Transportschaden bei Privatkauf - ebay

    • Transportschaden bei Privatkauf - ebay

      Hallo,

      nun ist es mir auch mal passiert: Ich habe bei ebay einen Laptop verkauft, der bei mir noch super funktioniert hat (habe ihn einen Tag vor Versendung leer geräumt und erfolgreich auf Werkeinstellungen zurück gesetzt) und bei der Käuferin nun kaputt ankam. Auf dem Bildschirm erscheinen nur noch Streifen. Das Paket sei wohl unbeschädigt gewesen - also eher ein Erschütterungsproblem. Ich habe versichert via DHL versendet.

      Nun habe ich der Empfängerin mitgeteilt, dass sie Paket und Inhalt bitte zur Postfiliale bringt und eine Schadensanzeige ausfüllt (das mach ich immer so, wenn ich kaputte Ware bekomme - bei Privatkauf. Gewerbliche nehmen das ja immer gleich zurück). Zwei Tage später schreibt die mir, dass man ihr gesagt habe, dass müsse der Absender erledigen! Kenn ich so nicht, aber gut - ich bin zur Post gegangen und die Dame hinterm Tresen meinte zu mir, dass sei Quatsch, da ich ja nicht das Paket habe!
      Also habe mich meiner Kundin gleich nochmal geschrieben, dass sie das doch selber machen müsse und das sie mir bitte die Telefonnummer der Filiale mitteilt, die sie so falsch berät, falls sie das Paket erneut nicht annehmen sollten.
      Darauf bekam ich die Antwort, dass sie mir das Paket zurück schickt und ich ihr einfach das Geld zurück überweise. Daraufhin habe ich ihr natürlich geantwortet, dass ich - als Privatverkäufer - nicht für Transportschäden haften würde und schon gar nicht, wenn sie (inzwischen) die Frist versemmelt hat, bei DHL noch eine Schadensanzeige aufzugeben! :cursing: Auch steht unter jeder meiner Auktionen, dass es sich um Privatkauf handelt und daher keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung beinhält.

      Klar, ich kann mir denken, was da raus gekommen wäre (was man so liest, soll DHL ja recht fantasievoll sein, was ihre Verpackungs-AGBs angeht), aber nun habe ich ja noch nicht mal mehr die geringe Chance mir etwas erstatten zu lassen! Sie hat per normaler Überweisung gezahlt, da sie selbst kein Paypal-Konto hat. Daher kann sie keinen Käuferschutz bemühen.

      Vor Tagen kam dann nur noch die Antwort, dass sie das dann nun anderweitig regeln wird und seitdem nichts mehr. Es geht übrigens um 123€.

      Fotos von der Verpackung hat sie nicht gemacht (die meines Erachtens gut war-- der Laptop war in einem deutlich größerem Karton und so gut gepolstert, dass er sich nicht mehr bewegt hat. Der muss einen ordentlichen Schlag abbekommen haben!

      Bei "anderweitig regeln" denke ich natürlich an einen Mahnbescheid. Den habe ich selbst schon öfter raus geschickt und zwar mit Erfolg. Ich denke aber ehrlich gesagt nicht dran, diesen anzunehmen, da meines Erachtens sie selbst den Schaden hinnehmen muss und inzwischen noch nicht mal mehr beweisen kann, wie das Paket bei ihr ankam. Stimmt das so?
    • esme.elliot schrieb:


      Darauf bekam ich die Antwort, dass sie mir das Paket zurück schickt und ich ihr einfach das Geld zurück überweise. Daraufhin habe ich ihr natürlich geantwortet, dass ich - als Privatverkäufer - nicht für Transportschäden haften würde und schon gar nicht, wenn sie (inzwischen) die Frist versemmelt hat, bei DHL noch eine Schadensanzeige aufzugeben! :cursing: Auch steht unter jeder meiner Auktionen, dass es sich um Privatkauf handelt und daher keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung beinhält.

      Klar, ich kann mir denken, was da raus gekommen wäre (was man so liest, soll DHL ja recht fantasievoll sein, was ihre Verpackungs-AGBs angeht), aber nun habe ich ja noch nicht mal mehr die geringe Chance mir etwas erstatten zu lassen! Sie hat per normaler Überweisung gezahlt, da sie selbst kein Paypal-Konto hat. Daher kann sie keinen Käuferschutz bemühen.

      auch ein Privatverkäufer haftet für Transportschäden, wenn der Artikel nicht ausreichend verpackt - da hilft auch der "Privatverkauf-Passus" nix
    • Das stimmt zwar, hasjana, aber so ein Käufer hat auch eine Mitwirkungspflicht.

      Ich kann es zwar nicht beweisen, in dieser Konstellation beschleicht mich eher das Gefühl, der Käufer ist überhaupt nicht bei DHL gewesen und hat sonst was mit dem Gerät angestellt.

      esme, erkennst du deinen Rechner wieder? Seriennummer aufgeschrieben oder fotografiert?
    • hasjana schrieb:

      auch ein Privatverkäufer haftet für Transportschäden, wenn der Artikel nicht ausreichend verpackt - da hilft auch der "Privatverkauf-Passus" nix
      Das stimmt, aber ein K muss fehlerhafte Verpackung nachweisen. Hier ist es wohl nicht möglich laut TE:

      esme.elliot schrieb:

      Fotos von der Verpackung hat sie nicht gemacht (die meines Erachtens gut war-- der Laptop war in einem deutlich größerem Karton und so gut gepolstert, dass er sich nicht mehr bewegt hat. Der muss einen ordentlichen Schlag abbekommen haben!
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    • *alte_eule* schrieb:

      Das stimmt zwar, hasjana, aber so ein Käufer hat auch eine Mitwirkungspflicht.

      Ich kann es zwar nicht beweisen, in dieser Konstellation beschleicht mich eher das Gefühl, der Käufer ist überhaupt nicht bei DHL gewesen und hat sonst was mit dem Gerät angestellt.

      esme, erkennst du deinen Rechner wieder? Seriennummer aufgeschrieben oder fotografiert?
      Aus gutem Grund gilt die Regel, die Darstellungen von TE für wahrheitsgemäß zu erachten - jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils oder bis zum Auftauchen deutlicher Widersprüche.
      Genauso sollte es sich aber verbieten, den jeweiligen Transaktionpartner der Lüge zu bezichtigen, zumal sich der in der Regel nicht gegen etwaige Unterstellungen wehren kann.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Na klar habe ich alles fotografiert ;)

      Und dieses Verpackungstheater ist doch absolut irrsinnig. Ich dachte genau dafür gibt es diese Haftungsübertragung auf den Käufer, wenn auf Wunsch verschickt wird. Soweit ich das so im Internet lese und 2 mal selbst erlebt habe, kommt doch immer eine Ablehnung der Spedition bei raus! Ich habe selber kaum je ein Paket mit Elektroware erhalten, dass so gut verpackt war wie mein versendetes Paket! Aber wenn ich lese, dass das Paket bis zu 200cm Fallhöhe aushalten muss, weil so hoch ein LKW ist...sry, aber wozu habe ich VERSICHERTEN Versand bezahlt!

      Und, wie *alte Eule* auch vermutet, denke ich ebenfalls, dass die nie bei DHL war, da sie sich von dem Moment an nicht mehr gemeldet hat, wo ich die Tel. und Adresse der Postfiliale haben wollte, wo an ihr solchen Käse erzählt.

      Abgesehen davon hatte ich auf das Gerät Plus Garantie abgeschlossen und die Käuferin hat noch 2 Jahre Garantie vom Hersteller auf das Gerät. Wenn man sich nicht all zu doof anstellt, bekommt sie das Gerät beim Hersteller repariert. Unterlagen hat sie ja alle mit bekommen...
    • karakorum666 schrieb:

      Genauso sollte es sich aber verbieten, den jeweiligen Transaktionpartner der Lüge zu bezichtigen,
      ?(

      *alte_eule* schrieb:

      Das stimmt zwar, hasjana, aber so ein Käufer hat auch eine Mitwirkungspflicht.

      Ich kann es zwar nicht beweisen, in dieser Konstellation beschleicht mich eher das Gefühl, der Käufer ist überhaupt nicht bei DHL gewesen und hat sonst was mit dem Gerät angestellt.

      esme, erkennst du deinen Rechner wieder? Seriennummer aufgeschrieben oder fotografiert?

      Also, man kann es auch übertreiben, mit der Fürsorge für nicht anwesende maulende Käufer, es ist doch klar, dass man aufgrund der Beschreibung des TE urteilt - muss man wieder bis zu Teufels Großmutter mögliche Ursachen, Wirkungen und Befindlichkeiten u. U. beteiligter Handelspartner ABWÄGEN und die Rätselteilnehmer hier der Bezichtigung bezichtigen, wenn sie aufgrund der (bekannten) Sachlage begründete Vermutungen äußern??

      karakorum666 schrieb:

      jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils oder bis zum Auftauchen deutlicher Widersprüche.
      eben, bis zum Auftauchen eines widersprechenden Käufers.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • esme.elliot schrieb:

      "Aber wenn ich lese, dass das Paket bis zu 200cm Fallhöhe aushalten muss, weil so hoch ein LKW ist...sry, aber wozu habe ich VERSICHERTEN Versand bezahlt!"




      1 Satz, mehrere Fehler
      a) 100cm Fallhöhe. Auf den LKW werden die Pakete bei DHL auf sog. Schleichern geladen. Da kann nix mehr runterfallen. Fallen kann auf den Transportbändern in den Umschlaghallen vorkommen.
      b) Du hast bei einem normalen Paket KEINEN versicherten Versand bezahlt. Du hast eine sendungsverfolgbare Versandform gewählt und DHL ( und andere Versender ) haften für Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg.


      Richtig erkannt hast Du, dass der Käufer eine Mitwirkungspflicht hat. Er geht seiner Rechte verlustig, wenn er der nicht nach Aufforderung durch den Handelspartner nachkommt.
    • grafiksammler schrieb:

      esme.elliot schrieb:

      "Aber wenn ich lese, dass das Paket bis zu 200cm Fallhöhe aushalten muss, weil so hoch ein LKW ist...sry, aber wozu habe ich VERSICHERTEN Versand bezahlt!"
      1 Satz, mehrere Fehler
      a) 100cm Fallhöhe. Auf den LKW werden die Pakete bei DHL auf sog. Schleichern geladen. Da kann nix mehr runterfallen. Fallen kann auf den Transportbändern in den Umschlaghallen vorkommen.
      b) Du hast bei einem normalen Paket KEINEN versicherten Versand bezahlt. Du hast eine sendungsverfolgbare Versandform gewählt und DHL ( und andere Versender ) haften für Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg.

      Bis zu 2m habe ich irgendwo im Internet gelesen, ich entschuldige mich für meine fehlerhafte Darstellung bzw. der faktisch ungeprüften Wiedergabe.

      Die Dame bei der Post fragt immer ob es als "Päckchen" oder "Paket" (teurer!) versendet werden soll, da das Paket - im Gegensatz zur Versandform "Päckchen" - bis zu 500€ versichert ist. Du kannst eine Zusatzversicherung bis 25.000€ "dazu buchen" aber bei einen inhaltlichen Warenwert von 125€ wäre das wohl übertrieben.
    • Du mußt differenzieren, was landläufig dahingesagt wird und was in den Regeln steht.

      Am einfachsten ist der Unterschied vielleicht beim "Wert" festzumachen:

      Bei ebay wird bekanntlich nicht nach "Wert" sondern nach Interesse verkauft.
      D.h. eine Ware mit einem Wert von 300 Euro kann durchaus bei einem Startpreis von 1 Euro bei - sagen wir - 150 Euro hängenbleiben, weil keiner mehr interessiert ist, bis zum Auktionsende mehr zu bieten.

      Kommt das Paket dann auf dem Transport weg, ersetzt DHL den nachgewiesenen Schaden von 150 Euro, nicht aber einen versicherbaren Wert von 300 Euro.
    • Stubentiger schrieb:

      Also, man kann es auch übertreiben, mit der Fürsorge für nicht anwesende maulende Käufer, es ist doch klar, dass man aufgrund der Beschreibung des TE urteilt - muss man wieder bis zu Teufels Großmutter mögliche Ursachen, Wirkungen und Befindlichkeiten u. U. beteiligter Handelspartner ABWÄGEN und die Rätselteilnehmer hier der Bezichtigung bezichtigen, wenn sie aufgrund der (bekannten) Sachlage begründete Vermutungen äußern??
      Stop! Stop! Stop!
      Wenn ich ganz streng nach der Darstellung der TE urteile, dann stelle ich fest:
      1. dass TE sich von einem Besuch bei der Post selber nichts verspricht - eben dies nun aber dem K unterstellt.
      2. dass die Überlegungen zur Inanspruchnahme der Garantie durch den K ein nicht unbeträchtliches Maß an krimineller Phantasie verraten.

      Und was du als "begründete Vermutung" bezeichnest (darf ich dann mal nach der "Begründung" fragen?), ist für mich erstmal eine völlig aus der Luft gegriffene Beschuldigung. Übrigens eine, auf die die selber Betroffene, also TE, bis dahin nicht einmal selber gekommen ist. Und dass die Eule von "Gefühlen beschlichen" wird, die ausnahmslos sehr VK-parteiisch sind, lese ich nicht zum erstan Mal.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      (darf ich dann mal nach der "Begründung" fragen?)
      Wegen der Aussagen


      esme.elliot schrieb:

      dass man ihr gesagt habe, dass müsse der Absender erledigen!

      esme.elliot schrieb:

      Also habe mich meiner Kundin gleich nochmal geschrieben, dass sie das doch selber machen müsse und das sie mir bitte die Telefonnummer der Filiale mitteilt, die sie so falsch berät, falls sie das Paket erneut nicht annehmen sollten.
      Darauf bekam ich die Antwort, dass sie mir das Paket zurück schickt
      erstens kommt auf so eine Idee kein google-informierter Ebaykäufer und zweitens erst recht keine Postfiliale.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      erstens kommt auf so eine Idee kein google-informierter Ebaykäufer und zweitens erst recht keine Postfiliale.

      Stubentiger schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      (darf ich dann mal nach der "Begründung" fragen?)
      Wegen der Aussagen

      esme.elliot schrieb:

      dass man ihr gesagt habe, dass müsse der Absender erledigen!

      esme.elliot schrieb:

      Also habe mich meiner Kundin gleich nochmal geschrieben, dass sie das doch selber machen müsse und das sie mir bitte die Telefonnummer der Filiale mitteilt, die sie so falsch berät, falls sie das Paket erneut nicht annehmen sollten.
      Darauf bekam ich die Antwort, dass sie mir das Paket zurück schickt
      erstens kommt auf so eine Idee kein google-informierter Ebaykäufer und zweitens erst recht keine Postfiliale.
      Oh doch, mein früherer Postshop z.B. Sogar mit Begründung: Das muss der Vertragspartner der DHL machen, und das ist der Absender.

      Nicht dass wir uns missverstehen: Ich weiß, dass das Mumpitz ist. Nützt mir bloß nichts, wenn ich auf der falschen Seite des Tresens stehe.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • Kaiolito schrieb:

      #11

      Und dass die Eule von "Gefühlen beschlichen" wird, die ausnahmslos sehr VK-parteiisch sind, lese ich nicht zum erstan Mal.

      Hervorhebung von mir.

      Das sehe ich nicht so @Kara.
      Mag sein, dass ich sowas besonders aufmerksam registriere, und es sich bei mir deshalb besonders nachhaltig in Erinnerung bringt.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Es ist wirklich am sinnvollsten, der Käufer gibt das Paket bei der Post zur Überprüfung des Schadens ab, denn die Gefahr ist gegeben dass einmal die Frist zur Schadensmeldung durch das zurücksenden evtl. abgelaufen ist und zweites das Paket in einem schlechteren Zustand ankommt wie es im Moment beim Käufer steht.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • esme.elliot schrieb:

      Darauf bekam ich die Antwort, dass sie mir das Paket zurück schickt und ich ihr einfach das Geld zurück überweise.
      letztes Lebenszeichen Käuferin (!?)

      esme.elliot schrieb:

      Daraufhin habe ich ihr natürlich geantwortet, dass ich - als Privatverkäufer - nicht für Transportschäden haften würde und schon gar nicht, wenn sie (inzwischen) die Frist versemmelt hat, bei DHL noch eine Schadensanzeige aufzugeben! Auch steht unter jeder meiner Auktionen, dass es sich um Privatkauf handelt und daher keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung beinhält.
      und letzte Aktion Verkäufer/TE ?

      Alles weitere liegt zwieschen "Abwarten und Tee trinken" und ist bislang wohl Spekulation

      - sogar die genaue Art des Schadens ... google.de/search?q=streifen+au…r&ei=t8JkVZyyA8L6Uo7vgLAK die vielleicht auf die Geschichte seiner Entstehung hinweisen könnte (wenn man was davon verstünde ;) )

      http://www.winhelpline.info/forum/hardware-windows-xp/158571-farbige-senkrechte-streifen-auf-dem-bildschirm.html schrieb:

      ich habe etwas für Dich gefunden:

      "Im Falle von horizontalen oder vertikalen Linien, kann der Anwender zum einen prüfen, ob sich das Videokabel im Innern des Gerätes womöglich gelockert hat. Zum anderen empfiehlt es sich einen externen Monitor anzuschließen. Tritt auf diesem derselbe Fehler auf, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Problem, das vom Grafikchip herrührt. Mehr als 95 Prozent dieser Art von Fehler sind jedoch auf ein defektes Panel zurückzuführen"
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • "Stop! Stop! Stop!
      Wenn ich ganz streng nach der Darstellung der TE urteile, dann stelle ich fest:
      1. dass TE sich von einem Besuch bei der Post selber nichts verspricht - eben dies nun aber dem K unterstellt" ----> Blödsinn.

      Ich bin seit Jahren bei ebay unterwegs und habe schon 2x selbst beschädigte Ware erhalten. In diesen Fällen habe immer ICH die Schadensanzeigen aufgegeben und das Paket eingeschickt. Jetzt endlich wendet sich DHL an den Absender um das Ergebnis mitzuteilen, aber als Empfänger habe ICH das Paket und ICH den Schaden, also muss ich mich auch darum kümmern, diesen rechtzeitig anzuzeigen - meines Erachtens. So ist bei mir immer gelaufen und immer mit Erfolg. Einmal hat es DHL übernommen und einmal wohl oder übel der Verkäufer.

      Dieses habe ich der Käuferin sofort mitgeteilt und als sie schrieb, sie war dort (übrigens alles oben in der Beschreibung zu entnehmen), bin ich selbst noch mal zur Post und die haben mir gesagt, das könnte nur derjenige mit dem Paket. Das habe ich ihr abermals geschrieben! Daraufhin wollte sie einfach ihr Geld zurück und hat mich nun endgültig um die Chance gebracht, evtl. von DHL etwas zurück zu bekommen. Hätte DHL geschrieben, es sei nicht richtig verpackt gewesen, hätte sie sich selber eine super Rechtsgrundlage geschaffen und ich hätte es zurück zahlen müssen. So aber doch nicht...
      Und als ich sie darum bat, mir die Postfiliale mitzuteilen, die ihr diesen Mumpitz erzählt...da kam halt nur noch, sie würde das jetzt anderweitig regeln und seitdem meldet sie sich nicht mehr.
      Und wie Eule auch vermutet, denke ich, dass sie vermutlich nie bei der Post war.

      Ich habe mich nach Meinungen oder gar Erfahrungen erkundigt und trete hier eine aberwitzige Diskussion los und wurde sogar als Mensch mit krimineller Neigung bezichtigt. Hallo!?

      @ Kara...

      "2. dass die Überlegungen zur Inanspruchnahme der Garantie durch den K ein nicht unbeträchtliches Maß an krimineller Phantasie verraten." --> das ist absolut bodenlose Anmaßung!
    • schumiline schrieb:

      Es ist wirklich am sinnvollsten, der Käufer gibt das Paket bei der Post zur Überprüfung des Schadens ab, denn die Gefahr ist gegeben dass einmal die Frist zur Schadensmeldung durch das zurücksenden evtl. abgelaufen ist und zweites das Paket in einem schlechteren Zustand ankommt wie es im Moment beim Käufer steht.
      genauso sehe ich das auch. ich selbst als (privat)-Käufer würde mich auch nie der Gefahr aussetzen, dass ich das Gerät zurück schicke ohne mein Geld zurück bekommen zu haben (da habe ich ja gar nichts mehr in der Hand) und damit auch noch die ziemlich kurze Frist (7 Tage) zu verpassen.
    • esme.elliot schrieb:

      Klar, ich kann mir denken, was da raus gekommen wäre (was man so liest, soll DHL ja recht fantasievoll sein, was ihre Verpackungs-AGBs angeht),
      und:

      esme.elliot schrieb:

      Soweit ich das so im Internet lese und 2 mal selbst erlebt habe, kommt doch immer eine Ablehnung der Spedition bei raus!
      So deine Verlautbarungen am Dienstag. Und heute:

      esme.elliot schrieb:

      So ist bei mir immer gelaufen und immer mit Erfolg. Einmal hat es DHL übernommen und einmal wohl oder übel der Verkäufer.
      Das, @Stubentiger meinte ich, wenn ich davon schrieb, dass dem TE zu glauben ist, sofern er sich nicht in Widersprüche verwickelt. ;)

      esme.elliot schrieb:

      Ich habe mich nach Meinungen oder gar Erfahrungen erkundigt und trete hier eine aberwitzige Diskussion los und wurde sogar als Mensch mit krimineller Neigung bezichtigt.
      Nein. Den Ausdruck hab ich ganz bewusst vermieden. Und deshalb von "krimineller Phantasie" geschrieben. Auf die Chose mit der Inanspruchnahme der Herstellergarantie nach einem Transportschaden kommt nämlich nicht jeder.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal