UPDATE:
Ich habe soeben mit dem verantwortlichen OVG telefoniert. Die Höhe des Vorschusses von 100,00€ würde sich reduzieren, wenn ich meinen Antrag reduziere, sprich: Wenn ich zunächst nur nach einer Vermögensauskunft verlangen würde. (Hatte bisher alles angekreuzt, wie Pfändung, Verhaftung usw.)
Dadurch würden sich die Vorschusskosten auf 50,00€ halbieren. Nichtsdestotrotz bleibt das alles sehr vage, auch vor dem Hintergrund, dass dem OVG die Schuldnerin in keinster Weise bekannt ist...
Ich habe soeben mit dem verantwortlichen OVG telefoniert. Die Höhe des Vorschusses von 100,00€ würde sich reduzieren, wenn ich meinen Antrag reduziere, sprich: Wenn ich zunächst nur nach einer Vermögensauskunft verlangen würde. (Hatte bisher alles angekreuzt, wie Pfändung, Verhaftung usw.)
Dadurch würden sich die Vorschusskosten auf 50,00€ halbieren. Nichtsdestotrotz bleibt das alles sehr vage, auch vor dem Hintergrund, dass dem OVG die Schuldnerin in keinster Weise bekannt ist...
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