Notebook Kauf bei lenovo - lenovo hat storniert

    • So gesehen, ist es eigentlich klar, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Eben durch die Zahlung.
      Ansonsten, wäre es, wie oben beschrieben, eben eine grobe Benachteiligung des Verbrauchers.
      Diese Situation erlaubt aber dem Verkäufer, sich einseitig (!) von dem Vertrag zu lösen. Eben durch
      die AGBs, die ein Teil des Vertrags sind. Es ist selten, dass so etwas möglich ist, doch meiner Leienmeinung
      nach ist in diesem Fall nichts zu machen.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Diee Konstellation in den AGBs, Geld kassieren und dann sagen: Vertrag ist nicht
      ist aber genau das, was von den Gerichten als rechtswidrig bezeichnet wurde.

      Nicht jede AGB ist rechtsgültig
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Angebote im Schop = Unverbindliches Angebot an den Kunden, ein verbindliches Kaufangebot abzugeben

      1. Bestätigungsmail = Bestätigung über den Eingang des Kaufangebotes des Kunden.

      2. Bestätigungsmail = Bestätigung des Geldeinganges und Benachrichtigung dass das Angebot des Kunden jetzt geprüft/bearbeitet wird.

      Und erst jetzt bearbeitet der Händler das Angebot auch und nimmt es durch den Versand der Ware an oder Storniert eben. Und das ist objektiv gesehen auch logisch, denn erst beim Packen weis der Händler ob die Ware auch vorrätig und unbeschädigt ist. Auch wenn große Lager durchautomatisiert sind, kommt es nicht selten vor dass Waren eben nicht in der Menge verfügbar sind, wie sie im System stehen oder beschädigt sind.

      Wem das nicht passt, der soll bei eBay bestellen, denn da sind die Angebote der Händler verbindlich und somit kommt auch schon beim kaufen der Vertrag zustande und nicht erst beim Versand.

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    • Vollkommen richtig

      Pandora schrieb:

      Und erst jetzt bearbeitet der Händler das Angebot auch und nimmt es durch den Versand der Ware an oder Storniert eben. Und das ist objektiv gesehen auch logisch, denn erst beim Packen weis der Händler ob die Ware auch vorrätig und unbeschädigt ist. Auch wenn große Lager durchautomatisiert sind, kommt es nicht selten vor dass Waren eben nicht in der Menge verfügbar sind, wie sie im System stehen oder beschädigt sind.


      Dazu kommt noch,daß erst die Fakturierung die Annahme ausmacht und die Übergabe(gesondert oder mit der Ware)der Rechnung die Zahlungsaufforderung darstellt und die Modalitäten der Bezahlung regelt.

      Was der TE(unabsichtlich??)mit seiner Zahlung versucht bzw. getan hat,war/ist eine Liefererzwingung,die de jure nicht haltbar ist.

      Jetzt ist er zwar (Zitat von ihm)"nicht auf Krawall gebürstet",möchte aber dennoch mit dem Kopf durch die Wand.

      Die Wand wird stärker sein,da die Rechtslage eben NICHT auf seiner Seite ist.

      Wenn er das anders sieht....wohl bekomm's.....!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • grumpycroc schrieb:

      Ihre Bestellung wurde entgegengenommen, jedoch steht die Bezahlung Ihrer

      bestellten Artikel noch aus. Die Bestellung kann erst abgewickelt und für

      den Versand vorbereitet werden, wenn Ihre Zahlung eingegangen ist und von

      uns bearbeitet wurde. Falls Sie die Zahlung bereits eingeleitet haben,

      können Sie diese Mitteilung ignorieren.

      Für mich ist dies eindeutig als Vertragsschluss zu interpretieren. Der Käufer wird darauf hingewiesesn, dass der Versand erst erfolgen kann, wenn er überwiesen hat. Der letzte Satz macht es noch einmal deutlicher: Die Mail ist als Aufforderung zur Zahlung zu verstehen und ist daher zu ignorieren, falls die Zahlung bereits (überschneiden) erfolgt ist. Wer der Ansicht ist, hier würde kein Vertrag vorliegen, der möge diese Zeilen bitte nicht außer Acht lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ja, Bestellung entgegengenommen, kann, nicht wird, aber erst abgewickelt, wenn auch eine Zahlung eingeht, ansonsten wird automatisch nach X Tagen storniert. Genau das geht aus dieser Nachricht hervor, eine Bestellung wird erst bearbeitet, wenn Sie auch bezahlt ist.

      Und mal davon ab, bei vielen Händlern werden Waren auch erst reserviert, wenn die Zahlung eingegangen ist. Sind 20 Notebooks da, bestellen 30 Leute das Gerät, bis das System es im Shop als ausverkauft deklariert. Es werden dann aber nicht die 10 letzten Bestellungen storniert, sondern die 20, bei denen zuerst der Zahlungseingang verzeichnet wird, bearbeitet und dann die restlichen 10 storniert.
      So wird es wohl auch hier gewesen sein, da es sich ja um ein limitiertes Angebot mit gerademal 17stk gehandelt hat.
    • Habe ich vor zwei Tagen schon gesagt!

      Pandora schrieb:

      Ja, Bestellung entgegengenommen, kann, nicht wird, aber erst abgewickelt, wenn auch eine Zahlung eingeht, ansonsten wird automatisch nach X Tagen storniert. Genau das geht aus dieser Nachricht hervor, eine Bestellung wird erst bearbeitet, wenn Sie auch bezahlt ist.

      Und mal davon ab, bei vielen Händlern werden Waren auch erst reserviert, wenn die Zahlung eingegangen ist. Sind 20 Notebooks da, bestellen 30 Leute das Gerät, bis das System es im Shop als ausverkauft deklariert. Es werden dann aber nicht die 10 letzten Bestellungen storniert, sondern die 20, bei denen zuerst der Zahlungseingang verzeichnet wird, bearbeitet und dann die restlichen 10 storniert.
      So wird es wohl auch hier gewesen sein, da es sich ja um ein limitiertes Angebot mit gerademal 17stk gehandelt hat.


      Ich habe in einem meiner ersten Postings dem TE schon geschrieben,daß er an zwei Dingen gescheitert ist:

      a)"wer zu spät kommt,den bestraft das Leben"
      und
      b)der Rechtslage und der daraus resultierenden Praxis im Online Handel.

      Danke,daß Du mir in Deinem Vorposting b)bestätigt hast und jetzt a).

      Mir glaubt man ja hier nur wenig bis nichts,da ich der Forumsrüpel bin und mich nicht so gewählt und betont freundlich ausdrücke.

      Dem TE steht es vollkommen frei,einen (meiner Ansicht nach vergeblichen)Durchsetzungsversuch seiner und der hier vertretenen anderen Ansichten zu versuchen.Ist schließlich sein Geld.

      Wohl bekomm's.

      petergabriel
    • mijanne2007 schrieb:

      Diee Konstellation in den AGBs, Geld kassieren und dann sagen: Vertrag ist nicht
      ist aber genau das, was von den Gerichten als rechtswidrig bezeichnet wurde.

      Nicht jede AGB ist rechtsgültig


      Mijanne, das kann ich aus keinem der Urteile (bzw. von Dir zitierten Berichte) raus lesen. Was Du schreibst würde zu einer regelmäßigen Schadenersatzpflicht bei Nichtlieferbarkeit in Kombination mit Vorkasse führen. Dem ist nicht so.

      Selbst wenn man annimmt, dass bestimmte Klauseln nicht rechtskonform sind, so führt das "nur" zur Nichtigkeit der Klauseln.
      Sind sie nichtig, existieren also praktisch nicht, so tritt das "pure" Gesetz ein.

      Und das sagtl: für einen Kaufvertrag brauche ich übereinstimmende Willenserklärungen. Angebot und Annahme.
      Das Angebot durch den Käufer liegt in Form seiner Bestellung vor.
      Wir nehmen für den Moment an, dass einige Klauseln der AGB nicht gelten, weshalb auch immer...Benachteiligung, Intransparenz, Überraschend, egal jetzt..., wir nehmen an, dass 3.5 der AGB nicht gilt.

      Das BGB sieht keine Reihenfolge von Erklärungen und Leistungen vor. Es steht Vertragspartnern (fast) vollkommen frei zu vereinbaren, in welcher Reihenfolge Leistungen zu erbringen sind
      Und hier haben die angeführten Gerichte entschieden: "Es kommt auf die Formulierung in den Schreiben an". Keinesfalls: Vorkasseaufforderung führt zu Vertrag.

      Die Formulierung in Dieburg war wohl, laut des zitierten Berichts:
      AGB: "Der beklagte Online Shop hatte in seinen AGB eine Klausel verwendet, wonach der Vertrag erst durch Annahmeerklärung per Email oder mit Lieferung der Ware erfolgen sollte."
      EMail: "Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf folgendes Konto…..“.
      Das ist ziemlich eindeutig....

      In Grumpys Fal hier haben wir zuerst das Eingangsbestätigungsmail, die Bestellbestätigung. Hier steht schon mal nichts von "Die Lieferung erfolgt" .

      Dann das zweite Mail. Das kann man eventuell schon als Vertragsannahme verstehen müssen? Und zwar im Zusammenhang mit 3.6. der AGB.
      AGB: "Wir werden Ihnen eine Bestätigung des mit uns geschlossenen Vertrags, in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen"

      Grumpy hat Auszüge der Auftragsbestätigung hier eingestellt (#23), dort steht: "Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung Ihrer Bestellung".

      Darf man das als unbedarfter durchschnittlicher Konsument als Vertragsannahme nach AGB 3.6. sehen?

      Der VK wird sich darauf berufen, dass er damit nur Teile seiner Informationspflichten nach dem in wesentlichen Festlegungen noch recht frischen EGBGB ,Teil 7 (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, 7. Teil - Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten ) erfüllt habe.

      grumpycroc, da ist ein für mich "seltsamer Satz" im zweiten Mail "Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, suchen Sie bitte nach auf Ihrer Kreditkartenabrechnung."
      Der deutet darauf hin, dass der VK noch nicht mal den Eingang der Zahlung wirklich bestätigt.
      Du hast den Rest des Mails nicht mehr mit eingestellt.
      Gibt es nach der puren Auflistung der Bestelldaten nicht doch noch "irgendwelche Phrasen"?

      Man darf nicht vergessen, dass Händlern im Fernabsatz durch recht neue Gesetze sehr viel mehr "formales Zeug" aufs Auge gedrückt worden ist. Deshalb kann es sehr viel schwieriger als zum Beispiel 2005 sein, zu interpretieren, was Informationen vor Vertragsabschluss sind und was welche nach dem Abschluss.
      Bei all diesem "Krempel" hat der Gesetzgeber aber versäumt eine eindeutige Begriffsbestimmung zu setzen, die mal klar stellen würde, wann denn nun ein bindender Vertrag entsteht bzw. wo das zwischen den Vertragspartnern gültig vereinbart wird.

      Enthält das Gesamtmail alle Dinge, die ein VK Dir zur Verfügung stellen muss?

      Folgefrage: Muss ein Verbraucher das beurteilen können?