käufer"" (p***e) wohl kaum zustimmen.

      Und dem ehemaligen Höchstbieter e***e einen unberechtigten 'Gebotsrückzieher nachzuweisen ...
      pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html
      Aber der RA, den TE beiziehn möchte, hat hoffentlich Erfahrung in solchen Sache. Evtl. auch wegen Aufrechnung der VK-Provision + Schadenersatz, bevor der erhaltene ""Kaufbetrag"" rücküberwiesen wird.

      Bei der Verkaufsprovision, einschließlich der unberechtigten Weitergabe der Verkäufer-Daten an den ""Käufer"" sollte man mal versuchen, den Hebel bei eBay anzusetzen, da ja eBay hätte erkennen müssen, dass letztlich kein Kaufvertrag zustandegekommen ist (§ 6 Nr. 7 eBay-AGB). eBay macht es sich da nämlich sehr einfach, sowohl hinsichtlich des Datenaustausches, als auch Einziehen der Verkaufsprovision. Da müsste mal ein Riegel vorgeschoben werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Rumpel schrieb:

      Außerdem wäre zu klären, ob nicht ein Kaufvertrag mit dem Gebotszurückzieher vorliegt, da es sich ja um die gleiche Person wie der Auktionsgewinner handelt und somit der eindeutige Wille zum Kauf vorlag. Hier wäre die Frage ob die Höhe des Kaufvertrags dann 1010 oder 1200 Euro beträgt. Demnach könnte ich noch die Differenz zum bereits gezahlten Betrag verlangen oder anderenfalls Schadensersatz.

      Einen solch dreisten Betrug sollte man auf jeden Fall nicht ohne Konsequenzen lassen.
      Das würde in jedem Fall solchen +++++ recht geschehen :thumbsup:
      Das dort dann noch etwas zu holen ist würde ich jedoch nicht einkalkulieren.