Kaufabbruch bis zu einer Stunde nach Kauf

    • Kaufabbruch bis zu einer Stunde nach Kauf

      ebay Mail schrieb:

      Im Juni führen wir für die Käufer die Möglichkeit ein, bis zu einer Stunde nach Kauf eines Artikels einen Kaufabbruch anzufragen. Dies wird auch möglich sein, wenn der Artikel bereits bezahlt wurde. Als Verkäufer haben Sie dann bis zu drei Geschäftstage Zeit, der Anfrage zuzustimmen oder sie abzulehnen. Unnötige Rückgaben und Fälle für nicht bezahlte Artikel können dadurch vermieden werden. Wie bisher erhalten Sie eine automatische Rückerstattung der Verkaufs­provision bei voller Rückerstattung an den Käufer.

      verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen#19872anchor2
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • ebay:
      Wenn ein Käufer anfragt, den Kauf abzubrechen, hat der Verkäufer 3 Geschäftstage Zeit, der Anfrage zuzustimmen oder diese abzulehnen (wenn zum Beispiel der Artikel sofort versendet wurde).
      Lässt der Verkäufer die 3 Tage verstreichen, ohne auf die Anfrage des Käufers zu reagieren, geschieht das Folgende:

      • Wenn der Artikel bereits bezahlt wurde, wird die Anfrage des Käufers automatisch abgelehnt."


      Deutsches Recht interessiert ebay nicht.
    • Grafik,

      dein Zitat betrifft nur die Provision. Da kann eBay die Auflagen selbst bestimmen.

      Spannend wird es einen Satz später:

      "Ist der Artikel noch nicht bezahlt, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben."


      Bei einem Privaten VK? eBay verpflichtet den privaten VK also, der Rückgabe/Stornierung zuzustimmen, sofern er nicht dauereingeloggt ist und rechtzeitig widersprechen kann?
    • *alte_eule* schrieb:

      Grafik,

      dein Zitat betrifft nur die Provision. Da kann eBay die Auflagen selbst bestimmen.

      Spannend wird es einen Satz später:

      "Ist der Artikel noch nicht bezahlt, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben."


      Bei einem Privaten VK? eBay verpflichtet den privaten VK also, der Rückgabe/Stornierung zuzustimmen, sofern er nicht dauereingeloggt ist und rechtzeitig widersprechen kann?
      alte eule,

      auch Dein Satz betrifft die Provision.
      Beides hat Auswirkungen auf den Käufer - so wie ich das verstehe.

      Allerdings ist Deine Schlußfolgerung nicht richtig, da diese Regelung nur bei den gewerblichen Verkäufern zu finden ist. ( jedenfalls hab ich sie noch nicht bei den PVK-Regeln gesehen )
    • *alte_eule* schrieb:

      Privat geklickt und automatisch gewerblich umgeleitet.

      Ähhmmm.. das heisst, das gilt nur für GVK?

      Da ist es dann allerdings Schwachsinn. Der GVK hat so oder so den Widerruf zu akzeptieren, das WR ensteht ja mit Vertragsschluss und nicht mit Warenerhalt. Hat da die Rechts- Links- und Sonswohin-Vollpfostenversammlungsabteilung bei ebay mal wieder nicht aufgepasst?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.