Warnung vor folgendem Bankkonto: Sandra Lindner / Kto. 0072197380/ Fidor Bank

    • http://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-von-a-bis-z/betrug.html schrieb:

      Zu beachten ist jedoch, dass die Forderungen von Gläubigern, die auf einer vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung beruhen - wie beispielsweise Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung - grundsätzlich nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind. Ein Betrug liegt z.B. vor, wenn Sie einen Kredit aufgenommen und bereits bei Antragstellung falsche Angaben gemacht haben. Ein Betrug ist ebenso gegeben, wenn Sie bereits bei Abschluss eines Vetrages gar nicht vor hatten, die Forderung jemals zu begleichen.
      Wobei der Betrug natürlich nachzuweisen wäre. Also z.B. dass sie bereits bei Abschluss des KaufVetrages gar nicht vorhatte, die Ware jemals zu liefern.
    • Betrug ist ja vorhanden und betrügerische Absicht durch Historie der Dame und irreleitende Kontodaten/oder Falscher Name als Empfänger und Pseudonym nachweisbar gegeben. Und kann damit vor Gericht glaubhaft gemacht werden.

      Zudem ist rechtlich mein eigentlicher Forderungsgegner jedoch zunächst der Konninhaber welcher ungerechtfertigt Geld erhalten hat und nicht zwangsläufig die selbe Person ist. Ich kann zivilrechtlich (nur) diesen beanspruchen. Und dieser muss von den Betrug ja nichts gewusst haben bzw. ist ggf. von den Umfängen und Folgen der Insolvenz der Maria M. direkt betroffen und nicht ich. So ist das leider rechtlich geregelt, dass ich an diesen herantreten muss und er an die Maria M.