"Geld zurückbuchen" bei Überweisung - AG Bonn · Urteil vom 11. Februar 2015 · Az. 109 C 244/14

    • "Geld zurückbuchen" bei Überweisung - AG Bonn · Urteil vom 11. Februar 2015 · Az. 109 C 244/14

      Dieses Urteil fand ich heute....und über den konkreten Fall hinaus gibt es einige Ansätze der Betrachtung, wie das ist, wenn man möchte, dass die eigene Bank eine getätigte Überweisung noch rechtzeitig "storniert". Da ich bisher wenig bis nichts konkretes in Form von Urteilen dazu sah, mag auch das Urteil eines "nur" AG dafür zur Zeit interessant genug sein.

      Es geht ausführlich ein auf einige Punkte:
      _ Die Unwiderrufbarkeit von Überweisungsaufträgen bzw der (noch) Widerruflichkeit
      _ dem Thema "Anfechtung" in diesem Zusammenhang
      _ die manchmal extrem kurzen Zeitfenster
      _ die Mithilfepflicht der Bank und wo die Beweislast liegt, dafür, "dass man noch was hätte machen können"


      openjur.de/u/761967.html
    • Nun, hier scheint es vordergründig nur um einen speziellen Fall des Online-Betrugs zu gehen.
      Jemand hat einem anderen, der tatsächlich eine Überweisung machen wollte, "andere Daten" für die Überweisung untergeschoben. Der Überweiser war "naiv" (er erwartete ja auch so eine SMS mit tan) und hat dann die gesendete Tan verwendet und genau diese Überweisung ausgelöst.....

      Aber: Schälen wir diesen Sachverhalt mal raus (Diesen halte ich für hmmm...zumindest disktuierbar. Werden wir sehen, wie die Gerichtsbarkeit das insgesamt beurteilen wird)
      Was bleibt ist: Jemand überweist "bewusst" und "absichtlich" Geld an ein Konto. So hat das Gericht es in diesem Fall gesehen.

      Das ist genau der Sachverhalt, wenn man (zum Beispiel) bei einem Kleinanzeigen-Kauf überweist. Da liegt kein Irrtum oder Kontenmissbrauch vor. Die Überweisung selbst hat man ganz absichtlichlich und selber an genau diese Konto gemacht. Genau dahin wollte man überweisen.

      Das Folgende daraus ist also imo "anwendbar". Gegen jeden, der "kurz nach der Überweisung" zum Beispiel eine Warnung von ebay bekommt....und nun gerne die Überweisung stornieren möchte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mir ist keine Argumentation hier bekannt, wonach man (also die Geschädigten eines Betruges) von einem Rechtsanspruch auf die "Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung" aus den im verlinkten Urteil genannten Gründen ausgehen könnten oder sogar sollten, und auch nicht, dass die vom Zahlenden veranlasste Überweisung "angefochten" werden sollte. Es wird jedoch deutlich angesprochen, dass man versuchen sollte, die Wertstellung auf dem Empfänger- (also Betrüger-)Konto im Benehmen sendende/empfangende Bank zu unterbinden versuchen sollte (in der Regel unter Hinweis auf erfolgte Anzeigenerstattung, denn dann greifen andere bankinternen Mechanismen/Verpflichtungen im Sinne des GeldwäscheG).

      Worüber hier also zeitweise diskutiert wird ist die Konstellation, wenn der Empfängerbank das Konto des Zahlungsempfänger (bereits) als Geldwäschekonto bekannt ist oder bekannt wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • ich enthalte mich jetzt mal der Beurteilung von Gesetzen. Diese Gesetze hat der "Gesetzgeber" so verabschiedet (im wesentlichen für diese Fälle im Jahre 2009). Und das war eine durch "das Volk" so gewollte Regierung und Parlament. Ich bin mir aber nebenbei auch sicher, dass natürlich fast alle Wähler "sowas" nicht gewusst haben, es nicht als "so wichtig" in ihrer Wahlentscheidung gehalten haben (Immerhin: Da kommt ja als Argument auch noch zum Zuge, welche Klamotten Bundes-Mama trägt, und der Rest der Innenpolitik, und der Außenpolitik, und der Wirtschaftspolitik im allgemeinen nicht unter Vernachlässigung der Verkehrs- und der Familien- oder gar der Sozial-politik )
      Jedoch: Es wurde so beschieden. Und dem Normalbürger wurde es (wenn er es überhaupt wahr genommen hat) als Vorteil verkauft...Und nun heißt es, damit klar zu kommen.

      Das Gericht hat imo...im wesentlichen "richtig" entschieden...wie mistig es auch ist für einen, der "falsch" sein Geld auf die Reise geschickt hat.

      Zynisch: Aber extra schnell geht das heutzutage, und DAS haben wir doch ALLE auch gewollt, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()