VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014 - wieder einmal höchstrichterlich Auto für 1,- zugesprochen

    • ja, aber schau dir mal den verlinkten Nachrichtenbericht zu dem Urteil an, ich habs ja vermutet, dass der Film verbockt ist :wallbash eindeutig reden die von "Mindestpreis", wiederholt, und gleichzeitig ist im Bild dann auch ein wunderschöner "Mindestpreis" zu sehen, der natürlich da auch noch nichtmal erreicht wurde mit 1 Euro (warum ist das nicht rot? mir war so, dass das dann rot gewesen wäre???)

      Das ist doch dann, wenn Volkes Unmut nur diese misslungene Darstellung des Urteils zu sehen bekommt eine Verwirrung sondergleichen? Kann man nur hoffen, dass die googlen und hier die korrekte Verlinkung von Löschbert vorfinden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Annefrid schrieb:

      was für ein Glück dat ick gar keine Karre habe und auch nichts abgebrochen habe, nicht mal denken darf man hier an Abruch
      denk auch mal andersrum.... als VK. Da haste dann den sogenannten Spassbieter an der Backe, der dir eins pfeift, aber den verkauften Artikel nicht bezahlt. Ist das Gleiche, nur eben andersrum. was sagste dann da? Auch "Ist ja ok.. war ihm zu teuer eben..."?

      raundsi schrieb:

      Mal eine Frage am Rande - wieso sollen ebay-Angebote eigentlich überhaupt verbindlich sein, wenn jeder die Möglichkeit hat, lt. den ebay-Grundsätzen jeden Einwand gegen den Abbruch mit "Ich habe mich beim Einstellen des Startpreises geirrt" abbügeln zu können?



      Das wird aber auch anders aussehen, wenn die Auktion schon einige tage lief. Ich würde sagen: nachdem das Gebot online ging kontrolliert man ja nochmal in der Regel. Oder sollte das zumindest tun wenn man vernünftig handelt. Entdeckt man da diesen Irrtum, sollte man umgehend ohne Konsequenzen beenden.

      Wie stellen denn private VK ein und vor allem: wer kümmert sich denn nicht drum? Man ist doch neugierig wie sich das eingestellte Klamöttchen verkauft. Man will wissen ob das Angebot interessant ist. Gibt's denn diese Gimmicks wie Besucherzähler nicht mehr? Diese Dinger sind doch dafür da z.B.

      Wer allerdings erst Freitag abend auf den Trichter kommt, dass seine Auktion uninteressant ist und nicht den Preis erzielen wird, den er gerne sehen würde, kommt auf einmal drauf, dass sein Startpreis zu niedrig war? :lach:
    • Stubentiger schrieb:

      ja, aber schau dir mal den verlinkten Nachrichtenbericht zu dem Urteil an



      ja sicher ist der Film verbockt.... da reden auch Ebaylaien und keine Handels"profs". Die würfeln Mindestpreis und Startpreis...

      NUR.... sofalsch ist das doch garnicht. Ein irgendwie gewählter Startpreis ist auch IMMER gleichzeitig ein Mindestpreis.... falsches Wort aber gleiche Bedeutung....
    • Monza, ich sage ja nicht, dass die Begründung weit hergeholt sein kann. Aber der Wortlaut in den ebay-Grundsätzen ist nunmal "Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis".
      Denkst Du, dass es jemand riskiert, trotz der Begründung "Ich habe mich bei der Angabe des Startpreises geirrt" auf Erfüllung oder Schadensersatz zu klagen?
      Das ist ein eindeutiger Satz, und nur ich als Verkäufer weiß alleine, wann und wie ich mich geirrt habe. Das muss doch nicht einmal rationell sein:
      Auto ist 5.250€ wert, Gebot steht nach ein paar Tagen bei 6.000€, Startpreis war irrtümlich 1€, das wollte man aber gar nicht so! Imho nach ebay-Wortlaut ein legaler Abbruchgrund.
    • macht ja nüschte... die Preisfindung in einer Auktion richtet sich ja nicht nach Katalogwert ;)

      Da hats ja schon solche Auktionen gegeben:

      ariva.de/Trottel_a100333



      aber wenn VK die Karre nicht rausrücken will wegen Irrtum (weil er die schon verhökert hat) und der Auktionspreis sogar noch höher als der Katalogpreis.... dann hat er vor Gericht ein Problem, egal wie er argumentiert
    • raundsi schrieb:

      Das muss doch nicht einmal rationell sein:
      Auto ist 5.250€ wert, Gebot steht nach ein paar Tagen bei 6.000€, Startpreis war irrtümlich 1€, das wollte man aber gar nicht so! Imho nach ebay-Wortlaut ein legaler Abbruchgrund.
      ... wäre aber irgendwie dumm, dann abzubrechen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Natürlich kannst du dir irgendeine Begründung aus den Fingern saugen. Du vergisst dabei aber scheinbar, dass du diese auch dem Herrn Richterlein glaubhaft machen musst. Und wenn du dann da stehst und einen Vergessenen Mindestpreis oder falschen Startpreis anführst, aber eben nicht unverzüglich eine neue Auktion mit korrektem Start/Mindestpreis erstellt hast, dann ist die Glaubwürdigkeit deiner Behauptung einfach mal nicht gegeben.
      Nicht umsonst steht bei eBay dass man, auch wenn eine Anfechtung nicht mehr nötig ist, dem Höchstbietenden trotzdem unverzüglich eine solche übermitteln soll. Eine solche Nachricht fördert im Zweifel die Glaubwürdigkeit nämlich ungemein.


      Dazu kommt das hier auch vor nicht all zu langer Zeit erst ein AG Urteil besprochen wurde, in dem der Kläger das Gericht sogar davon überzeugen konnte, dass ein solcher Fehler überhaupt nicht möglich sei, wenn man eine Auktion mit der dabei angemessenen Sorgfalt erstellt.
    • Das Urteil ist jedenfalls sehr zu begrüßen, es gibt nunmal überall Regeln!
      Wenn man bei Rot über die Ampel läuft und auf die Windschutzscheibe eines LKW klatscht mußte man das wissen?
      Hätte ja gut gehen können!
      Nicht umsonst heißt es "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

      Und so ist es auch bei EBay. Verkäufer schenkt dem Warnhinweis vor dem Abbruch keine Beachtung und schlägt danach hart auf.
      Mein Mitleid hält sich da sehr in Grenzen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Das Urteil konnte nicht anders lauten und hat lediglich die bisher bei AH in den letzten Monaten herausgearbeiteten Argumente nun auch eindeutig höchstrichterlich bestätigt.

      Warum der Beklagtenanwalt bis zum BGH ging erschließt sich mir (wenn ich die Kostennoten außer Acht lasse) nicht, aber das ist das Problem des Beklagten und nicht meines.
      Hoffe, ein freundlicher Forenschreiber (nennen wir ihn einfach mal Löschbert) besorgt uns die vorinstanzlichen Urteile mit entsprechenden Begründungen, damit jeder hier nachvollziehen kann, warum die abschließende Entscheidung klar war obwohl das viele bereits verstanden haben.
    • @GUI

      Ich habe volles Verständnis für Deine Reaktion und bin in der Sache bei Dir, nur passen derartige Vergleiche nur bedingt. Das Problemchen ist ja, dass nicht die Unwissenheit von der Rechtswidrigkeit des Verhaltens dem Verkäufer zum Verhängnis wurde, sondern viel mehr die Unwissenheit über die "richtige" Durchführung ebensolchen. Den "Profi" lässt man laufen, der Amateur darf blechen. Vorsatz wird gewissermaßen belohnt.

      Wenn jetzt jemand (nennen wir ihn einfach mal Forumsmitglied) es hinbekommt völlig LEGAL keine Steuern zu zahlen, weil er jede Steuersparmöglichkeit virtuos ausnutzt, dann verdient er tatsächlich unsere Bewunderung und fast jedem hier dürfte klar sein, dass eine ähnliche Konstellation bei Auktionsabbrüchen möglich ist. Das wurde an anderer Stelle bereits ausführlich diskutiert. So sehr ich die Auktionsabbrecher auch ärgerlich finde, hier wird vor lauter Schadenfreude mit zweierlei Maß gemessen.
    • Schadenfreude wirst bei mir nicht finden @vanvog
      Warum auch?
      Das teilweise nicht vorhandene Rechtsverständnis, gerade bei B-bayern, hat mich in beiderseitige Richtung schon einiges an Zeit und Nerven gekostet!
      Jeder sucht seinen Vorteil, das ist natürlich und darf er auch gerne.
      Die Grenze ist da wo man das Recht eines anderen beschädigt!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • vanvog schrieb:

      nur passen derartige Vergleiche nur bedingt. Das Problemchen ist ja, dass nicht die Unwissenheit von der Rechtswidrigkeit des Verhaltens dem Verkäufer zum Verhängnis wurde, sondern viel mehr die Unwissenheit über die "richtige" Durchführung ebensolchen. Den "Profi" lässt man laufen, der Amateur darf blechen. Vorsatz wird gewissermaßen belohnt.



      Einspruch.... sicher gibt's die Leute, die keine Ahnung haben. Das hat aber nichts mit Unwissen zu tun sondern mit Gleichgültigkeit und Desinteresse. Wer Warnhinweise, die vor dem Abbruch auftauchen, unbeachtet lässt, kann sich nicht auf Unwissen berufen. Jeder vernünftige Mensch geht an so einem Hinweis nicht einfach hinweg sondern fragt sich dann erstmal was das bedeutet.

      Ist eben doch wie bei der roten AmpeL: "Passiert schon nix und der LKW kann ja auch bremsen".



      Was die "richtige Durchführung" betrifft: das ist ein "Ausweg", sonst aber im Grunde auch illegal nach AGB der Bucht. Entweder der Abbruchgrund ist berechtigt oder eben unberechtigt. "Etwas schwanger" ist auch nicht.

      Und wegen Vorsatz: das Nichtbeachten von Warnungen IST Vorsatz.... genau wie das Schild "Betreten verboten - Lebensgefahr". Wennste im Trafohäuschen verbrutzelt am Starkstromverteiler klebst, kann sich da auch niemand auf "Nichtwissen" eine Witwenrente reinziehen...
    • @ Pandora

      Leider wissen es imme noch nicht alle Ebay -Nutzer ,
      Ich habe mr Gestern mal den Spass erlaubt und genau auf 50 Neu eingestellte Iphones geboten (16 / 128 GB ) !
      Von den 50 Artikeln ,wurden 8 abbgebrochen !

      Dann war ich noch so dreist und habe alle 8 Verkäufer angeschrieben, was mit dem Iphone ist , wieso die Auktion nicht mehr online ist !

      Und nun der Hammer :
      Es schrieben mir von den 8 , 4 zurück , das Sie es anderweitig verkauft hätten !!!!

      Was nach dem neuen BGH Urteil ja bedeuten würde : Mir stehen die Handys zu (Zwischen 5,60€ und 65,00€ Auktionspreis)
      oder anderesherum gesagt :
      Sie würden ja die Handys nicht mehr liefern können , geschweige denn die Handys freiwillig für den Kurs herausrücken .

      Mit anderen Worten , ich habe so ca 1600€ verdient , wenn ich jeden nur auf 400€ Schadensersatz verklagen würde !
    • also biste ein Spassbieter..... ansonsten würde ich mir, wenn ich so ein Ding haben wollte (käm MIR allerdings garantiert nicht ins Haus sowas...), einen VK vorknöpfen.

      Und jetzt überleg, dass du so ein Eierföhn für zum Geburtstagsgeschenk haben wolltest... und dann haste auch ne zornesrote Denkmurmel...
    • laboe schrieb:

      Was nach dem neuen BGH Urteil ja bedeuten würde : Mir stehen die Handys zu (Zwischen 5,60€ und 65,00€ Auktionspreis)
      oder anderesherum gesagt :
      Ok, ich nehm eines. :D

      laboe schrieb:

      Mit anderen Worten , ich habe so ca 1600€ verdient , wenn ich jeden nur auf 400€ Schadensersatz verklagen würde !

      Ja. Und? Reicht dir das nicht für einen Tag Arbeit?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Pandora schrieb:

      ich denke mal den Rest des Jahr werden die Umsätze aller Abbruchjäger ziemlich mager ausfallen



      wenns denn tatsächlich so sein sollte, wäre das völligst ok. Den Profijägern könnte ich nämlich auch was in den Kofferraum schieben, was die nicht so mögen würden.

      Nur wird das nicht so ausgehen.... die AbbruchVK sind da hirn- und skrupellos.