VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014 - wieder einmal höchstrichterlich Auto für 1,- zugesprochen

    • Stubentiger schrieb:

      Zitat

      Und: seit Frankfurt und Rostock ist nichts mehr mit dem sicheren Abbruch im Wege des Kumpels



      das halte ich für ein Gerücht,

      solange es um Accounts (annonyme) geht,
      das keine regelmäßige Aktion ist
      und nicht NSA, CIA oder Navy CIS mitmischen (ok, der BND will demnächst auch, aber wohl eher nicht bei Ebay...)

      Ich halte obergerichtliche Urteile, unabhängig von der Beweisfrage, für kein Gerücht.
    • @ O

      du verdrehst mir das Wort: auch ich halte obergerichtliche Urteile nicht für Gerüchte.

      ABER
      deine Behauptung, dass es seit diesen Urteilen nichts mehr sei mit dem sicheren Abbruch mithilfe des Kumpels, Onkels, wohlgesonnenen Nachbarns,

      Das halte ich sehr wohl für ein Gerücht, und zwar eben grad ganz abhängig von der Beweisfrage :!:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      Annefrid schrieb:

      und wäre es mein Karre gewesen und hätte ick einen Interessenten (jetzt außerhalb ebaxs)gehabt der mir cash einen guten Preis bezahlt hätte, ick hätte die auktion wahrscheinlich auch abgebrochen :whistling:



      WARUM den bloß ?( Der kann doch mitbieten - und vielleicht zahlt der andere Bieter dann um so mehr?

      Wenn das Auto es wert ist und es also schon mindestens zwei Interessenten gibt bist du doch auf der sicheren Seite, soweit das überhaupt geht, wenn man so risikofreudig ist, ohne Mindespreis oder einen entsprechend hohen Startpreis ein Auto bei Ebay zu "verkaufen" zu wollen :S

      Na vielleicht hat der andere Bieter gemailt und hat für die Karre sofort 3000€ geboten, da hatte der VK keine Lust mehr auf Auktion und hat abgebrochen...besser den Spatz in der Hand als die....

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    • Annefrid schrieb:

      Na vielleicht hat der andere Bieter gemailt und hat für die Karre sorft 3000€ geboten, da hatte der VK keine Lust mehr auf Auktion und hat abgebrochen...besser den Spatz in der Hand als die....



      Entschuldigung, aber dass dies regelwidrige Verhalten kurzsichtig und gradezu gefährlich dumm ist, das musste der Beklagte im Beispiel ja grad lernen, also solltest du es nun auch besser tun. Zu deinem Wohl. Regeln sind in der Regel ja für ein sozialverträgliches Miteinander, und wer sie bricht, den bestraft dann halt "das Leben" oder der Richter. Nicht nur in dem Urteil heute.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Anne, dann soll der andere Bieter die 3000,- als Höchstgebot reinsetzen.
      Dann kann die Auktion durchlaufen und er hat es oder nicht wenn ein anderer drübergeht.

      So wäre es nicht zum Abbruch gekommen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • Annefrid schrieb:

      Na vielleicht hat der andere Bieter gemailt und hat für die Karre sofort 3000€ geboten, da hatte der VK keine Lust mehr auf Auktion und hat abgebrochen...besser den Spatz in der Hand als die....

      dir gehen also Verträge am Kofferraum vorbei? Naja.. was dabei rauskommt siehste ja an diesem völlig in Ordnung gehendem Urteil.
    • Stubentiger schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Na vielleicht hat der andere Bieter gemailt und hat für die Karre sorft 3000€ geboten, da hatte der VK keine Lust mehr auf Auktion und hat abgebrochen...besser den Spatz in der Hand als die....



      Entschuldigung, aber dass dies regelwidrige Verhalten kurzsichtig und gradezu gefährlich dumm ist, das musste der Beklagte im Beispiel ja grad lernen, also solltest du es nun auch besser tun. Zu deinem Wohl. Regeln sind in der Regel ja für ein sozialverträgliches Miteinander, und wer sie bricht, den bestraft dann halt "das Leben" oder der Richter. Nicht nur in dem Urteil heute.
      :O FK
    • raundsi schrieb:

      Wieso werden eigentlich von Euch an ebay-Anbieter ganz andere Maßstäbe angelegt als an "normale" Online-Verkäufer?
      Da gibts bei Amazon Preisfehler, ich bestelle - und kriege nix. Bei andern Läden werden lieferbare Bestände und günstige Preise angeboten, ich bestelle, und - Pech gehabt.
      Melde ich mich auf irgend eine Kleinanzeige, will den angebotenen Artikel haben, VK sagt "kriegst du nicht, ist schon weg", ist das ganz normal.

      Dass du hier nun alle Gesetze des Vertragsrechts und des Vertragsschlusses außer acht lässt, das ist dir ja gesagt worden. Bei Amazon und bei ebay Kleinanzeigen findet der Vertragsschluss zu einem anderen Zeitpunkt statt als bei ebay. Und das hat juristische Konsequenzen.

      Annefrid schrieb:

      Aus der Warte des Schnäppchenjägers gesehen verstehe ick dat ja alles, aber so richtig glücklich bin ick mit diesem Urteil trotzdem nicht

      Irgendwie fühlt man sich geknebelt :O

      für den 1€ Autokäufer ist ja alles ganz toll gelaufen, für den VK ist es bestimmt eine mittlere Katastrophe gewesen...ok, sollen jetzt alle sagen ick hab nen Knall, aber ick bin trotzdem total dagegen dat man seine Karre verschenken muß :O

      Ach, Annefrid, wollen wir dazu übergehen, Urteilen Sternchen zu vergeben, wie toll oder wie doof wir sie finden oder wollen wir eine an juristischen Argumenten fundierte Diskussion führen? Für ersteres ist unsere Urteilssammlung eigentlich nicht gedacht.

      Und du bist dagegen, dass sie deutsche Gesetzeslage vom BGH korrekt in Urteile umgesetzt wird? So,so...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Annefrid schrieb:

      und wäre es mein Karre gewesen und hätte ick einen Interessenten (jetzt außerhalb ebaxs)gehabt der mir cash einen guten Preis bezahlt hätte, ick hätte die auktion wahrscheinlich auch abgebrochen


      Dann ist es einfach besser, wenn Du Deine Karre gar nicht erst bei ebay einstellst. Niemand muss. Aber man muss sich klar machen, dass man schon verkauft hat, sobald der erste Bieter einen Euro geboten hat. Es steht nur noch nicht sicher fest an wen.

      Wenn Du woanders was auf dem Flohmarkt verkauft hast und dann kommt jemand später und sagt Dir: Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich Dir das abgekauft..... Willst Du dann die Ware vom Flohmarktkäufer zurück holen? Nööö, geht nicht. Und genau so ist es eben auch bei ebay. Du kannst nur noch sagen: Tut mir leid, zu spät, ist schon verkauft.

      Wenn uns das nicht passt, dann können wir auf ebay als Plattform verzichten...Oder eine Pedition einreichen, dass die Gesetze so geändert werden sollen, dass das Vorgehen von ebay verboten wird.
      Auch eine Großdemo aller enttäuschten Ebay-Abbrecher vor dem Bundestag wäre noch eine Möglichkeit. A bisserl jammern ist aber auch schon ganz nett, gell?
    • Annefrid schrieb:

      und wäre es mein Karre gewesen und hätte ick einen Interessenten (jetzt außerhalb ebaxs)gehabt der mir cash einen guten Preis bezahlt hätte, ick hätte die auktion wahrscheinlich auch abgebrochen
      Nein nein wenn ich mein Auto oder Sachen die mehr Wert sind nicht verschenken will stell ich mit einem Mindestpreis ein. Kostet zwar, erspart aber wie man sieht viel Ärger.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich finde jedenfalls kein verwertbares, daß ein vom Hamster angefressener Eierfön oder ein von Kumpel, Ehefrau entsorgter Thermowitz bzw. die Sorgfaltspflicht für einen eingestellten Artikel, widerlegt.
      Das geben die EBay-AGB nicht her!
      ... wobei wir wieder beim Verschulden wären.
      Wer übte denn zum Zeitpunkt des "Unglücks" denn die tatsächliche Gewalt über den Hund aus? Wer ist haftbar?
      Diese Frage kann ich -zumindest teilweise- beantworten: der Hund bestimmt nicht!
      Ist es unverschuldet, wenn der Anbieter das bei Ebay angebotene smarte Fon beim Bootsausflug mitnimmt und ein Tsunami über den Bodensee fegt, oder es ihm beim Fallschirmspringen telefonierend leider aus der Hand fällt?
      Wir werden noch von vielen "zufälligen" Gegebenheiten in diesem Zusammenhang lesen ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Penny schrieb:

      Nein nein wenn ich mein Auto oder Sachen die mehr Wert sind nicht verschenken will stell ich mit einem Mindestpreis ein. Kostet zwar, erspart aber wie man sieht viel Ärger.


      DAS ist ja der Haken an der Sache, der mir nun erst beim Betrachten des Film aufgefallen ist
      tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html

      Wenn das stimmt (ich hab jetzt nicht das Urteil mit den Nachrichten abgeglichen, das könnte vielleicht der Zeitzeuge Löschbert machen) dann hatte der Vk ja einen "Mindestpreis" von 1,- Euro eingesetzt :wallbash wie doof ist das denn? Daraufhin hätte man doch als gewiefter Anwalt und mit Ebaykennnissen bestens ausgestatteter Rechtsbeistand doch zumnindest einen Irrtum bei Auktionserstellung rausschlagen können, oder?

      Aber ich fürchte, die Dummen saßen einfach in der Bilddokumentationsabteilung der ARD und haben auf irgendein Auto geboten,

      dass da im Film steht "Mindestpreis nicht erreicht" stört ja keinen großen Geist :thumbdown:

      Gemeint mit "Mindestpreis" war wohl im Textbeitrag der Startpreis :cursing: Wieder nix mit erster Reihe bei der öffentlich rechtlichen Anstalt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Mal eine Frage am Rande - wieso sollen ebay-Angebote eigentlich überhaupt verbindlich sein, wenn jeder die Möglichkeit hat, lt. den ebay-Grundsätzen jeden Einwand gegen den Abbruch mit "Ich habe mich beim Einstellen des Startpreises geirrt" abbügeln zu können? Das ist ein legaler Abbruchgrund, siehe pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons. Und da steht nicht, dass man den gleichen Artikel dann zu einem anderen Preis wieder einstellen muss - wieso eigentlich nicht?

      Ich sehe nur, dass es bei diesen Abbruchforderungen mal wieder nur ums Abziehen geht. Wer informiert ist, ist bei jedem Abbruch unantastbar, Möglichkeiten gibts genug.

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    • Stubentiger schrieb:

      Wenn das stimmt (ich hab jetzt nicht das Urteil mit den Nachrichten abgeglichen, das könnte vielleicht der Zeitzeuge Löschbert machen) dann hatte der Vk ja einen "Mindestpreis" von 1,- Euro eingesetzt



      nicht wirklich Tischa.....

      Zitat aus dem Link:

      Ebay-Verkäufer, der einen gebrauchten VW Passat angeboten und als Mindestgebot einen Euro festgelegt

      Zitatende

      Mindestgebot = Startpreis



      Zitat:

      Wer das vermeiden will, sollte zu Beginn der Auktion sofort einen angemessenen Mindestpreis festlegen

      Zitatende

      also lediglich das Mindestgebot hätte man besser als Startgebot bezeichnet ;)