PayPal klagt doch / negativer Saldo / Käuferschutz

    • pewebe schrieb:

      @spacetasse: Hast Du eigentlich eine negative Bewertung von ihm bekommen? Und mal bei seinen abgegebenen
      Bewertungen nachgeschaut, ob es eventuell Hinweise auf mehr Fälle wie den Deinen gibt? Manche benutzen
      solch eine Masche öfter.
      Nein, keine negative Bewertung, aber er hat einige andere negative Bewertungen abgegeben in der Richtung "Kam nie an, Geld zurück dank PayPal".

      Die Sache läuft weiterhin, PayPal und mein Anwalt schreiben sich munter Briefe und die Entscheidung steht wohl in Kürze an. Weiterhin wurde gegen den Käufer geklagt, das wird sich aber noch ziehen.
    • Also hat er das schon öfter gemacht. Es wäre interessant von den anderen Gelinkten zu erfahren,
      wie es bei denen abgelaufen ist. Ob er in diesen Fällen auch auf unversicherten Versand bestanden hat?
      Aber vor lästigen Nachfragen muss er sich nicht fürchten, ebay hat ja die Namen anonymisiert.
      Sehr praktisch!
    • So, ich habe gestern die Entscheidung vom Gericht erhalten: Der Klage von PayPal wurde stattgegeben und ich darf das Geld an KSP überweisen. Das Gericht hat entschieden, dass sie am Käufer- / Verkäuferschutz von PP nichts auszusetzen haben und ich ja den AGB zugestimmt habe. Kleiner Lichtblick: Die Inkasso- und Anwaltskosten wurden ordentlich reduziert.

      Jetzt geht es noch zivilrechtlich gegen den Käufer weiter :(

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    • Stubentiger schrieb:

      schade, dass nicht der Anlauf gg PP geklappt hat,
      Hatte ich ja shcon geschrieben. Das Schlupfloch wird wohl so aussehen, dass PP sich auf den Standpunkt stellt: der Zahlungsdienst ist die eine Sache, der Käuferschutz eine vom Zahlungsempfänger vertraglich unter Einbeziehung der PP-AGB zugesicherte Leistung. Dann ist das nämlich keine Rückbuchung.


      spacetasse schrieb:

      Kann das Urteil gerne zu Verfügung stellen,

      Auf jeden Fall. Damit kann man auch die weitere Strategie entwickeln. Der Käufer schuldet dir ja noch den Kaufpreis.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      genau, den Sendungsnachweis und zwar genau nach der Paypal AGB, mit Namen und Adressen von Versandunternehmen, Versender und Empfänger ...
      Korrekt - gibts auch ja auch nicht. Was ich meinte ist, dass das Gericht anmerkt, dass ich PayPal den Nachforschungsauftrag nicht zu Verfügung stellte. Das habe ich aber getan. Hätte aber vermutlich sowieso nichts geändert.
    • Ehrlich gesagt empfinde ich dieses Urteil für unter aller Sau.
      Zuerst mal, dass sogar in einer schriftlichen Urteilsbegründung die Begriffe Käufer und Verkäufer nicht sauber getrennt werden.

      Das nächste ist dann, dass fröhlich mit dem Käuferschutz argumentiert wird. Ich habe ja nichts dagegen, dass Paypal Käufern Schutz bietet. Sollen sie machen, wenn es ihnen gefällt. Aber was geht mich das als Verkäufer an?

      Hey, wenn ich etwas verkauft habe und das Geld bei mir eingegangen ist, dann brauche ich nur für ganz bestimmte gesetzlich definierte Fälle einen zusätzlichen "Schutz". Außer natürlich vor PP selbst.

      Wo finde ich die Passage wo ich als Verkäufer zugestimmt habe, dass ich mich bei jeder Zahlung der Paypal eigenen Gerichtsbarkeit unterwerfe und mit meinem eigenen Geld dafür hafte, wenn PP einem Käufer Geld erstattet?

      Und nein, der Verkäuferschutz kann das nicht sein. Oder was bedeutet das Wort "Schutz"? Im normalen Gebrauch doch, dass ich vor etwas geschützt werde. Vor wem oder was?
      Scheinbar vor Paypal selbst. Vor PP welches mir unter sehr einschränkenden selbst geschriebenen Bedingungen zusichert, dass sie mir mein Geld nicht wieder abnehmen?

      Die Sache mit dem Versandbeleg. Schön und gut. Und mit dem Nachweis eines Versandes kann man sich auseinandersetzen, wenn ein Käufer einen vor einem Gericht verklagt, weil man nicht versendet hätte. Es ist durchaus nicht so, dass vor deutschen Gerichten nur ein Versandbeleg von der von PP vorgeschriebenen Art und Weise zur Glaubhaftmachung des Versandes gelten kann.

      Paypal-VerkäuferSCHUTZ definert also nichts weiter, als IHRE Regeln unter denen sie bereit sind, dem Verkäufer sein Geld nicht nach eigenem Gutdünken wieder abzunehmen. Und das ist legal?

      Manchmal würde es mich echt jucken und es tut mir dann kurzfristig leid, dass ich in eine solche Sitaution nicht kommen kann. Schlicht, weil ich nicht so kirre bin als VK jemals PP anzubieten.

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    • Der wirklich wichtige Satz darin:

      "Vorliegend hat der Beklagte den in der Paypal-Käuferschutzrichtline geforderten Nachweis über den Versand nicht erbracht."

      Ein Nachforschungsantrag ist kein Versandbeleg.
      Der Päckchenversand entspricht auch mit dazu noch vorhandenen Belegen nicht dieser Richtlinie, also war dieses Urteil zu erwarten.
    • Genau Schabbes.
      Aber das betrifft jetzt die Forderung von PP gegen unseren TE.

      Bleibt ggf. die Forderung unseres TE gegen seinen Käufer, die getrennt zu betrachten ist.
      Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, wissen wir zwar, dass der Käufer gewerblich handelt aber nichts darüber, ob unser TE gewerblich oder privat unterwegs ist.
    • *alte_eule* schrieb:

      Genau Schabbes.
      Aber das betrifft jetzt die Forderung von PP gegen unseren TE.

      Bleibt ggf. die Forderung unseres TE gegen seinen Käufer, die getrennt zu betrachten ist.
      Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, wissen wir zwar, dass der Käufer gewerblich handelt aber nichts darüber, ob unser TE gewerblich oder privat unterwegs ist.
      Privat. Daher gehts jetzt gegen den Käufer zivilrechtlich weiter.

      IMEI ist leider nicht vorhanden :( Auf mehrere Nachforschungsaufträge habe ich nie eine Rückmeldung erhalten leider.
    • Wieso sollte eine Klage gegen den K erfolgreich sein?
      Es wurde doch schon gerichtl. festgestellt, dass die PayPal-AGB vertragl. Bestandteil sind.
      Ich finde das diesbezügl. auch richtig (anders als im Nachbarthread).
      PayPal wirbt mit Käuferschutz. Bietet ein VK PayPal an, dann tut er das dann zwangsläufig auch und schafft Vertrauen.
      Die AGB wurden anerkannt und somit den zum BGB abweichenden Bedingungen zugestimmt.
      Diese halte ich auch für legitim.
    • Mira, ganz einfach, weil es zwei verschieden Paar Schuhe sind.

      Paypal zieht sich auf die AGB zurück, die da sagen, es muss ein Versandbeleg vorgelegt werden, aus dem Versender und Emfänger klar erkennbar sind. Liegt der nicht vor, greift der Käuferschutz. Paypal belastet dann den Account des VK.
      Das ist die Vertragsbasis des VK mit Paypal.

      Jetzt geht es um den Vertag zwischen VK und Käufer. Der Käufer trägt das Versandrisiko. Die Forderung an den Käufer besteht nach wie vor.


      Einen Einwand habe ich allerdings noch. Der Richter muss tatsächlich davon überzeugt werden, dass die Ware tatsächlich und auch vertragsgemäß auf den Weg gebracht wurde.