VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014 - wieder einmal höchstrichterlich Auto für 1,- zugesprochen

    • aurum schrieb:

      golem.de/news/ebay-versteigeru…nen-euro-1411-110490.html
      nur eine der vielen gleichlautenden Meldungen mit Urteilsnummer


      Jepp, der Hinweis, dass es nicht in jedem Fall folgenlos ist, wenn man eine Auktion abbricht, ist mehr als wichtig.

      Noch können wir das Urteil nicht lesen. Im Artikel steht:
      "Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen"

      Das gibt einen Hinweis, was zu erwarten ist.....
    • Völlig ok das Urteil.... nicht nur Käufer sondern auch VK haben sich an die Bedingungen zu halten, auf deren Grundlage sie in der Bucht (und woanders) Verträge eingehen und/oder waren anbieten.

      Ist leider schon fast normal, Auktionen abzubrechen und das Zeugs anders zu verkaufen, wenn da ein Kaufangebot kommt. Ohne Nachzudenken, einfach so. Böse ausgedrückt: ohne Skrupel.

      Schreib ich ja schon immer, dass sowas bestraft gehört (nicht im strafrechtlichen Sinn natürlich...). Hier hats mal wieder hingehauen...
    • Ihr hättet ja das selbe machen können wie ich: hinfahren und live zusehen. :D 8)


      Bundesgerichtshof
      Mitteilung der Pressestelle
      Nr. 164/2014
      "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

      Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht.

      Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 €. Einige Stunden später brach der Beklagte die eBay-Auktion ab. Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4.200 € zu zahlen. Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 € geschlossenen Kaufvertrags und macht geltend, der Pkw habe einen Wert von 5.250 €. Das Landgericht hat der auf Schadensersatz in Höhe von 5.249 € gerichteten Klage dem Grunde nach stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte sein Klageabweisungsbegehren weiter.

      Die Revision hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Kaufvertrag nicht wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB*) nichtig ist. Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB. Es macht gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen. Besondere Umstände, aus denen auf eine verwerfliche Gesinnung des Klägers geschlossen werden könnte, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

      Auch die Wertung des Berufungsgerichts, dass der Beklagte dem Kläger nicht den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen halten könne, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Dass das Fahrzeug letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des Beklagten, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht.

      * § 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
      (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

      Verfahrensgang:
      VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014
      LG Mühlhausen - Urteil vom 9. April 2013 – 3 O 527/12
      OLG Jena - Urteil vom 15. Januar 2014 – 7 U 399/13
      Karlsruhe, den 12. November 2014
      Pressestelle des Bundesgerichtshofs
      76125 Karlsruhe
      Telefon (0721) 159-5013
      Telefax (0721) 159-5501

      Quelle: Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs

      Das Urteil bekomme ich sobald es veröffentlicht wurde.

      Noch eine Nebenbemerkung: der Käufer ist namentlich bisher weder als Abbruchgeier aufgefallen noch ist es einer unserer bereits bei ebay gesperrten Patienten.

      Amüsiert habe ich mich über die Antwort des Beklagtenvertreters auf meine Frage, wie er denn die Frage des Rechtsmissbrauchs durch das vorzeitige Beenden der Auktion durch seinen Verkäufer sieht. Darauf meinte er nämlich (sinngemäß): Meinen Sie dass man das alles gelesen haben kann? AGB lesen - das machen ja nicht mal Anwälte. Könnte als neuer Juristenwitz durchgehen. ;)

      Ernsthaft betrachtet hat er aber recht. Wer (ausser mir) kennt denn die ebay-AGB wirklich komplett? Ich will dem Verkäufer nun nicht einen weiteren Prozess empfehlen, aber die Überlegung, letztlich ebay die Suppe finanziell auslöffeln zu lassen könnte durchaus im Raum stehen. Denn die haben ja dieses AGB-Machwerk mit Grundsätzen, Links zu weitern Grundsätzen mit Nebenlinks zu Regeln und Verweisen auf zusätzliche Bestimmungen verbockt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Finde dat Urteil eigentlich gar nicht ok,

      auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber für 1€ ein Auto ist doch wohl ein Witz :O

      Auktionen sollte man im Rahmen der Auktionlaufzeit immer abbrechen können, wenn man z.B. ein Auto anderwertig verkaufen kann...erst bis der Auktionshammer gefallen ist dann gilts :|

      In Texas (USA) gibbet Autoauktionen (habe ick auf Dmax gesehen) da bieten die auf tolle Karren, aber wenn dem VK der Preis nicht paßt verkauft er dat Auto einfach nicht und gut ist, dat finde ick fair ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Annefrid schrieb:

      Finde dat Urteil eigentlich gar nicht ok,

      auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber für 1€ ein Auto ist doch wohl ein Witz :O

      Auktionen sollte man im Rahmen der Auktionlaufzeit immer abbrechen können, wenn man z.B. ein Auto anderwertig verkaufen kann...erst bis der Auktionshammer gefallen ist dann gilts :|

      In Texas (USA) gibbet Autoauktionen (habe ick auf Dmax gesehen) da bieten die auf tolle Karren, aber wenn dem VK der Preis nicht paßt verkauft er dat Auto einfach nicht und gut ist, dat finde ick fair ;)


      Ok oder nicht OK...im Sinne von Meinungsfreiheit, dem was man sich wünschte wie es laufen sollte..."gut finden", fair finden.....das kann man diskutieren.
      Mitleid kann ich auch haben, wenn es wirklich mal ein "armes Schwein" erwischt, dem überhaupt nicht klar war, was er da tut (Und das sind dann auch oft noch die, die bei Gericht ehrlich sind und deshalb blechen müssen). Hilft aber nichts.

      Wichtiger ist doch: Wie sind die rechtlichen Regelungen, denen man sich unterwirft, wenn man bei ebay einstellt. Und die sind nun mal nicht: "Wenn ich keinen Bock mehr habe, dann verkauf ich auch nicht."

      Und auch wichtig: Das soll auch jeder erfahren, damit er weiß, worauf er sich einlässt, wenn er bei ebay eine Auktion einstellt.
    • Annefrid schrieb:

      aber wenn dem VK der Preis nicht paßt verkauft er dat Auto einfach nicht und gut ist, dat finde ick fair ;)

      Das geht auf eBay auch. Stichwort: Mindestpreis. Kost natürlich. Einstellen für 1€ is aber pillichpillich, um nicht zu sagen: umsonst. 8)

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Annefrid schrieb:

      Genau, dat gesprochene Urteil ist im Sinne der von ebax aufgestellten Regeln


      Richtig. Das ist aber nicht neu. Wenn Menschen, die sich überhaupt nicht kennen miteinander Geschäfte machen wollen, so muss wie irgendwie geklärt werden, wie das ablaufen soll.
      Das macht ebay mit seinen AGB und Grundsätzen. Dass ebay das darf, das hat der Bundesgerichtshof längst erklärt. Solange dabei gegen keine Gesetzt verstoßen wird.

      Das darf übrigens auch jeder andere: Innerhalb der gesetzlichen Grenzen kann man sehr vieles unter Handelspartnern frei vereinbaren.

      Übrigens: Man kann auch in einer Angebotsbeschreibung festlegen, dass man sich nicht gebunden fühlt und kein gültiges Angebot im Sinne der ebay-AGB besteht, dass man sich auch vorbehalte die Auktion jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen und dann kein Vertrag abgeschlossen ist......
      Das darf man..und, wenn man das richtig gemacht hat, dann wird einen auch ein Gericht nicht zur Erfüllung zwingen (Knalltütenurteile mal ausgeschlossen)

      Allerdings: Sobald ebay das mitbekommt, legen sie auf Deine Auktionen keinen Wert mehr ;) Das war es dann mit der ebay-Karriere. Und das darf ebay auch

      EDIT und PS: gewerbliche Anbieter sollten allerdings gar nicht erst daran denken, sowas in ihren AB#s auch nur zu versuchen. Das könnte Ärger mit dem unlauteren Wettbewerb geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Alle, die nicht als Abbruchjäger in Erscheinung getreten sind, hätten dann die Möglichkeit: einfach in den entsprechenden Kategorien bei Auktionen ohne Mindestpreis regelmäßig mitbieten, so in 2-3 Jahren sollte sich ein ehrlicher/ahnungsloser Abbrecher finden lassen, der dann a) zahlen kann b) nicht (zufällig) zu einem Clan mit eigenem Rechtsverständnis und entsprechender Gesinnung und Handlungsbereitschaft gehört.

      In den letzten Jahren ist meiner Meinung nach eine zunehmende Tendenz zu beobachten, ebay wird gerade dem ehemals eigentlichen Alleinstellungsmerkmal nach immer unattraktiver, die 1,- Euro Auktionen werden immer seltener, jedenfalls bei höherwertigen Sachen, das finde ich wirklich sehr schade.
    • vanvog schrieb:

      In den letzten Jahren ist meiner Meinung nach eine zunehmende Tendenz zu beobachten, ebay wird gerade dem ehemals eigentlichen Alleinstellungsmerkmal nach immer unattraktiver, die 1,- Euro Auktionen werden immer seltener, jedenfalls bei höherwertigen Sachen, das finde ich wirklich sehr schade.
      Stimmt, die 1€ Auktionen werden immer weniger, viele machen nur noch mit höherem Startpreis oder Sofortkauf X(

      aber ohne diese 1€ Auktionen sind die m. M. sowieso bald erledigt, SK kann ick überall und gerade durch den Reiz dieser 1€ Auktionen is ebax dat geworden was sie sind...oder waren...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Annefrid schrieb:

      Auktionen sollte man im Rahmen der Auktionlaufzeit immer abbrechen können, wenn man z.B. ein Auto anderwertig verkaufen kann...erst bis der Auktionshammer gefallen ist dann gilts :|

      Genau das ist bei ebay eben irgendwo in den Untiefen der AGB anders geregelt. Du hast also zwei Optionen. Entweder bittest Du ebay ganz liep, die Regeln zu ändern oder Du bietest deinen Artikel woanders an, wo die Regeln eben so sind. hood.de z.B. existiert. Und wenn die ihre AGB nicht geändert haben ist das dort genau so geregelt wie Du es haben willst.

      Allerdings gibt es da ein kleines Problemchen: auf hood ist das Einstellen regelmäßig nicht nur gratis sondern auch umsonst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Annefrid

      Aus der Sicht der meisten Privaten, die regelmäßig bei ebay unterwegs sind hast Du sicherlich recht.

      Es ist rein spekulativ aber ich vermute, dass ebay vor einiger Zeit erkannt hat, das die privaten 1,- Euro Auktionen überproportional hohe Kosten durch den Kundenservice verursachen. Letztendlich hat die "neue" Suche und der Totalausfall kürzlich eher dazu geführt, dass sich viele nicht mehr trauen, 1,- Euro Auktionen einzustellen. Mir ist aufgefallen, dass Mindestpreis-Auktionen teilweise extrem schlecht Plaziert werden, ist zwar anekdotisch, aber ich habe schon oft gesehen, dass eine Mindestpreis-Auktion für deutlich weniger verkauft wurde als eine 1,- Auktion zur gleichen Zeit.

      Ich habe kürzlich etwas ersteigert, der Käufer hatte noch mehr davon und bot mir an, die anderen auch noch zu kaufen, stellte sie aber gleichzeitig als Auktion ein, so musste ich erst die Auktionen überbieten und habe Ihm dann erklärt, dass es notwendig war, damit es kein Ärger mit den anderen Bietern gibt. Es waren keine Artikel, auf die Abbruchjäger in der Regel aus sind, trotzdem zeigt es mir, dass noch ganz viele Verkäufer blauägig auf ebay unterwegs sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Es macht gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen.
      N a j a ,
      das hätte auch a bissl sauberer formuliert werden sollen.

      edit:
      Das ist natürlich kein Spruch vom Bastelhamster, sondern aus der Pressemitteilung, die er zitiert hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • vanvog schrieb:

      Mir ist aufgefallen, dass Mindestpreis-Auktionen teilweise extrem schlecht Plaziert werden, ist zwar anekdotisch, aber ich habe schon oft gesehen, dass eine Mindestpreis-Auktion für deutlich weniger verkauft wurde als eine 1,- Auktion zur gleichen Zeit.

      Diese Mindestpreisauktionen sind doch nur was für Anfänger, m. M. macht da sowieso kein Profi mit...als Käufer

      alles nur Zeitverschwendung wenn ick nicht die ungefähre Preisvorstellung des VK kenne :O

      ps.:

      Schön wäre es wenn ebax endlich diese Holland-Auktionen einführen würde, wo der Preis sinkt :O

      vielleicht erhört mich mal jemand von ebax :whistling:
    • Bei jedem Angebot das man beenden will steht das:

      Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ohne einen berechtigten Grund machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.

      Gerade bei Artikeln die mehr Wert sind lese ich mir das doch durch.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Bei jedem Angebot das man beenden will steht das:

      Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ohne einen berechtigten Grund machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.

      Gerade bei Artikeln die mehr Wert sind lese ich mir das doch durch.

      Nicht wenn einem der Sabber schon das Kinn runterläuft weil man das schnelle Geld wittert und man sich ja schließlich die VK-Provision noch obendrein sparen kann. Aus dem selben Grund wird ja auch der Warnhinweis bei Kleinanzeigen nicht gelesen (selbes Symptom auf der Käuferseite: Sabber). Da muß es auch unbedingt der langersehnte Eierfön oder der Thermowitz sein.

      Es ist einfach nur, wörtlich, blinde Gier!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!