Wie lange muß ein Gericht für eine Ladung Zeit geben

    • schumi

      ich bin ja nicht krank, ich habe nur etliche Termine und da ich die so kurzfristig nicht absagen kann, dürften ungefähr 40 Leute umsonst auf mein Erscheinen warten.

      Und wenn ich es nicht schaffe, bis 19 Uhr zurück zu sein dann werden daraus circa 80 Leute.

      Wer erstattet denen ihre Auslagen?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich verstehe dich voll und ganz @mijanne2007, hätte dir gerne die Lösung des Problems gebracht.
      Leider konnte ich nichts finden wg. der Unzumutbarkeit/Zumutbarkeit bei einer kurzfristigen Zeugenladung vor Gericht, irgendwas muss es ja geben, nur wie es scheint nicht im Netz zu finden.
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    • schumi, es ist nicht nur die Vorladung, es ist das Gefühl, den Leuten gegenüber zu treten, die in meinem Haus gehaust haben, sich an meinen Sachen vergangen und sie gestohlen haben.

      Eigentlich möchte ich diesen Menschen nie begegnen müssen
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    • @Mijanne
      Da ich beruflich häufiger mit den Folgen von Einbrüchen zu tun habe, kann ich dich verstehen..... gerade, dass du den Leuten nicht gegenüber stehen möchtest.
      Deine Ladung ist durchaus nachzuvollziehen (wenn man von den Fristen absieht), denn es ist möglich, dass du befragt wirst (und dies sich auch im Urteil wieder findet), wie du dich nach dem Einbruch fühlst, welche Ängste du und/oder deine Familie hast.
      Diese Dinge lassen sich nicht einfach niederschreiben, ein Richter möchte dir hierzu ins Gesicht sehen um den "tatsächlichen Schaden" zu beurteilen.
      Kenne Leute, die haben wochenlang nicht mehr alleine in der Wohnung schlafen können, bei jedem Geräusch wurden sie noch lange nach der Tat wach..... es war eben nicht mehr ihr "sicheres" Zuhause.......

      Die Ladung, auch wenn sehr spät, hat also sicher einen Grund/Sinn und ich wäre dir dankbar, wenn du diesen nach dem Termin niederschreiben würdest.
      Würde mir helfen, Leute auf solche Sachen vorzubereiten, falls sie denn eintreffen.
    • mijanne2007 schrieb:

      und da ich die so kurzfristig nicht absagen kann, dürften ungefähr 40 Leute umsonst auf mein Erscheinen warten

      Wenn Du das nachweisen kannst, dass hierdurch ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht, z.B. weil diese 40 Leute aus ganz Deutschland zu einem Seminar anreisen, das nur Du halten kannst, ist ggf. aufgrund der Kurzfristigkeit - es gab ja schließlich keinerlei Möglichkeit, das zu managen - ein gewichtiger Entschuldigungsgrund gegeben.

      Wenn es sich zeitlich ausgeht und du noch anreisen kannst, würde ich direkt zu Gerichtsöffnung dort anrufen, den Fall schildern und mal schauen, was passiert.
    • raudsi, es sind 400 km und ich soll um 11 erscheinen, an mindestens drei Stauecken vorbei, das kann ich nicht schaffen.

      ich werde also erscheinen, hoffe nur, dass das Gericht so pünktlich ist, dass ich spätestens um 13 Uhr weg kann, sonst schaffe ich den 19 Uhr Termin auch nicht.
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    • @ raundsi,

      Das war die Sache mit den 800 km - und dann pünktlich wieder zurück sein. Natürlich kann man 400 km in knapp 2,5 Stunden schaffen. Voraussetzung sind freie Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung und ein entsprechend leistungsfähiger Untersatz. Realistisch ist das aber nicht.
      Relativ gut bist du schon mit einem Schnitt von 100, wenn du einen Teil der Strecke auf Landstraße/Bundesstraße fahren musst.

      Mijanne hat jetzt nicht gesagt, wann der Termin genau ist, aber auch da müsste sie bis spätestens 15 Uhr fertig sein, um einen halbwegs komfortablen Puffer für den Rückweg zu ihrem nächsten Termin zu haben. Und auch dann kommst du erst mal geschlaucht an und brauchst eigentlich 1/2 Stunde Abstand, um dich zu sammeln.
      800 km und dann einen Vortrag, für den du dich auch konzentrieren können musst, vergiss es.

      Ich fahre regelmäßig solche Strecken und weiß, wovon ich rede.


      Edit: Hat sich überschnitten, Mijanne
    • mijanne2007 schrieb:

      Der Poststempel ist vom 5 November, angekommen ist es gesern am 7, also keine Woche dazwischen.

      Außerdem gilt für mich 217 StPO laut Auskunft eines Anwaltes und dies bedeutet, es müßte mindestens eine Woche vorher zugestellt sein,
      nicht abgeschickt. ZPO ist, wie jemand richtig festgestellt hatte Zivilrecht, ich muß in einem Strafrechtprozess als Zeugin aussagen

      Ich werde also am Montag mit zwei Hunden im Gericht erscheinen, die bringe ich auf die schnelle übers Wochenende nicht unter, einen Tag vorher fahren da ich übernachten muß, ich fahre keine 800 km an einem Tag und darf versuchen, zumindest bis 19 Uhr wieder zurück zu sein um einen lange angesetzten Vortrag zu halten.

      In StPO hast du (laut Tante Google) recht - es muss eine Woche dazwischen liegen. Da gilt für Zeugen §48ff StPO
      und für die Ladungsfrist §217 StPO. Es gibt aber wohl Fälle, wo Zeugen auch viel später geladen wurden.
      Da kommt es auf die "rechtzeitige und genügende Entschuldigung" an.

      Durch die fehlende Zeit um deine Angelegenheiten zu klären und zu späte Ladungszustellung könntest du dich ja für
      "das Ausbleiben rechtzeitig genügend entschuldigen" (§51 Abs 2 StPO)

      dejure.org/gesetze/StPO/51.html


      Einfach heute per fax?!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • @Annefrid
      Bitte halte dich sachlich, zum quatsch(en) nimm bitte die Chats in Anspruch.

      Und zum Thema Nichterscheinen ect. hätte ich auch was (hier wäre die Handhabung LG Berlin)

      berlin.de/sen/justiz/gerichte/…baeude-moabit/zeugen.html

      Was müssen Sie tun, wenn Sie nicht erscheinen können?

      Falls Sie zu dem Termin, zu dem Sie geladen wurden, aus zwingendem Grund auf keinen Fall erscheinen können, so teilen Sie das dem Gericht bitte sofort mit, möglichst noch am selben Tag, an dem Sie die Ladung erhalten. Die Rufnummer der Geschäftsstelle, also des „Sekretariats“ der zuständigen Kammer, finden Sie auf der Ladung. Als Entschuldigung werden jedoch wegen der großen Bedeutung der Zeugenpflicht nur wirklich zwingende Gründe akzeptiert, etwa eine schwere Krankheit oder einer bereits vor (!) der Ladung fest gebuchten Auslandsreise. Sie müssen in jedem Falle die Entscheidung des Gerichts abwarten, ob Sie abgeladen werden. Falls Sie nicht ausdrücklich abgeladen werden, müssen Sie erscheinen! Die Ladung bleibt solange wirksam, bis das Gericht sie widerruft. Sie können also den Termin nicht einfach „absagen“ und dann fernbleiben. Die Entscheidung, ob Sie kommen müssen oder nicht, liegt allein beim Gericht.

      Sie müssen übrigens auch dann zum Gericht kommen, wenn Ihnen aus bestimmten Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht (etwa wegen Verwandtschaft mit einem Angeklagten) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (um sich nicht selbst zu belasten) zusteht. Beide Rechte können Sie nur in der Hauptverhandlung geltend machen – sie befreien nur von der Pflicht, überhaupt auszusagen oder Angaben zu einer bestimmten Frage zu machen. Erscheinen müssen Sie trotzdem!

      Was geschieht, wenn Sie unerlaubt nicht erscheinen?
      Sollten Sie nicht zum Termin erscheinen, ohne dass das Gericht Sie von dieser Pflicht befreit hat, müssen Sie mit empfindlichen Folgen rechnen. Das Gericht kann gegen sie ein Ordnungsgeld (in der Regeln einige hundert Euro) oder auch Ordnungshaft anordnen. Außerdem haben Sie etwaige zusätzliche Verfahrenskosten zu tragen, etwa die Reisekosten von Angeklagten und Verteidigern. Auch diese Kosten können erheblich sein. Erscheinen Sie daher unbedingt, wenn Sie geladen sind, sofern das Gericht Sie nicht wieder ablädt!
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    • schumi,mit einer vernünftigen Zeitvorgabe hätte ich wohl nicht erscheinen müssen.

      jetzt werde ich erscheinen, keine Ahnung warum, ich war bei dem Einbruch 200 km entfernt, solange sie meine Tochter nicht laden ist alles okay, dannbräuchte ich einen Psychologen,
      sie entwickelt bei der Vorstellung die Täter zu sehen Horrorvision und ich werde mir von keinem Gericht der Welt meine Tochter kaputt machen lassen.

      Gott sei Dank studiert sie im Ausland
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    • Das, was du das beschreibst, ist das Resultat einer völlig verkorksten Bürokratie und eine Unverschämtheit. Solche Prozesse ziehen sich häufig über Monate und Jahre hin, Gerichtstermine werden auch nicht kurzfristig anberaumt. Man wusste also wahrscheinlich schon deutlich früher, dass du als Zeuge aussagen sollst. Offensichtlich glaubt das Gericht, man hätte sonst keinerlei Verpflichtungen und müsste allzeit verfügbar sein.

      Auch für mich wäre ein solch kurzfristig angesetzter Termin nur mit erheblichen beruflichen Nachteilen einzuhalten. Da ich zudem beruflich und privat immer mal wieder für ein paar Tage nicht zu Hause anzutreffen bin, wäre die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, dass das Gericht sich ihre Ladung sonst wohin schmieren kann, weil sie mich erst gar nicht rechtzeitig erreicht. Wie wurde sie dir denn zugestellt? Gegebenenfalls kann man nämlich genau damit argumentieren: Die Ladung hätte den Zeugen nicht rechtzeitig erreicht, weil dieser für einige Tage nicht zu Hause war. Da soll das Gericht versuchen, dem Zeugen das Gegenteil nachzuweisen.

      Ich weiß, ich spinne ein wenig herum, aber so etwas macht mich einfach nur wütend, weil den Geschädigten auch noch Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Hilft dir jetzt aber vielleicht nur bedingt.


      Edit: Vielleicht habe ich doch noch etwas Hilfreiches: openjur.de/u/355679.html

      Der Beschwerdeführer hat sein Ausbleiben zum Termin zu seiner Vernehmung als Zeuge am 22. November 2006 genügend entschuldigt. Seinem vor dem Termin eingegangenen Entschuldigungsschreiben vom 22. November 2006 ist zu entnehmen, dass er sich aufgrund der Kurzfristigkeit der Ladung wegen der Tätigkeit in seiner internistischen/kardiologischen Praxis zur Terminswahrnehmung nicht in der Lage sah. Angesichts dessen, dass die Ladung zum Termin lediglich fünf Tage vorher erfolgte und dabei der Termin lediglich eine halbe Stunde nach dem Ende der regulären Sprechstunde bestimmt wurde, war dem Zeugen nach den konkreten Umständen das Erscheinen nicht zuzumuten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu

      ich hatte bereits eine Ladung, allerdings an den Ort des Einbruchs welcher nicht mein Wohnort ist.
      Die ldung bekoam ich am Donnerstag, ebenfalls für einen Montag, nachdem ich dann Freitags anrife und den Sachverhalt schilderte hieß es, mein Kommen sei nicht nötig.

      Pflichtschuldigst gab ich auch meine korrekte Adresse an und hierhin kam jetzt besagt Ladung bei der ich keine Chance habe, irgendetwas zu ändern.

      Vor allem schickt das gericht keine Einschreibbriefe sondern geht in seiner ungeheuren Arroganz davon aus, jeder Brief eines Gerichts gilt als zugestellt.

      Ich durchlebe gerade wieder die insgesamt zwei Einbrüche in meinem Leben (der erste war 1997 in England am zweiten Weihnachtsfeiertag) und schlafe hundsmiserabel.


      Was das fahren angeht, ich muß an Suttgart vorbei und da steht man zu jeder mögliche Berufsverkehrzeit, also Morgens zwischen 6 und 9 Uhr und Nachmittags zwischen 15 und 18 Uhr meist stundenlang im Dauerstau.
      Ich bin jetzt gestern Abend noch in die Richtung gefahren dannn muß ich am MOntag morgen nur noch eine Stunde fahren.

      Was passiert eigentlich mit meinen beiden Hunden, die ich mit ins Gebäude nehmen muß?
      So kurzfristig konnte ich da auch niemanden finden.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)