www.auktions-hilfe.info

    • Das war doch hier sachlich von Anfang an... keine Polemik oder Beleidigung oder Diffamierung o.Ä.... die Hinweise auf bestehende Threads und die Hinweise von @forenuser und @Schützin waren ja nun auch berechtigt....

      Als Bemerkung sei noch hingestellt: kein Anwalt hats nötig, so zu werben. Ich habs ja geschrieben: das wirkt unseriös. Nur dass es noch unseriöser war als ich dachte, weil mir der Zusammenhang nicht sofort einfiel. @mirabella war da fixer bei.

      Wer sich aktuell informieren will kann das auch bei den Rostockern und/oder Wilde, Beuger, Solmecke tun.... hab noch nicht gesehen dass die unter falscher Flagge irgendwo in einem Verbraucherschutzforum aufgetreten sind. Zumindest bei Solmecke kann man sich auch einen Newsletter bestellen mit aktuellen und interessanten Themen.

      Nicht dass es keine anderen Anwälte gäbe, die vernünftig auftreten.... keine Frage..... soll in keiner Weise Werbung sein oder bestimmte Anwälte bevorzugt herausheben...
    • Am Ende zählt wohl dann doch die Fachkenntnis und warum sollte ein Anwalt nicht damit werben, wenn er meint, in diesem Gebiet hoch spezialisiert zu sein?
      Und ist doch eigentlich auch marktwirtschaftlich gar nicht so verkehrt, wenn er Untersützung für Ebay-Nutzer gibt.
      Er vertritt auch alle Mandanten, nicht nur Bieter, sondern auch Anbieter.
      Mag unseriös für manche wirken, ist allerdings der Markt und Telefonbuchwerbung bringt heutzutage nichts mehr ein.
    • @wolle.... frag dich dochmal selbst.....

      würdest du selbst bei dem Anwalt beigehen, der so auftritt wie in diesem und im anderen Thread? ICH definitiv NICHT. Das könnte der grösste Spezialist sein, den würde ich links und rechts liegen lassen.

      Man sollte als Anwalt auch souverän auftreten... und niemandem den Mund verbieten wollen mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten. Als Organ der Rechtspflege sollte man eben ALLES beachten, vor allem sein eigenes Auftreten. Sonst kommt man schnell mal in ein nicht schmeichelhaftes Licht.

      Und seinem Mandanten gegenüber sollte man auch mal "njet, so geht dat nicht" sagen. Und nicht alles abnicken und tun was der will oder sagt.... Ist jetzt nicht auf einen speziellen Fall bezogen, "nur" so allgemein....
    • @wolle

      Du scheinst zu übersehen, dass sich die User bei Auktionshilfe.info sich die Zeit nehmen, egal ob die Fragen von Verkäufern oder eben Käufern kommen, da wird kein Unterschied gemacht. Hier bekommt jeder Ratschläge, solange er nicht versucht die User zu täuschen. Gut, Antworten können nur so passend sein, wie die Infos wahr sind, aber das kennst du ja auch.......
    • wolle67 schrieb:

      Am Ende zählt wohl dann doch die Fachkenntnis und warum sollte ein Anwalt nicht damit werben, wenn er meint, in diesem Gebiet hoch spezialisiert zu sein?
      Und ist doch eigentlich auch marktwirtschaftlich gar nicht so verkehrt, wenn er Untersützung für Ebay-Nutzer gibt.
      Er vertritt auch alle Mandanten, nicht nur Bieter, sondern auch Anbieter.
      Mag unseriös für manche wirken, ist allerdings der Markt und Telefonbuchwerbung bringt heutzutage nichts mehr ein.


      Dass ein Anwalt sowohl Käufer als auch Verkäufer vertritt, das halte ich für normal. Beide Seiten vertreten zu können und damit auch Praxis zu haben, das halte ich sogar für ein positives Merkmal bei der Auswahl eines Anwalts. Ein Anwalt hat einen Job zu erfüllen, dafür wird er bezahlt. Und der Job heißt nicht "Moralapostel". In so weit: Ok für mich.

      Aber das hier gezeigte und von mehreren Usern, auch von mir, monierte unseriöse Verhalten bezieht sich nicht im Kern darauf, sondern zuerst und insbesondere auf die Art des versteckten Auftretens unter Vorspielung falscher Tatsachen (gefakte Opferrolle).
      Danach kann man dann noch einen Unterschied sehen, ob ein Anwalt mal diesen, mal jenen Fall bearbeitet, oder ob er über Jahre und gehäuft den "juristischen" Teil der Drecksarbeit (mit) macht, für jemanden, der gewerblich auf Fehler anderer lauert. Wie die Rollenverteilung und/oder Arbeitsteilung zwischen gewerblichem Abbruchgeier und seinem Rechtsbeistand in diesem Fall zu werten ist, darüber wird die Zukunft eventuell noch Klarheit bringen.
    • Tut mir leid, für mich besteht diese Stellungnahme aus einer Menge heisser Luft.
      Ich zitiere:

      Es kann schlichtweg nicht sein, dass eine Anfechtungserklärung für den
      Käufer verlangt wird, für den Verkäufer allerdings nicht. Dies wäre eine
      unangemessene Benachteiligung des Käufers, sodass die AGB in diesem Fall auch
      unwirksam wären und die gesetzlichen Regelungen griffen, womit § 121 BGB erneut
      zur Geltung käme.


      Dies wäre nur bei einem gültigen Kaufvertrag der Fall und genau der existiert nicht.

      BGH Urteil Urt. v. 08.01.2014 - Az.: VIII ZR 63/13)

      Die Karlsruher Richter führten aus, dass es im vorliegenden Fall gar nicht auf die Frage der Wirksamkeit der Anfechtung ankomme.

      Denn es liege bereits nur ein bedingt verbindliches Verkaufsangebot vor.
      Jedes eBay-Verkaufsangebot stehe unter dem Vorbehalt einer berechtigen Angebotsrücknahme.
      Es habe hier somit gar keiner Anfechtung bedurft, sondern das Verkaufsangebot an sich sei bereits unverbindlich gewesen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Herr Rechtsanwalt, Sie haben sich selbst empfohlen.
      Sie sind nicht nur auf dem Gebiet der Auktions-Abbrüche tätig, sondern auch auf dem Gebiet der Abmahnungen.
      Ich sehe keinen Grund, die von Ihnen gewünschte Diskussion nur auf ein erlesenes Thema zu fokussieren. Sie haben sich schließlich selbst ganz pauschal empfohlen.
      Ich vermisse also Ihre Stellungnahmen zu den Abmahnungen als Herr Bertram noch in der Textilbranche tätig war.
      Dann hätte ich noch eine Frage:
      Ich weiß ja, dass die Gesetze bezüglich der Werbung von RAen vor vielen Jahren gelockert wurden.
      Aber, ist es denn wirklich Ihrem Stand erlaubt unter falscher Flagge, nämlich zunächst in der Opferrolle und dann als angeblich enthusiastischer Fan für sich selbst in einem Verbraucherforum zu werben?
      Und wissen Sie, was mich am meisten amüsiert?
      Sie erzählen ständig vom "Markt".
      Sie sind aber nicht Betriebs- oder Volkswirt und sollten sich von daher nicht um den Markt, sondern um das Recht kümmern.
      Tun Sie das?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • *ggg*



      Oh Mira... für diverse Anwälte ist das ein Markt. Sogar ein aufgeteilter. Der eine "macht in Musik", der andere in Porno, wieder andere eben in anderen Feldern. Und manche suchen sich sogar Märkte wo garkeine sind (siehe Urmann und Co).

      Diese Sorte Anwälte kümmern sich weniger um RECHT als vielmehr um PINUNZEN.... natürlich ihre eigenen.

      Hat schon Fälle gegeben in denen Anwälte, Organe der Rechtspflege also, mit (angeblichen) Mandanten zusammengearbeitet haben und Fälle aufgezogen wo garkeine sind. Etwa im Falle abgemahnter Pornos, die garnicht auf dem markt erhältlich waren weil garnicht gedreht und mit geklauten Bildern anderer Erotikfilme als angebliches Videocover.

      das zum Thema Rechtspflegeorgane. So manches Organ der rechtspflege entpuppt sich dann als Organ für andere, meistens sitzende "Tätigkeiten"
    • Interessante Diskussion hier - auch wenn ich jetzt nicht alles gelesen habe, dieses Thema habe ich auch mal vor Monaten oberflächlich angeschaut - von 6 Handy-Auktionen, auf die ich geboten hatte, wurden 4(!) vorzeitig abgebrochen. Die habe ich angeschrieben, und einer meinte tatsächlich "anderweitig verkauft". Natürlich ist das nicht repräsentativ, aber es scheint schon ein lohnendes Geschäftsmodell zu sein, sich Abbrüche vergolden zu lassen.


      Und hier liegt auch nach meiner Meinung für mich der Knackpunkt - wer das regelmäßig betreibt, handelt 100% gewerblich. Und als betroffener würde ich genau an dem Punkt ansetzen: jede Wette, dass kaum einer von diesen Gesellen seine Einnahmen auch versteuert, ich würde einfach mal beim Abbruchjäger "durch den Abbruch Geschädigten" freundlich fragen, ob diese Einnahmen denn auch ordentlich versteuert werden.
    • Warum nur muss ich permanent beim Lesen der Beiträge von wolle meinen Brechreiz unterdrücken?
      Was für ein falscher Fuffziger! Muss man als Anwalt so sein? Ich habe leider zu viele dieser Sorte kennen
      gelernt aber zu wenige anständige. Mensch, wolle, warum, glaubst Du, sind Anwälte so schlecht
      beleumundet? Aber scheißegal, damit kann man leben, wenn nur die Kohle stimmt. Ich wünsche Dir von
      Herzen ein ähnliches Schicksal wie Urmann. Mit dem geht es rasant bergab. Das wünsche ich allen
      Anwälten die eine Symbiose (wie immer die aussieht) mit Auktionsabbrecher-Jägern eingegangen sind
      oder die sogar solche Konstrukte initiieren.
    • Kostenlose Ebay Rechtsberatung

      Auf folgender Website kann man sich über das Thema Ebay, insbesondere über Auktionsabbrüche und Möglichkeiten für Anbieter und Bieter informieren.
      Die Informationen stammen von einem darauf seit Jahren spezialisiertem Rechtsanwalt mit hunderten Fällen Praxiserfahrung. Dieser gibt eine kostenfreie erste rechtliche Beratung.

      www.auktions-hilfe.info
      auktions-hilfe.info
      Kostenlose Ebay-Rechtsberatung
    • Ich war gerade etwas skeptisch, dass ein Anwalt kostenlose Hilfe anbietet, aber auktions-hilfe.de liegt auf dem gleichen Server wie die entsprechende Kanzleiseite, also alles OK... und wenn man schon fast die gleiche Domain hat, könnte man ja auch ab und an hier fachkundigen Rat lassen ;)
    • ebayRechtsberatung schrieb:

      Die Informationen stammen von einem darauf seit Jahren spezialisiertem Rechtsanwalt mit hunderten Fällen Praxiserfahrung.
      Und das behauptet wer? Und wo sind die dazugehörigen Referenzen? Ansonsten kennt man diese Seite nun nicht erst seit heute:
      Auktion vorzeitig beendet - Ärger mit Käufer

      Der Herr RA Hoffmeyer war da ein wenig einfallslos bei der Wahl des Namens seiner Seite oder glaubte von der Namensgleichheit profitieren zu können oder was auch immer sonst in seinem Kopf dabei herumgeisterte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich biete kostenfreie Erstberatung zu diesem Thema an, insbesondere wenn es um Abbrüche geht. Ich habe beide Seiten vertreten, die "Abbruchjäger" und auch deren "Opfer", kenne mich daher bestens aus, und biete kostenfreie Hilfe an.

      Wenn dann Ansprüche durchgesetzt werden sollen, kann hier aus einem großen Erfahrungsschatz gegriffen werden.
      Wenn die Sache noch rechtschutzversichert sein sollte, oder aber über Prozesskostenhilfe läuft, dann entstehen den Mandanten nicht einmal Kosten und haben zu diesem Thema bestmögliche rechtliche Hilfestellung.

      Die Referenzen ergeben sich aus meinen Akten, die ich hier nicht öffentlich mache, wohl aber ausschnittsweise die dazugehörige Rechtsprechung.
      auktions-hilfe.info
      Kostenlose Ebay-Rechtsberatung
    • ebayRechtsberatung schrieb:

      und biete kostenfreie Hilfe an
      Können Sie den Umfang der kostenlosen Hilfe näher erläutern, ist z.B. die Erstberatung denn bei Ihnen kostenlos, wenn man Ärger mit einem eBay-Vertragspartner hat? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...

      Ich meine, mit

      ebayRechtsberatung schrieb:

      Wenn die Sache noch rechtschutzversichert sein sollte, oder aber über Prozesskostenhilfe läuft, dann entstehen den Mandanten nicht einmal Kosten und haben zu diesem Thema bestmögliche rechtliche Hilfestellung.

      kann man kaum pauschal von "kostenlos" sprechen, auf einen guten Teil potentieller Klienten dürfte weder das eine noch das andere zutreffen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Saeschau ()

    • Ich hab gerade eine ganze Weile überlegt, wieso mir der Name Hoffmeyer was sagt. Antwort: Defe-trade.

      auktionshilfe.info/thread/8322

      Das beweist eindeutig: ich bin noch nicht ganz vertrottelt. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.