Rechtstexte ändern?

    • und klicke nicht auf Links in dieser Mail, sondern gehe über den Browser - google ... zum Händlerbund zum Nachfragen, oder rufe einfach mal an, haendlerbund.de/impressum

      schließlich könnte so eine allgemein gehaltene Schreibe auch einfach nur eine Wurmverbreitungsmaschine sein ;)

      Habe angerufen,


      soso, dann hat sich ja meine Warnung schon erledigt, kommt davon, wenn ich erst alles aufrufe und dann nicht aktualisiere bevor ich antworte :O
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • grafiksammler schrieb:

      ok, die wichtigsten sollten es als eye-catcher aber schon sein.
      Das würde für mich jedenfalls zu einer guten Mitgliederbetreuung gehören.

      Kommt wohl darauf an, was man bei denen gebucht hat. Wenn Albertine den AGB-Service gebucht hat (also eine Mitgliedschaft hat), dann sollte eigentlich das hier gelten:


      AGB-Service und Hilfe bei Abmahnung
      Sichere AGB, Widerrufsbelehrung & Co.

      Mit dem AGB-Service des Händlerbundes erhalten Online-Händler alle notwendigen Rechtstexte, die sie für einen rechts- und abmahnsicheren Handel benötigen. Neben dem Impressum und der Datenschutzerklärung ist die Widerrufsbelehrung ein wichtiger Bestandteil eines rundum abgesicherten Online-Auftritts. Sämtliche Rechtstexte stellen wir Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft zur Verfügung unabhängig davon, ob Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen im eigenen Online-Shop vertreiben oder auf einer der Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay oder amazon anbieten.
      So sieht zumindest die Werbung auf der Startseite aus. Dass die im Link hinter dem Wort AGB-Service dann gleich mal wieder relativiert wird lassen wir mal bewusst ausser Acht.

      AlbertineEisenbeißer schrieb:

      Habe angerufen, es sind "so viele Kleinigkeiten", dass man sich außerstande
      sieht, die alle aufzulisten...

      Spätestens das hätte ich mit der Gegenfrage gekontert, wieviele Kleinigkeiten das sind. Ich schätze es sind so ungefähr 12 mal pro Jahr die Kleinigkeit von mindestens 9,95 Euro. Sorry, aber wenn Albertine Mitglied bei denen ist, ist das nichts, bei dem sich der Händlerbund selektiv raussuchen kann, ob er er es machen möchte oder ob nicht.

      Da frage ich doch mal eben den Herrn Arlt dann unwillkürlich, ob angesichts dieser Konstellation hier nicht das Wort Eingehungsbetrug im Raum stehen könnte. Und wenn Albertine kein Mitglied bei denen ist darf Herr Arlt sich gerne dazu äussern, ob ihm das Urteil des BGH vom 20. Mai 2009, Az. I ZR 218/07 irgendwie entfallen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Tatsächlich bin ich Mitglied, obschon ich mich zuweilen frage, aus welchem Grund eigentlich.
      Die unfeurige bis lahme Auslegung von Rechtsschutz bei unserer bisher ersten und einzigen Abmahnung
      hat mir lediglich nochmal verdeutlicht, wen Abmahnanwälte noch alles miternähren...
      Vom Desaster um die Zeichenanzahl beim letzten Rechtstext-Theater ganz zu schweigen.
      Ich hatte heute noch keine Zeit, mir meine neuen Texte mal genauer anzusehen und auf
      eventuelle Kollisionen mit Artikelbeschreibungen o.ä. abzuklopfen, mache ich aber natürlich noch.

      Dass ich meiner telefonischen Anfrage nicht sonderlich viel Nachdruck gegeben habe, lag aber nicht
      nur an meinem Zeitdruck, sondern auch daran, dass ich den Eindruck hatte, es mit einem
      relativ zerbrechlichen Wording für die allererste Supportstufe zu tun zu haben.