Warnung: Christian Ulrich aus Hannover alias "Warzenfred" - Kleinanzeigen - FidorKonto + DE75100110012629412384 N26-Bank + DE17250700240447702200 DB

    • Dem schließe ich mich an... mir wäre eine Stressfreie Rückzahlung auch am liebsten.

      Morgen kommt sonst der Stein ins Rollen, ich habe gerade alle Informationen die ich finden konnte zusammengetragen und ausgedruckt. Morgen werde ich diese der Polizei übergeben und Anzeige erstatten. Bis heute Abend lasse ich die Option der Geldrückgabe offen...ich würde sie nutzen!
    • Guten Morgen Warzenfred aka Christian Ulrich,

      als interessierter Leser (aktuell) möchte ich dich informieren, nachdem sich über das gesamte Wochenende nichts getan hat - keine Rücküberweisung keine Fritzbox, achja, die hast du ja doppelt verkauft - werde ich dich heute zur Anzeige bringen.

      Vermutlich wird mir das nur ein lakonisches "ja" wert, aber es ist mir eigentlich ziemlich egal.

      Einen schönen Tag und einen guten Start in die Woche
    • Micha2002 schrieb:

      Wir sollten uns alle per PN austauschen, unsere Klarnamen, Adressen und eine persönliche Erklärung, dass man von derselben Person betrogen wurde.
      Das ist nicht nötig, es reicht, wenn hier die Aktenzeichen/Tagbuchnummern der gestellte Strafanzeigen in aller Öffentlichkeit ausgetauscht werden,

      Falls einer mit dem Gedanken an "Sammelklagen" spielt, das gibt es nicht (vergleichbar erläutert zu einem anderen Fall kopitar_gmbh / Janez Kopitar liefert nicht IBAN DE72251523750045195443 )

      Jeder muss eh seine Forderung per Mahnverfahren für sich allein durchsetzen, das Austauschen und Sammeln der Aktenzeichen dient nur dazu, die eigene Anzeige auch in "Kleinkleckersdorf" gleich richtig einzuordnen, die Ermittlungen werden wohl am Wohnort des Beschuldigten zur Ermittlung zusammengeführt werden.

      Außerdem weiß doch niemand wirklich, ob er hier nicht auf Warzenfred oder Familienmitglieder oder Freunde von dem trifft!?
    • Mir reicht es jetzt auch. Er hat alle Angebote ausgeschlagen und weder das Geld zurückerstattet noch die Ware geliefert. Ich werde heute mit all meinen gesammelten Daten zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ich hätte mich an seiner Stelle entschuldigt und das Geld zurückerstattet... Ich hoffe, dass er eine wirklich harte Strafe bekommt und so schnell nicht wieder ehrliche Leute betrüge wird. Er kann ja im Knast Mühle und Dame lernen wenn er gerne spielt. :)
    • Habe ich auch gemacht, leider wird es so sein, dass wenn er das Geld zurückzahlen würde es keine Grundlage für die Klage gibt.

      Das würde mich viel mehr stören als das Geld. (Bin Student und für mich ist das sehr viel Geld im Moment, aber jedem das was er verdient...)
    • Jonas123 schrieb:

      Habe ich auch gemacht, leider wird es so sein, dass wenn er das Geld zurückzahlen würde es keine Grundlage für die Klage gibt.

      Das würde mich viel mehr stören als das Geld.
      Das musst du erklären. Dich würde es stören, dass du dein Geld zurück erhältst und dann nicht mehr einklagen kannst? So steht es jetzt jedefalls in deinem Post. Oder meinst du die strafrechtlichen Konsequenzen? Da gibt es keine Klagen, allenfalls Anklagen. Dabei ist aber auch zu bedenken, dass bei Betrug auch der Versuch strafbar ist. Außerdem ist Betrug ein Offizialdelikt, also von Amts wegen zu verfolgen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn ich das Geld von ihm jetzt zurück bekomme wird die Klage keine Grundlage mehr haben. Der Zeitraum von Bezahlung über die gestellte Frist und dann die Klage wird zu kurz sein um ihm nachweisen zu können dass er leute um ihr Geld bingt.
      Die Tatsache dass bei den wenigsten Formalien auch im Bezug zu Fristen eingehalten wurden würde es einem Verteiduger einfach machen.
      Kenne mich da aber auch nicht so aus, also ist das meine persönliche Meinung...
      Aber natürlich würde ich mein Geld gerne wieder sehen... nur die Tattsache dass er von "10" betrogenen Leuten den "5", die Anzeige erstattet haben, das wieder gibt. Welche ihre Anzeige zurück ziehen und er damit einfach weiter machen kann fände ich schlimmer als wenn ich mein Geld nicht wieder bekomme und er dafür ne Strafe bekommt.
      So Stolz bin ich dann auch noch dass ich mir die 200€ wieder erarbeiten kann.
    • Jonas123 schrieb:

      Welche ihre Anzeige zurück ziehen
      Ich habe doch bereits geschrieben, dass Betrug ein Offizialdelikt ist. Da kann man keine Anzeige zurückziehen. Wenn der Verdacht auf Betrug besteht, dann muss von Amts wegen ermittelt werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Außerdem, warum um Himmels Willen glaubt ihr, daß der irgendwas zurückzahlen würde??
      Der treibt das seit mindestens 2 Jahren (wahrscheinlich eher noch länger), mit wechselnden Bankkonten, die ihm vermutlich jedesmal binnen weniger Monaten gekündigt werden, woraufhin er stumpf bei einer neuen Bank ein neues Konto eröffnet und weitermacht.
      Das Geld aus euren Überweisungen ist garantiert längst weg (Vermutung: verspielt) und was hier geschrieben wird, geht ihm vermutlich ebenso am Arxxx vorbei wie sämtliche Maßnahmen von Polizei und Staatsanwalt.
    • biguhu schrieb:

      Jonas123 schrieb:

      Welche ihre Anzeige zurück ziehen
      Ich habe doch bereits geschrieben, dass Betrug ein Offizialdelikt ist. Da kann man keine Anzeige zurückziehen. Wenn der Verdacht auf Betrug besteht, dann muss von Amts wegen ermittelt werden.
      Wenn ich das bei der Polizei richtig verstanden habe, räumt man Ihm die Möglichkeit ein die Ware zu senden oder das Geld zurück zu überweisen. Somit liegt kein Straftatbestand vor.
    • p21121970 schrieb:

      Somit liegt kein Straftatbestand vor.
      Wenn jemand von vornhererein nie die Absicht hat, etwas zu verkaufen aber trotzdem Geld kassiert und nicht zurückzahlt, sich das anhand wiederkehrerender Fälle belegen lässt, hat das NICHTS mit Kaufvertragsstörungen zu tun, sondern mit:

      "der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, daß durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein Irrtum erregt oder unterhalten wird"! gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

      und wie syn grad sagt: (2) Der Versuch ist strafbar. ... sogar schon!