Hallo,
nun ist es mir auch mal passiert: Ich habe bei ebay einen Laptop verkauft, der bei mir noch super funktioniert hat (habe ihn einen Tag vor Versendung leer geräumt und erfolgreich auf Werkeinstellungen zurück gesetzt) und bei der Käuferin nun kaputt ankam. Auf dem Bildschirm erscheinen nur noch Streifen. Das Paket sei wohl unbeschädigt gewesen - also eher ein Erschütterungsproblem. Ich habe versichert via DHL versendet.
Nun habe ich der Empfängerin mitgeteilt, dass sie Paket und Inhalt bitte zur Postfiliale bringt und eine Schadensanzeige ausfüllt (das mach ich immer so, wenn ich kaputte Ware bekomme - bei Privatkauf. Gewerbliche nehmen das ja immer gleich zurück). Zwei Tage später schreibt die mir, dass man ihr gesagt habe, dass müsse der Absender erledigen! Kenn ich so nicht, aber gut - ich bin zur Post gegangen und die Dame hinterm Tresen meinte zu mir, dass sei Quatsch, da ich ja nicht das Paket habe!
Also habe mich meiner Kundin gleich nochmal geschrieben, dass sie das doch selber machen müsse und das sie mir bitte die Telefonnummer der Filiale mitteilt, die sie so falsch berät, falls sie das Paket erneut nicht annehmen sollten.
Darauf bekam ich die Antwort, dass sie mir das Paket zurück schickt und ich ihr einfach das Geld zurück überweise. Daraufhin habe ich ihr natürlich geantwortet, dass ich - als Privatverkäufer - nicht für Transportschäden haften würde und schon gar nicht, wenn sie (inzwischen) die Frist versemmelt hat, bei DHL noch eine Schadensanzeige aufzugeben! Auch steht unter jeder meiner Auktionen, dass es sich um Privatkauf handelt und daher keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung beinhält.
Klar, ich kann mir denken, was da raus gekommen wäre (was man so liest, soll DHL ja recht fantasievoll sein, was ihre Verpackungs-AGBs angeht), aber nun habe ich ja noch nicht mal mehr die geringe Chance mir etwas erstatten zu lassen! Sie hat per normaler Überweisung gezahlt, da sie selbst kein Paypal-Konto hat. Daher kann sie keinen Käuferschutz bemühen.
Vor Tagen kam dann nur noch die Antwort, dass sie das dann nun anderweitig regeln wird und seitdem nichts mehr. Es geht übrigens um 123€.
Fotos von der Verpackung hat sie nicht gemacht (die meines Erachtens gut war-- der Laptop war in einem deutlich größerem Karton und so gut gepolstert, dass er sich nicht mehr bewegt hat. Der muss einen ordentlichen Schlag abbekommen haben!
Bei "anderweitig regeln" denke ich natürlich an einen Mahnbescheid. Den habe ich selbst schon öfter raus geschickt und zwar mit Erfolg. Ich denke aber ehrlich gesagt nicht dran, diesen anzunehmen, da meines Erachtens sie selbst den Schaden hinnehmen muss und inzwischen noch nicht mal mehr beweisen kann, wie das Paket bei ihr ankam. Stimmt das so?
nun ist es mir auch mal passiert: Ich habe bei ebay einen Laptop verkauft, der bei mir noch super funktioniert hat (habe ihn einen Tag vor Versendung leer geräumt und erfolgreich auf Werkeinstellungen zurück gesetzt) und bei der Käuferin nun kaputt ankam. Auf dem Bildschirm erscheinen nur noch Streifen. Das Paket sei wohl unbeschädigt gewesen - also eher ein Erschütterungsproblem. Ich habe versichert via DHL versendet.
Nun habe ich der Empfängerin mitgeteilt, dass sie Paket und Inhalt bitte zur Postfiliale bringt und eine Schadensanzeige ausfüllt (das mach ich immer so, wenn ich kaputte Ware bekomme - bei Privatkauf. Gewerbliche nehmen das ja immer gleich zurück). Zwei Tage später schreibt die mir, dass man ihr gesagt habe, dass müsse der Absender erledigen! Kenn ich so nicht, aber gut - ich bin zur Post gegangen und die Dame hinterm Tresen meinte zu mir, dass sei Quatsch, da ich ja nicht das Paket habe!
Also habe mich meiner Kundin gleich nochmal geschrieben, dass sie das doch selber machen müsse und das sie mir bitte die Telefonnummer der Filiale mitteilt, die sie so falsch berät, falls sie das Paket erneut nicht annehmen sollten.
Darauf bekam ich die Antwort, dass sie mir das Paket zurück schickt und ich ihr einfach das Geld zurück überweise. Daraufhin habe ich ihr natürlich geantwortet, dass ich - als Privatverkäufer - nicht für Transportschäden haften würde und schon gar nicht, wenn sie (inzwischen) die Frist versemmelt hat, bei DHL noch eine Schadensanzeige aufzugeben! Auch steht unter jeder meiner Auktionen, dass es sich um Privatkauf handelt und daher keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung beinhält.
Klar, ich kann mir denken, was da raus gekommen wäre (was man so liest, soll DHL ja recht fantasievoll sein, was ihre Verpackungs-AGBs angeht), aber nun habe ich ja noch nicht mal mehr die geringe Chance mir etwas erstatten zu lassen! Sie hat per normaler Überweisung gezahlt, da sie selbst kein Paypal-Konto hat. Daher kann sie keinen Käuferschutz bemühen.
Vor Tagen kam dann nur noch die Antwort, dass sie das dann nun anderweitig regeln wird und seitdem nichts mehr. Es geht übrigens um 123€.
Fotos von der Verpackung hat sie nicht gemacht (die meines Erachtens gut war-- der Laptop war in einem deutlich größerem Karton und so gut gepolstert, dass er sich nicht mehr bewegt hat. Der muss einen ordentlichen Schlag abbekommen haben!
Bei "anderweitig regeln" denke ich natürlich an einen Mahnbescheid. Den habe ich selbst schon öfter raus geschickt und zwar mit Erfolg. Ich denke aber ehrlich gesagt nicht dran, diesen anzunehmen, da meines Erachtens sie selbst den Schaden hinnehmen muss und inzwischen noch nicht mal mehr beweisen kann, wie das Paket bei ihr ankam. Stimmt das so?