www.auktions-hilfe.info

    • Also sehr geehrter Herr eBayRechtsberatung,

      oder aber über Prozesskostenhilfe läuft, dann entstehen den Mandanten nicht einmal Kosten

      das halte ich für eine gewagte Aussage, denn schließlich könnte sich das Einkommen erhöhen............
      Sie wollen behaupten, dass Kosten bei bewilligter Prozesskostenhilfe nicht irgendwann den Mandanten auf den Kopf fallen könnten, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern?

      Würde gerne von Ihnen oder der tollen Rechtsberatung lesen, dass hier schon bei Mandatserteilung auf mögliche Kosten verzichtet wird, bzw. diese dann von dem RA selbst getragen werden.
      Dann ist das alles OK...............
      Sehen die erteilten Vollmachten ausdrücklich dies vor?





    • Na, hier geht ja die Post ab...

      ebayRechtsberatung schrieb:

      Ich biete kostenfreie Erstberatung zu diesem Thema an

      Ähhh.... "Ich"?

      Kann ich jetzt fast nicht glauben. Denn eigentlich sollte einem Volljuristen der Threadtitel ziemlich auf den Magen schlagen. Spricht was dagegen, wenn die Redaktion den abändert? Serviervorschlag: "Kostenlose rechtliche Erstberatung zu ebay-Fragen".

      Sonst könnte das meines Erachtens ein ganz kleines bisschen wettbewerbswidrig aussehen. ;)

      Dass die Posts zudem ohne 5,6 TMG daherkommen übersehe ich dabei mal großzügig.



      biguhu schrieb:

      Und das behauptet wer? Und wo sind die dazugehörigen Referenzen?

      Uhu, wer das behauptet weiss ich nicht. Ich kann Hoffmeyer aber morgen gerne mal fragen. Die zugehörigen Referenzen, wenn das tatsächlich Hoffmeyer ist, habe ich zum einen verlinkt, zum anderen sage ich, dass er nicht ganz auf der Brotsuppe dahergeschwommen ist. Was Hoffmeyer so im Allgemeinen von sich gibt (z.B. bei frag-einen-anwalt) hat regelmäßig eine solide Basis. Falls dir meine Meinung als Referenz reicht.

      Dass ein mandatierter Anwalt keine moralische Instanz - schon gar nicht für die Gegenseite - ist müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die Erstberatung ist kostenfrei und das ist das Angebot.
      Alles andere nur nach vorheriger Absprache und Belehrung über die Kosten im Voraus.

      Sollte es dann eine Rechtsschutzversicherung tragen, entstehen keine Kosten bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung.
      Bei Prozesskostenhilfe würde man von den gegnerischen Kosten bei einem Verlust des Rechtsstreites nicht freigestellt werden, ebenso müsste dann nachgezahlt werden, falls sich das Einkommen erhöhen sollte.

      Wie bereits erwähnt, biete ich allerdings vorab eine gänzlich kostenfreie Erstberatung an. Alle Pflichtangaben befinden sich auf der Homepage auktions-hilfe.info.
      auktions-hilfe.info
      Kostenlose Ebay-Rechtsberatung

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ebayRechtsberatung ()

    • Ach............... und eines noch (sorry).

      Natürlich würde ich mich sehr freuen, wenn der genannte RA zukünftig einfach hier kostenfrei sein enormes Wissen rund um Auktionsabbrüche (für Käufer und Verkäufer) kostenfrei (wie so viele Forenschreiber hier) zur Verfügung stellen würde, sich aktiv einbringen würde, den Leuten helfen würde.................

      Wer sich so in den Vordergrund stellt, dem geht es ja sicher nicht ums Geld.

      Wäre echt toll und vielen Dank schon jetzt.
      Hauen Sie rein, helfen Sie mit, bereichern Sie uns mit Ihrem Wissen.

      Wir warten darauf!!!!
    • ebayRechtsberatung schrieb:

      Die Erstberatung ist kostenfrei und das ist das Angebot.
      Alles andere nur nach vorheriger Absprache und Belehrung über die Kosten im Voraus.

      Sollte es dann eine Rechtsschutzversicherung tragen, entstehen keine Kosten bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung.
      Bei Prozesskostenhilfe würde man von den gegnerischen Kosten bei einem Verlust des Rechtsstreites nicht freigestellt werden, ebenso müsste dann nachgezahlt werden, falls sich das Einkommen erhöhen sollte.

      Wie bereits erwähnt, biete ich allerdings vorab eine gänzlich kostenfreie Erstberatung an. Alle Pflichtangaben befinden sich auf der Homepage auktions-hilfe.info.
      Das hört sich aber schon ein wenig anders an, als das darüberliegende Post, als von völlig kostenfreier Rechtsberatung und Durchsetzung der Ansprüche geschrieben wurde, wenn denn Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.
      Vielleicht macht es einfach Sinn, nur das zu versprechen, was man auch tatsächlich halten kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Es handelt sich um eine Erstberatung, sprich der Prüfung der Unterlagen und der Einschätzung der Rechtslage.
      Das hörte sich auch zu keiner Zeit anders an und bleibt in jedem Fall kostenfrei.

      Wenn der Ratesuchende dann entscheiden sollte, etwaige Ansprüche durchzusetzen, werden ihm vorab die dafür zu entrichtenden Kosten mitgeteilt. Das dürfte ja wohl klar sein.

      @Kaiolito: Wenn Sie Fragen haben, nur raus damit.
      auktions-hilfe.info
      Kostenlose Ebay-Rechtsberatung
    • Vielleicht fragen Sie sich auch einfach um war es mir tatsächlich geht?
      Kann sein, ist durchaus legitim.

      Also ganz einfach:
      Dies ist ein Verbraucherschutzforum, natürlich gibt es auch jede Menge Tipps für Verkäufer und das ist es was dieses Forum ausmacht. Es sieht beide Seiten, macht keine Versprechungen, die es nicht halten kann, ist kritisch bei Aussagen, kontrolliert die eigenen Aussagen auch selbst................. und hinterfrägt.

      Falsche oder irreführende Aussagen zum PKH-Antrag und deren mögliche späteren finanziellen Folgen sind hier nicht erwünscht, soweit ich das für mich sagen kann.

      Einfach ehrlich bleiben, Errstberatung OK, auf sämtliche finanziellen Risiken hinweisen....... dann passt das schon, solange man tatsächlich das eigene Einkommen nicht an die erste Stelle setzt, sondern tatsächlich die Hilfe für Hilfesuchende.

      Kann jeder selbst für sich entscheiden, hier gab und gibt es viele Leute, die sich mit Auktionsabbrüchen beschäftigt haben und ehrlich gesagt, gehe ich davon aus, dass auch Sie einen Teil ihres Wissens aus diesem Forum bezogen haben.

      Hier wurde an diesem Thema kostenfrei gearbeitet um zu helfen oder es zumindest zu versuchen.
    • ebayRechtsberatung schrieb:


      @Kaiolito: Wenn Sie Fragen haben, nur raus damit.
      Warum sollte ich Fragen haben?
      Wahrscheinlich bin ich deutlich besser in dem Thema gerüstet als Sie........
      Beschäftige mich seit vielen Jahren kostenfrei damit und in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen User "pandarul" wurden hier jede Menge Klarstellungen geschaffen aufgrund derzeitg gültiger Rechtsprechung.
      Hierzu ist (wie Sie es nennen, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage) kein Anwalt erforderlich, nur eine stringente Argumentationskette, die auch belegbar ist.

      Wofür einen Anwalt?
    • Weil spätestens vor Gericht dieses Forum auch seine Grenzen hat und eine vernünftige und taktisch Prozessführung die andere halbe Miete ausmacht. Der beste Grund für einen Abbruch ist nichts wert, wenn er gerichtlich nicht vorgetragen und belegt werden kann, wenn es einem an prozessualem Wissen mangelt.

      Was glauben Sie wie viele Leute schon nur deswegen verloren haben, weil sie sich nicht auskannten und ihre Argumente nicht ausreichend belegt haben. Dann helfen einem auch die besten Foren-Ratschläge nicht weiter. Deswegen ein Anwalt.
      auktions-hilfe.info
      Kostenlose Ebay-Rechtsberatung
    • Na ja, habe ja geschrieben, dass ich mich freue, wenn Sie kostenfrei hier entsprechende Ratschläge erteilen um Hilfesuchenden unter die Arme zu greifen, damit sie eben vor Gericht nicht auf Ihre taktische Prozessführung (die ja die halbe Miete ausmacht) verzichten müssen.

      Grundsätzlich würde ich es jedoch auch erforderlich halten, dass sie als "gewerblicher Anbieter" hier unter jedes Ihrer Postings Ihre Anbieterkennung fügen würden.
    • Wieder was vergessen:

      Die Reaktion müsste vielleicht auch den irreführenden Titel des EP ändern und auf die Erstberatung einschränken. Sonst könnte wirklich ein falscher Eindruck entstehen, nachdem Sie "kostenlos" inzwischen auf Erstberatung, SB in der RSV, Einschränkungen bei PKH usw. reduziert haben.

      Aber das geht mich nichts an, soll sich jeder selbst ein Urteil bilden.
    • Die beiden Themen, die dem Zweck der Werbung für Auktions-hilfe.info / Auktions-hilfe.de dienen, wurden zusammen gelegt,

      Sehr geehrter Herr Hoffmeyer

      Hatten Sie ihren alten Werbe-Thread nicht mehr auf dem Schirm?

      Außerdem möchte ich Sie daran erinnern, dass wir hier keine Doppelaccounts dulden. Wir werden deswegen intern noch beraten.
    • ebayRechtsberatung schrieb:

      Wenn mir jemand sagen kann, wie ich meine Anbieterkennung unter den Nick schreiben kann, wäre ich erfreut.

      Unter den Nick nicht, aber unter das Posting. Einfach ins Profil gehen (also auf den eigenen Nutzernamen klicken) und dann das Impressum als Signatur einfügen. Auf die Art lässt sich dann auch mal eine Änderung einarbeiten. Und die "alten" Beiträge sind dann auch gleich mit ergänzt.

      Übrigens wäre ich auch vorsichtig mit allen gewerblich verwendeten Nutzernamen, die irrigerweise darauf hindeuten könnten, man habe was mit ebay zu tun. ebay mag es gar nicht, wenn man ihre Markenrechte ankratzt. Woher die allerdings die Frechheit nehmen, immer darauf zu bestehen, man solle in der Presse und in Foren eBay schreiben (also mit großem B) erschliesst sich mir beim besten Willen nicht. Das haben die als (Wortbild-)Marke so nicht geschützt, also haben sie auch keinen Anspruch auf eine solche Schreibweise zu erheben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mir ging beim Lesen der heutigen Beiträge die ganze Zeit durch den Kopf, dass ich den Nickname "eBayRechtsberatung" höchst problematisch finde; irreführend, Missverständnisse provozierend insbesondere bei neuen, ggf. unerfahrenen Usern.
      Es könnte implizieren bzw. fälschlicherweise so verstanden werden, als wenn eBay höchst selbst hier Rechtsberatung anbietet.

      Dann las ich den Absatz hier von Löschbert:
      Bingo, und das kommt dann noch verschärfend dazu:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Übrigens wäre ich auch vorsichtig mit allen gewerblich verwendeten Nutzernamen, die irrigerweise darauf hindeuten könnten, man habe was mit ebay zu tun. ebay mag es gar nicht, wenn man ihre Markenrechte ankratzt. Woher die allerdings die Frechheit nehmen, immer darauf zu bestehen, man solle in der Presse und in Foren eBay schreiben (also mit großem B) erschliesst sich mir beim besten Willen nicht. Das haben die als (Wortbild-)Marke so nicht geschützt, also haben sie auch keinen Anspruch auf eine solche Schreibweise zu erheben.

      eBay wird, bei Kenntnis davon, die Verwendung seines Namens in dieser Form so nicht dulden.
      Darauf würde ich sogar wetten.
      Weiß zu gut um solche Dinge aus meiner internen Zeit damals da.

      Jana
    • jana-berlin schrieb:

      Mir ging beim Lesen der heutigen Beiträge die ganze Zeit durch den Kopf, dass ich den Nickname "eBayRechtsberatung" höchst problematisch finde; irreführend, Missverständnisse provozierend insbesondere bei neuen, ggf. unerfahrenen Usern.
      Es könnte implizieren bzw. fälschlicherweise so verstanden werden, als wenn eBay höchst selbst hier Rechtsberatung anbietet.
      Die Missverständlichkeit für unerfahrene User geht noch tiefer, und zieht sich durch den ganzen Fred hier. Nicht nur, dass die Ähnlichkeit der Namen 'auktionshilfe.info' und 'auktions-hilfe.info' eine Partnerschaft der Domains vermuten lässt, auch ist der Redirect von 'auktions-hilfe.info' auf 'auktions-hilfe.de' schon mehr als dreist.
      Dem Newbie und dem unaufmerksamen Leser wird vorgespiegelt, dass AH die Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer als kompetenten Ansprechpartner empfiehlt.
      Das ist schon unterste Schublade, Herr Rechtsanwalt Hoffmeyer. Wie tief muss man sinken, um zu solch unlauteren Mitteln zu greifen.
      Eine Bitte an die Redaktion, nehmt im Interesse der AH diese Links raus, oder entschärft sie.
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Zentauer ()

    • Nun ja, die Antworten zu dieser dubiosen Rechtsberatungsangebotsfreundlichkeit hat uns Pandarul ja erläutert. So verkehrt lagen also etliche von uns mit ihrem Mißtrauen nicht
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)