Notebook Kauf bei lenovo - lenovo hat storniert

    • Notebook Kauf bei lenovo - lenovo hat storniert

      Hallo,

      ich bräuchte mal euren Rat oder eine Bewertung. (Ich hoffe die richtige Kategorie getroffen zu haben)
      Ich hatte für meine Mutter am 25.10. im lenovo outlet(vertreten durch Digital River International, S.à.r.l.) ein Notebook bestellt. Es ging um ein IdeaPad z510 für 499€. Das ganze sollte per Vorkasse bestellt werden. Nach der Bestellung kam natürlich die Bestellbestätigung mit Zahlungsanweisung per mail mit Kontodaten.
      Das Geld wurde dann am 27.10. überwiesen.
      Am 31.10. kam dann eine mail mit dem Betreff Auftragsbestätigung. In der mail steht dann nur etwas von Bestellbestätigung.
      Am 03.12. dann der "Knaller" - Wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer vor kurzem im Lenovo Online Store aufgegebenen Bestellung. Leider ist das bestellte Produkt - das IdeaPad Z510 - nicht mehr länger verfügbar und Ihre Bestellung wurde von daher storniert.......

      In deren AGB steht nun folgendes:

      3.
      ANGEBOT, BESTÄTIGUNG UND ANNAHME




      3.1

      Die auf dieser Website angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote und Beschreibungen stellen kein Angebot dar.

      3.2
      Obwohl wir bestrebt sind, die Verfügbarkeit der auf der Website gezeigten Produkte
      sicherzustellen, können wir nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt
      Ihrer Bestellung sämtliche Produkte auf Lager sind. Vermitteln wir
      Dienstleistungen, indem wir für Sie erkennbar den Zugang zu einem
      Dritten herstellen, gelten die Angaben des jeweiligen Dritten. Sollten
      wir nicht in der Lage sein, Ihre Bestellung zu bearbeiten oder zu
      erfüllen, werden wir Sie hiervon ordnungsgemäß und unverzüglich per
      E-Mail informieren.

      3.3
      Eine von Ihnen durch Anklicken des „Kaufen“-Buttons abgegebene Bestellung stellt
      ein von Ihnen an uns gerichtetes verbindliches Angebot zum Kauf von
      Produkten oder zur Bestellung von Dienstleistungen unter diesen
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle von Ihnen abgegebenen
      Bestellungen bedürfen der Annahme durch uns. Eine Pflicht zur Annahme
      Ihrer Bestellung unsererseits besteht nicht. 3.2 dieser Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

      3.4
      Vor der Annahme Ihrer Bestellung durch uns wird eine automatische
      E-Mail-Bestätigung Ihrer Bestellung generiert. Bitte nehmen Sie zur
      Kenntnis, dass diese automatische Bestellbestätigung keine Annahme Ihrer
      Bestellung und keine Bestätigung des Vertrags durch uns darstellt.

      3.5
      Wir nehmen Ihr Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag zwischen Ihnen und uns
      kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre bestellten Produkte absenden.
      Die Lieferung von Download Produkten erfolgt mit oder unmittelbar nach
      Zahlungseingang, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach
      Zahlungseingang. Die Lieferzeiträume von physischen Produkten werden auf
      der Webseite aufgeführt. Bei Dienstleistungen seitens eines Dritten, zu
      dem wir für Sie erkennbar den Zugang herstellen, gelten die Angaben des
      jeweiligen Dritten.

      3.6
      Wir werden Ihnen eine Bestätigung des mit uns geschlossenen Vertrags, in welcher
      der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist
      nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Lieferung der Ware auf
      einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.

      Meine Frage wäre nun folgende. Ist nicht spätestens mit der Auftragsbestätigung eine Angebotsannahme seitens lenovo geschehen, unabhängig von Absatz 3.5.?

      Gruß grumpy und schon einmal Danke für eure Hilfe.
    • ja de.wikipedia.org/wiki/Auftragsbest%C3%A4tigung

      Auftragsbestätigung (kurz AB) die „Mitteilung über die Annahme eines Auftrages“. Korrekt müsste es heißen, dass die Auftragsbestätigung die Mitteilung des Anbietenden an den Auftraggeber ist, dass er den vereinbarten Vertrag verpflichtend eingeht und dementsprechend den Auftrag zu den vereinbarten Konditionen durchführen wird.


      aber

      Die Auftragsbestätigung ist im deutschen Recht keine eigene Rechtsfigur, sondern lediglich eine im allgemeinen Geschäftsverkehr übliche, meist schriftliche, Form der Willenserklärung. Weicht die Auftragsbestätigung vom Antrag bzw. Angebot ab, so ist die Auftragsbestätigung nicht als Annahme eines vorgeschlagenen Vertrages zu verstehen, sondern als Ablehnung verbunden mit einem neuen Vertragsangebot (Gegenangebot) des Verhandlungspartners zu werten (§ 150 II BGB)


      das wär zu prüfen

      und dann kommt die Sache mit dem "Recht haben" und dem "Recht bekommen" ...

      Am einfachsten ist es, wenn du einen Anwalt mit der Durchsetzung deines Rechts betraust, aber wohl auch am teueresten.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • grumpycroc schrieb:

      In deren AGB steht nun folgendes:


      da können die sich nen Wolf schreiben, AGB bricht nicht BGB ;)

      grumpycroc schrieb:

      können wir nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt
      Ihrer Bestellung
      sämtliche Produkte auf Lager sind.


      in Zusammenhang mit

      grumpycroc schrieb:

      Sollten
      wir nicht in der Lage sein, Ihre Bestellung zu bearbeiten oder zu
      erfüllen, werden wir Sie hiervon ordnungsgemäß und unverzüglich per
      E-Mail informieren.



      sagt ja aus, dass das geprüft wurde, statt "nicht-erfüllen-können-Informtion" kam ja die AB

      und

      grumpycroc schrieb:

      Alle von Ihnen abgegebenen
      Bestellungen bedürfen der Annahme durch uns.



      Siehste, das genau ist die AB ;)
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    • Hmm. Dann sehe ich das also doch im hellen Licht, das ein Kaufvertrag besteht. Mal sehen was lenovo mir Antworten wird. Ich habe gestern erst einmal eine mail Ihnen geschrieben das ich auf Erfüllung dieses bestehen werden. Mal sehen was sie so antworten werden.
      Wäre schon ärgerlich, wenn das Notebook nicht kommen würde. Bei anderen Händlern würde es halt erheblich mehr kosten. Aber da sollte sich lenovo dann auch beteiligen.

      Auf einen Anwalt möchte ich erst einmal verzichten, da da wohl meine Mutter aus Ängstlichkeit nein sagen würde.
    • grumpycroc schrieb:

      da da wohl meine Mutter aus Ängstlichkeit nein sagen würde.


      Tja - nun kommen wir in den Bereich, wo Kaufverträge u. U. schwebend unwirksam sind, wenn ein Minderjähriger einen Account auf eigenen Namen eingerichtet hat ... heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtl…-im-Internet-2179474.html


      Zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr spricht man von einer „beschränkten Geschäftsfähigkeit“, die dazu führt, dass abgeschlossene Verträge „schwebend unwirksam“ sind.



      ABER, sie gelten immerhin rechtswirksam, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Wenn das also für deine Mutter ok ist ..,
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    • Nein. Da besteht keine Sorge. Erstens bin ich nicht minderjährig und zweitens hat meine Mutter selbst bestellt. Also der Kaufvertrag besteht dann mit meiner Mutter. Ich musste ihr nur Anleitung geben, welchen Computer sie jetzt kaufen sollte, da das wirklich ein gutes Angebot war und sie lange Spaß damit haben sollte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grumpycroc ()

    • Also, dann evtl. den Vk per Frist zur Lieferung in Verzug setzen, nach erfolglosem Ablauf Frist kann man ruhig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, denn

      deutsche-anwaltshotline.de/rec…atz-wegen-nichterfuellung

      Nach §§ 346 ff. BGB sind dann die gegenseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren, Ihnen demnach der Kaufpreis zu erstatten. Den Rücktritt sollten Sie nicht per E-Mail, sondern mit normaler Post erklären, da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, die der Schriftform bedarf. Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird nach § 325 BGB durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.


      und vorrangig ist letztenlich (bei den ganzen Pferden die man hier schon vor Apotheken hat kotzen sehen) dass das Geld bei so einem unzuverlässigen Vk nicht verloren geht! Vielleicht hast du mal einen Link zu der Seite, damit sich die Wühlmäuse hier mal den Vk näher ansehen können? Nicht dass wir uns hier die ganze Zeit über Recht und Ordnung unterhalten und dann ist das einfach ein fieser Möpp, der nur Geld will und keine Waren liefert und dann alle Wochen, Monate, Jahre hinhängt!? 8|

      Ob der Hersteller liefern kann oder nicht, spielt dabei keine Rolle, da das Beschaffungsrisiko beim Verkäufer liegt.
      ^^
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    • Geld dürfte der Laden wohl haben. War nämlich direkt auf lenovo.de. Lenovo hat aber eine Zwischengesellschaft für den Verkauf der Computer eingerichtet namens Digital River International, S.à.r.l.. Wie man leider sieht ist die Gesellschaft in Luxemburg ansässig. Das Angebot richtet sich als solches ausschließlich an deutsche Kunden, weswegen deutsches Recht gilt.
      Bei nem "Krauter" hätte ich erst gar nicht meine Mutter bestellen lassen.
    • Eher ganz großer Laden -> digitalriver.com/

      Aber ist das nicht ein wenig lächerlich, wegen sowas jetzt auch noch einen Rechtsstreit anzuzetteln oder sich überhaupt groß zu beschweren ? Jeder reguläre Onlineshop hat diese Klausel, dass ein Vertrag erst mit Versand der Ware zustande kommt. Bzgl. der Rechtslage einfach mal nach "Preisfehler im Internet" Googeln, da gibts deutlich mehr Stoff zum Thema.
    • @ Pandora Das war ein reguläres Angebot. Sprich Abverkauf der Lagerbestände. Also kein Preisfehler. Ich finde es eher lächerlich von digitalriver nicht zu wissen wieviel Geräte im Lager sind und trotzdem die Vorkasse zu verlangen. Aber gut, deine Meinung.

      @ senseman Das Gerät bei amazon hat leider eine andere Konfiguration. Der Rechner hat nur ein HDD statt einer sshd, zudem fehlt die Grafikkarte und Windows 8. Der hat kein gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Entspricht also nicht meinem Angebot. Vielleicht ist es jetzt eher verständlich.
    • Dann schreite mal zum Showdown

      Es ist seitens Digital River alles rechtskonform abgelaufen,wenn Dir das nicht paßt und Dir Dein(durchaus nachvollziehbarer) Frust das Gehirn vernebelt und Dich wie Rumpelstielzchen mit den Füßen trampeln läßt......nur zu....

      Tunnelvision schadet nur.Aber es ist "nur meine Meinung",aber DEIN Geld.

      petergabriel
    • @petergabriel

      Unterlasse es, Fragesteller grundlos derart anzugehen! Du benimmst dich mal wieder unmöglich.

      @grumpycroc

      Es wäre vielleicht wichtig zu wissen, wie der genaue Wortlaut der beiden ersten Mails lautete. Man sollte dann auch mal darüber nachdenken, wie ein Unternehmen Zahlungsanweisungen verschicken kann, wenn angeblich noch gar kein Kaufvertrag vorliegt. Ist so etwas in der Praxis überhaupt üblich und wie wäre dies zu interpretieren?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Stubentiger schrieb:


      da können die sich nen Wolf schreiben, AGB bricht nicht BGB ;)

      Vollkommen richtig!

      Aber...


      AGBs sind ein Teil von Kaufvertrag und unser Käufer wurde unverzüglich über nichtverfügbarkeit informiert.
      Somit sind wir bei 308 BGB Abs 8, der wohl erfüllt wurde. Damit ist die Firma raus aus dem Vertrag.

      gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html



      AGBs:

      3.2

      ... Sollten wir nicht in der Lage sein, Ihre Bestellung zu bearbeiten oder zu
      erfüllen, werden wir Sie hiervon ordnungsgemäß und unverzüglich per
      E-Mail informieren.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • @werv
      Ist das denn deiner Meinung nach unverzüglich passiert, wenn am 31.10. seitens lenovo eine Auftragsbestätigung gekommen ist(wahrscheinlich, weil der Geldeingang registriert wurde), aber am 03.10. werde ich dann erst über die Nichtverfügbarkeit informiert?
      Wenn man zu wenige Geräte hat kann man sich ja umgehend dazu bekennen und den Irrtum weitergeben. Da schicke ich doch nicht noch vorher eine Auftragsbestätigung raus.
      Meiner Meinung wäre dem ja genüge getan, wenn man uns die Auftragsbestätigung am 31.10. nicht geschickt hätte. Unabhängig davon gibt es aber Urteile, wo Gerichte schon die Aufforderung zu Vorkasse als Willenserklärung ansehen. Das wäre dann schon am 25.10. passiert. So kleinlich bin ich aber nun auch nicht.

      Prinzipiell wäre mir das ja alles Wurst, wenn ich eine Alternative hätte zum bestellen. Ich bin aber schon seit längerem am gucken und warte eben auf gute Angebote. Und die Komponenten dieses Angebotes waren mir nunmal sehr wichtig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grumpycroc ()

    • grumpycroc schrieb:

      Prinzipiell wäre mir das ja alles Wurst, wenn ich eine Alternative hätte zum bestellen. Ich bin aber schon seit längerem am gucken und warte eben auf gute Angebote. Und die Komponenten dieses Angebotes waren mir nunmal sehr wichtig.
      Vielleicht versucht du die Firma einfach in "guten" anzuschreiben - manche Firmen machen dann aus
      Kulanz gutes Angebot auf vergleichbare Geräte.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich habe ja auch erst einmal eine nette mail hingeschickt, da kam aber noch keine Antwort. Auf Krawall gebürstet bin ich ja nun nicht. Mir ging es ersteinmal nur um die Beurteilung, ob ein Kaufvertrag geschloßen wurde oder nicht.

      @ statement
      nur ein Feiertag in Luxemburg. Und ja die arbeiten in L auch Samstags.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grumpycroc ()

    • Stubentiger schrieb:

      und dann kommt die Sache mit dem "Recht haben" und dem "Recht bekommen" ...


      Vielleicht hülfe ja ein fein formulierter Brief vom Anwalt, und es ließe sich noch ein Computerchen finden? :huh:
      Oder vielleicht könntest du "vor Klageerhebung" dich noch einmal bei einer Verbraucherschutzeinrichtung rechtlich beraten lassen, wie das mit einem Ersatzkauf/Schadensersatz aussieht.

      Ist ein Rechner mit ganau diesen Konfigurationen überhaupt nicht zu bekommen? Oder nur nicht zu dem Preis? Dann wäre dir ja genau in der Höhe der Differenz ein Schaden entstanden, wenn man davon ausgeht, dass dieser Kaufvertrag zustande gekommen ist.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • webshoprecht.de/IRModule/Vertragsschluss.php


      Nachdem die Auiftragsbestätigung nach der Überweisung kam, dürfte der Kaufvertrag als abgeschlossen gelten:

      Es gibt im Online-Handel drei verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag zu schließen:
      Möglichkeit 1: Das Warenangebot ist unverbindlich, der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot wird aber nicht automatisch mit der ersten Bestätigungsmail („Eingangsbestätigung“ oder „Zugangsbestätigung“), sondern erst manuell durch eine zweite Mail („Auftragsbestätigung“) oder Auslieferung der Ware binnen kurzer Zeit angenommen. Vor Annahme kann die Bonität oder Verfügbarkeit geprüft werden.

      Möglichkeit 2: Das Warenangebot ist unverbindlich, der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot wird automatisch mit der ersten Bestätigungsmail („Auftragsbestätigung“) angenommen. In der Auftragsbestätigung dürfen Sie bei Vereinbarung von Vorkasse natürlich zur Zahlung auffordern.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)