VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014 - wieder einmal höchstrichterlich Auto für 1,- zugesprochen

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Es ist einfach nur, wörtlich, blinde Gier!


      ich denke, genausoviel Anteil haben "Leseschwäche", Lesefaulheit, mangelhafte "Rechtskunde" und ein latent vorhandenes "Rundumsorglosgefühl" mit "Vollkaskomentalität"

      nach dem Motto müsste Ebay mindestens ein schriftliches Einschreiben zur Freischaltung eins Auktionsabbruchs fordern,




      sonst "kann man doch sowas gar nicht WISSEN!" :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Diese Mindestpreisauktionen sind doch nur was für Anfänger, m. M. macht da sowieso kein Profi mit...als Käufer

      alles nur Zeitverschwendung wenn ick nicht die ungefähre Preisvorstellung des VK kenne :O



      Ich meinte Startpreis- nicht Mindestpreisauktionen, sorry. Auktionen, die nicht mit 1,- Euro anfangen werden meinen Beobachtungen nach teilweise extrem schlecht plaziert von ebay.
    • oldschmatterhand schrieb:



      während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen.


      N a j a ,
      das hätte auch a bissl sauberer formuliert werden sollen.


      Nö, wieso denn? Ich finde, das ist absolut zutreffend und, vor allem für eine Richterin der Ü50-Kaste, überraschend realitätsnah formuliert. :D

      *alte_eule* schrieb:

      Gerade in den Nachrichten, sollte es jetzt (oder um 19 /20 Uhr) auch jeder mitgekriegt haben:

      Du meinst, die haben da einen Beitrag drin? Womöglich mit Filmaufnahmen? *grusel* Das würde ich mir lieber nicht anschauen.
      (Frei nach dem Witz:
      -"Der Rabbi hat immer gesagt, ich soll nicht in den Puff gehen, da gibt es Dinge, die ich nicht sehen soll. Und hat er recht gehabt."
      -"Wieso? Was hast Du denn da gesehen?"
      -"Den Rabbi.")
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Annefrid schrieb:

      Finde dat Urteil eigentlich gar nicht ok

      Es ist gut zu wissen, dass ein Gericht durchaus in der Lage ist, argumentativ vorzugehen und nicht, was man gut findet oder nicht. Das Urteil ist keine Überraschung und setzt konsequent die bisherige Rechtsprechung fort und Rechtslage um. Insofern alles beim Alten. Vielleicht wird es einiges Tages auch der letzte Verkäufer mitbekommen haben, dass bei ebay rechtsgültige Verkäufe geschlossen werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Natürlich hat der Verkäufer gehandelt wie ein Trottel, wenn er völlig blind und ohne den Abbruch-Hinweis zu lesen, das so durchzieht.

      Aber es ist natürlich völliger Quatsch, davon auszugehen, dass das Einstellen eines hochpreisigen und marktgängigen Artikels für einen Euro impliziert, dass bei zehntausenden Schnäppchenjägern auf ebay dieser auch jemals für einen Euro weggehen könnte. Diese Annahme des Gerichts, der Verkäufer müsse ein solches Risiko tragen, ist weltfremd, dieses Risiko existiert einfach nicht. Das Gericht definiert einfach einen Auktionsabbruch zugunsten des Bieters in ein ganz normales Schnäppchen um.

      Der AGB- und rechts-unwissende Verkäufer hat hier einfach nur unüberlegt gehandelt, es hätte daher zumindest teilweise ein Trottelschutz (Erklärungsirrtum?) ziehen müssen.
    • biguhu schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Finde dat Urteil eigentlich gar nicht ok

      Es ist gut zu wissen, dass ein Gericht durchaus in der Lage ist, argumentativ vorzugehen und nicht, was man gut findet oder nicht. Das Urteil ist keine Überraschung und setzt konsequent die bisherige Rechtsprechung fort und Rechtslage um. Insofern alles beim Alten. Vielleicht wird es einiges Tages auch der letzte Verkäufer mitbekommen haben, dass bei ebay rechtsgültige Verkäufe geschlossen werden.

      Es wäre prinzipiell gut wenn es noch andere Urteile gäbe, die nicht nur auf "außerhalb verkauft" basieren würden.
      Ich weiß, meine Meinung ist streitbar, aber die ganzen "Nebenwege" hätte ich auch gerne mal in einem Urteil gefasst!
      Ich finde jedenfalls kein verwertbares, daß ein vom Hamster angefressener Eierfön oder ein von Kumpel, Ehefrau entsorgter Thermowitz bzw. die Sorgfaltspflicht für einen eingestellten Artikel, widerlegt.
      Das geben die EBay-AGB nicht her!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • raundsi schrieb:

      Aber es ist natürlich völliger Quatsch, davon auszugehen, dass das Einstellen eines hochpreisigen und marktgängigen Artikels für einen Euro impliziert, dass bei zehntausenden Schnäppchenjägern auf ebay dieser auch jemals für einen Euro weggehen könnte. Diese Annahme des Gerichts, der Verkäufer müsse ein solches Risiko tragen, ist weltfremd, dieses Risiko existiert einfach nicht. Das Gericht definiert einfach einen Auktionsabbruch zugunsten des Bieters in ein ganz normales Schnäppchen um.

      Völliger Blödsinn!
      Natürlich kann ein solcher Artikel auch für "weniger als erhofft" weggehen.
      Auch für 1€ wenn der VK sich blöd genug anstellt.
      Sollte er Fehler bei der Einstellung des Artikels gemacht haben wird er das vor jedem Gericht "durchsetzen können"!
      Wie einige schon angemerkt haben, die Ungeduld ist es meistens oder ein konkretes Kaufangebot.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Annefrid schrieb:

      auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber für 1€ ein Auto ist doch wohl ein Witz

      Auktionen sollte man im Rahmen der Auktionlaufzeit immer abbrechen können, wenn man z.B. ein Auto anderwertig verkaufen kann



      Überleg mal weiter.... gerade bei einem Auto....:

      du brauchst eine neue Karre und findest die als Auktion in der Bucht. Frist zum Ablauf der Auktion und Frist zur Abholung passt auch wie der Kofferraum aufs Klo... auf wieviel andere Autos bietest du dann noch?

      Ich nehm jetzt mal ganz einfach ein paar Zahlen, ohne Bezug zu irgendwas, nur als Verdeutlichung.

      Du bist gewillt 5000 Euronzen auszugeben... und bietest mal bei dem Ding drauflos (Betrag ist egal) weil du das haben willst. Normal gehen die Kisten so um die 4000 weg, bist also auf der "sicheren" Seite preislich, um den Zuschlag zu bekommen. 2 Tage vorher ist die Auktion weg.... den nächsten passenden Eselskarren könnteste erst nächste Woche kriegen.... also ausserhalb der dir passenden Zeit, dein eigenes ist bis dahin schon den Weg des "bohrenden Schraubendrehers im Träger" gegangen. Dann kannste deine Klamotten eben aufem Rad durch die Gegend fahren, weil der VK zwar zocken wollte, aber mit "dabei kann man auch verlieren oder muss auf den Erfolg warten" nix am Hut hatte. DU hast den Schaden....



      Oder DU zockst... bietest eben auf mehrerere Autos nur um eins zu kriegen. Wie der TÜV es will, kriegste dann auf einmal drei Autos als "gewonnen" angezeigt, weil niemand deine angebotenen 3000 Teuronen überbieten wollte.... und nun kannse eben bei der Sparkasse nach nem Kredit nachfragen.



      Oder du suchst ein Geschenk und findest ein seltenes Teil worüber der zu beschenkende sich ein Bein app freuen würde. Du bietes, nix sonst zu finden... dann einen Tag vor Schluss das wie oben: nix Geschenk. Und zu spät sich nach was anderem umzusehen...

      Würde dich das freuen? Nene... wer Auktionen einstellt soll auch dabei bleiben oder warten bis die Auktion ausgelaufen ist. Und natürlich entweder zocken (1€ Startpreis) und verlieren können oder eben mit MIndestpreis oder dementsprechenden Stratpreis einstellen.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich finde jedenfalls kein verwertbares, daß ein vom Hamster angefressener Eierfön oder ein von Kumpel, Ehefrau entsorgter Thermowitz bzw. die Sorgfaltspflicht für einen eingestellten Artikel, widerlegt.
      Das geben die EBay-AGB nicht her!
      Ebay spricht von Un-/Verschulden. Und das kommt auf den Einzelfall an. Die Zukunft wird noch diesbezügliche Urteile bringen. Einen berechtigten Grund für eine vorzeitige Beendigung zu haben, wird in manchen Fällen von Gerichten zu prüfen sein ...

      Davon abgesehen gibt es ja absolut sichere Methoden, um eine Auktion vorzeitig zu beenden, ohne sich Gedanken um eine Begründung machen zu müssen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »oldschmatterhand«


      Zitat
      während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen.



      N a j a ,
      das hätte auch a bissl sauberer formuliert werden sollen.



      Nö, wieso denn? Ich finde, das ist absolut zutreffend und, vor allem für eine Richterin der Ü50-Kaste, überraschend realitätsnah formuliert. :D

      Du meinst also, die Richterin hätte, mit ihrer reichhaltigen praktischen Erfahrung, so, wie wir Mittfünfziger die nunmal haben, Frankfurt und Rostock quasi handstreichartig mitkassiert, ohne dass sie das selbst ahnen würde wir Realisten das merken würden?
    • Fairhandel schrieb:

      ohne sich Gedanken um eine Begründung machen zu müssen.



      und genau da behaupte ich mal: ganz viele Abbrecher machen sich da erst garkeine, weil sie es nicht wollen. Die sehen Ebay als Spielwiese, als unverbindliche Angebotsspielerei. Verträge? Paah... Generation FUN eben....

      Komischerweise machen die sich VORHER keinen Kopp, erst wenns dann im Briefkasten scheppert, sucht man krampfhaft nach Auswegen. Da wirft auch schonmal der Wauz ein Regal um und sucht sich zum fressen natürlich nicht die Hundekuchen, sondern das nahrhafte Schmartföhn aus.
    • AlbertineEisenbeißer schrieb:

      monza30 schrieb:

      Ist leider schon fast normal, Auktionen abzubrechen und das Zeugs anders zu verkaufen, wenn da ein Kaufangebot kommt. Ohne Nachzudenken, einfach so. Böse ausgedrückt: ohne Skrupel.

      So etwas mache ich grundsätzlich nicht, finde es aber trotzdem unanständig, wenn Leute so einen Kauf durchsetzen.
      Leben und leben lassen...



      Jo... umgekehrt aber auch. Die Möglichkeiten, eine Auktion abzubrechen, sollte wegfallen. Ist das Teil nachher wegen eines berechtigten Grundes tatsöchlich kapott oder geklaut oder so, ist der Nachweis kein Problem.

      Komischerweise sind die "kaputten" Teile immer schon entsorgt, gestohlene Klamotten lohnen sich nicht zur Anzeige zu bringen und der Hund, der das Schmartföhn aus dem Schrank geklaut und gefressen hat, hat die verdauten Reste justemang beim Besuch am See wieder von sich gegeben....

      Wie gesagt: wer berechtigt abbricht: kein Problem. Meistens - behaupte ich - wird aber krampfhaft nach einer Entschuldigung gesucht, mit noch so absurden Argumenten. DAS ist auch unanständig
    • Wieso werden eigentlich von Euch an ebay-Anbieter ganz andere Maßstäbe angelegt als an "normale" Online-Verkäufer?
      Da gibts bei Amazon Preisfehler, ich bestelle - und kriege nix. Bei andern Läden werden lieferbare Bestände und günstige Preise angeboten, ich bestelle, und - Pech gehabt.
      Melde ich mich auf irgend eine Kleinanzeige, will den angebotenen Artikel haben, VK sagt "kriegst du nicht, ist schon weg", ist das ganz normal.
      Nur den ebay-Anbieter kann ich bedingungslos in Grund und Boden klagen, wenn er sich trottelhaft anstellt. Wäre der Autoverkäufer schlau gewesen hätte er mit einem plötzlich eingetretenen Motorschaden argumentiert. Oder einfach von einem Kumpel Höchstgebot setzen lassen, Wege zum sicheren Abbruch gibts ja mehrere.

      Mit den Abbruch-Forderungen, besonders bei professionellen Abbruch-Jägern, gehts doch großteils einfach mal wieder darum, gutgläubige Trottel auszunehmen, genau wie damals bei den Abofallen.
    • raundsi schrieb:

      Wieso werden eigentlich von Euch an ebay-Anbieter ganz andere Maßstäbe angelegt als an "normale" Online-Verkäufer?

      Weil man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen soll?
      Jede der von Dir genannten Fallkonstellationen hat nichts zu tun mit dem Thema des aktuellen urteils.

      Und: seit Frankfurt und Rostock ist nichts mehr mit dem sicheren Abbruch im Wege des Kumpels
    • raundsi schrieb:

      Melde ich mich auf irgend eine Kleinanzeige, will den angebotenen Artikel haben, VK sagt "kriegst du nicht, ist schon weg", ist das ganz normal.
      Nur den ebay-Anbieter kann ich bedingungslos in Grund und Boden klagen,



      Du kennst aber schon den Unterschied zwischen "Auktion", "Sofortkauf" und Inserat? Kleinanzeigen sind nur Anzeigen/Inserate/unverbindliche Angebote, und da liegt es in der Natur der Sache, dass nicht alle die, die anrufen (Wochen später die Zeitung gefunden :rolleyes: ) das Angebot bekommen (können) 8o Wenn mir danach ist bekommt es auch gar keiner.

      Sind denn alle schon soweit weg von den Grundlagen, dass das überhaupt einer Erklärung bedarf??


      Und: seit Frankfurt und Rostock ist nichts mehr mit dem sicheren Abbruch im Wege des Kumpels


      das halte ich für ein Gerücht,

      • solange es um Accounts (annonyme) geht,
      • das keine regelmäßige Aktion ist
      • und nicht NSA, CIA oder Navy CIS mitmischen (ok, der BND will demnächst auch, aber wohl eher nicht bei Ebay...)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • monza30 schrieb:

      Annefrid schrieb:

      auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber für 1€ ein Auto ist doch wohl ein Witz

      Auktionen sollte man im Rahmen der Auktionlaufzeit immer abbrechen können, wenn man z.B. ein Auto anderwertig verkaufen kann
      Würde dich das freuen? Nene... wer Auktionen einstellt soll auch dabei bleiben oder warten bis die Auktion ausgelaufen ist. Und natürlich entweder zocken (1€ Startpreis) und verlieren können oder eben mit MIndestpreis oder dementsprechenden Stratpreis einstellen.
      Aus der Warte des Schnäppchenjägers gesehen verstehe ick dat ja alles, aber so richtig glücklich bin ick mit diesem Urteil trotzdem nicht

      Irgendwie fühlt man sich geknebelt :O

      für den 1€ Autokäufer ist ja alles ganz toll gelaufen, für den VK ist es bestimmt eine mittlere Katastrophe gewesen...ok, sollen jetzt alle sagen ick hab nen Knall, aber ick bin trotzdem total dagegen dat man seine Karre verschenken muß :O

      und wäre es mein Karre gewesen und hätte ick einen Interessenten (jetzt außerhalb ebaxs)gehabt der mir cash einen guten Preis bezahlt hätte, ick hätte die auktion wahrscheinlich auch abgebrochen :whistling:
    • Annefrid schrieb:

      Aus der Warte des Schnäppchenjägers gesehen verstehe ick dat ja alles, aber so richtig glücklich bin ick mit diesem Urteil trotzdem nicht

      Irgendwie fühlt man sich geknebelt



      falsch... erstens knebelt man sich selbst wenn man zockt ohne Mindestpreis. Man hätte auch ganz ohne Knebel einen Stratpreis wählen können, dessen Höhe so aussieht, dass man keine Bauchschmerzen bekommt wenn nur einer bietet.

      Und... wer sagt denn "Schnäppchenjäger"? Wer weiss die Höhe des Gebots denn wirklich, wenn kein anderer mitbietet? Ein niedriger Endpreis sagt nicht aus über den K bzw. "Schnäppchenjäger". Zu einem Schnapper werden die Auktionen eben erst dann, wenn sich kein anderer Mitbieter zu einem höheren Gebot hinreissen lässt....
    • Annefrid schrieb:

      und wäre es mein Karre gewesen und hätte ick einen Interessenten (jetzt außerhalb ebaxs)gehabt der mir cash einen guten Preis bezahlt hätte, ick hätte die auktion wahrscheinlich auch abgebrochen :whistling:



      WARUM den bloß ?( Der kann doch mitbieten - und vielleicht zahlt der andere Bieter dann um so mehr?

      Wenn das Auto es wert ist und es also schon mindestens zwei Interessenten gibt bist du doch auf der sicheren Seite, soweit das überhaupt geht, wenn man so risikofreudig ist, ohne Mindespreis oder einen entsprechend hohen Startpreis ein Auto bei Ebay zu "verkaufen" zu wollen :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"