Probleme mit Marketplace Händler

    • Probleme mit Marketplace Händler

      Liebes Forum und liebe Mitglieder :)
      Ich habe seit fast einen Monat Probleme mit einen Marketplace Verkäufer bei Amazon.
      Ich habe dort eine Konsole für circa 300€ Ende April erworben. Sie wurde als Neu und ungeöffnet beschrieben und bei Amazon angeboten.
      Der Versand erfolgte umgehend am nächsten Tag und die Konsole kam auch an dem darauffolgenden Tag an. Soweit so gut.
      Beim Auspacken der Konsole stellt ich jedoch fest, dass der angebende Zustand neu und ungeöffnet nicht stimmen kann, da die Bedienungsanleitung und die Schutzfolie, welche immer bei neuen Geräten dabei ist, fehlte.
      Als ich die Verkäuferin dann anschrieb erfolgte eine relativ kühle, unfreundliche Antwort, dass die Konsole als privat verkauft wurde und sie keine Garantie oder Rücknahme anbietet. Angeblich noch nie geöffnet etc. Auch nach der nächsten Mail meinerseits weigerte sie sich die Konsole zurückzunehmen. Nachdem ich einen Rücksendeantrag gestellt habe blieb dieser unbeantwortet. Ebenso wurden weitere Emails an die Verkäuferin nicht beantwortet .Nachdem ich nach 4 Tagen nichts gehört habe, wandte ich mich an den Amazon Kundenservice, der mir empfohlen hat einen A bis Z Garantieantrag zu stellen. Gesagt getan. Eine Woche später wurde der Garantieantrag mir Recht gegeben und ich erhielt das Geld von Amazon umgehend zurückerstattet.
      Seit mehr als 2 Wochen danach steht das Paket im Zimmer rum. Von der Verkäufer habe ich seit mehr als 20 Tagen nichts mehr gehört. Kein Sterbenswörtchen. Da ich den Paketschein beim Aufmachen weggeschmissen habe, hatte ich logischerweise auch keine Adresse der Verkäuferin mehr, wo ich die Konsole hin zurücksenden könnte.
      Ich habe nach dem Garantieantrag die Verkäuferin mehr als zehn Mal angeschrieben, wohin ich die Konsole Einsenden soll. Auch zwei Emails vom Amazon Kundenservice direkt blieben unbeantwortet. Null Reaktion seit mehr 20 Tagen. Einfach gar nichts.
      Heute Mittag dann erfolgte die kalte Dusche. Per Einschreiben bekam ich Post von dem Anwalt der besagten Verkäuferin mit der umgehenden Aufforderung die ca. 300€ umgehend zu überweisen bis in 2 Wochen. Des weiteren stand in den Schreiben, dass die Verkäuferin der festen Ansicht sei, dass der geschilderte Zustand nicht stimmen kann. Ich dachte mich trifft der Schlag. Ich habe daraufhin heute Nachmittag die Konsole wieder aus dem Paket rausgeholt und Fotos der Konsole aus allen möglichen Perspektiven gemacht. Dann wieder sorgfältig eingepackt und dann darauf umgehend als Express Paket versendet, welches morgen garantiert zugestellt werden soll. Fotos vom Versandaufkleber und dem Paket habe ich natürlich auch.
      Soll ich an die Kanzlei morgen auch einen versicherten Brief versenden? Was soll ich so reinschreiben? Ich denke vor allem die mangelhafte Kommunikation thematisieren?!
      So fertig der lange Beitrag! ;)
      Vielen Dank für euren Rat :)

      P.S.: Falls falsche Kategorie bitte verschieben!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Herr Freezer ()

    • was für eine Konsole ist das denn?

      Herr Freezer schrieb:

      dass der angebende Zustand neu und ungeöffnet nicht stimmen kann, da die Bedienungsanleitung und die Schutzfolie, welche immer bei neuen Geräten dabei ist, fehlte.
      woher weißt du, dass immer eine Schutzfolie dabei ist?
      hast du dir die Gerätenummer gesichert?
      Einen Zeugen für den Zustand beim Öffnen des Pakets hast du vielleicht, oder nicht?

      Herr Freezer schrieb:

      Von der Verkäufer habe ich seit mehr als 20 Tagen nichts mehr gehört. Kein Sterbenswörtchen.
      hast du denn in der Zeit nachgefragt? Also, an welche Adresse du wegen der "Garantierückabwicklung" versenden sollst?
      Also, die Nachfragen waren vor den 20 Tagen, wenn ichs richtig verstanden habe?

      Herr Freezer schrieb:

      Per Einschreiben bekam ich Post von dem Anwalt der besagten Verkäuferin mit der umgehenden Aufforderung die ca. 300€ umgehend zu überweisen bis in 2 Wochen. Des weiteren stand in den Schreiben, dass die Verkäuferin der festen Ansicht sei, dass der geschilderte Zustand nicht stimmen kann.
      da steht dann Aussage gegen Aussage, wobei du einerseits die Beweislast zu tragen hast, andererseits das Geld und Amazon auf deiner Seite. Ein Zeuge und/oder Fotos beim Auspacken könnten helfen. Sprechen denn außer der fehlenden Bedienungsanleitung und Schutzfolie irgendwelche Fakten dafür, dass die "Konsole" nicht neu und unbenutzt ist? Und könnte man nicht einfach behaupten, du hast das aus Versehen mit der Verpackung entsorgt, da du ja auch die Adresse für die Rücksendung ..."verdödelt" hattest?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Was ich viel interessanter finde: wieso schreibt der Anwalt dir? Die Zahlung geht doch über Amazon und die Rückabwicklung auch? Dann müßte sich der Anwalt der VK doch eigentlich an Amazon wenden?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Herr Freezer schrieb:

      Marketplace Verkäufer
      ?

      Herr Freezer schrieb:

      Als ich die Verkäuferin dann anschrieb erfolgte eine relativ kühle, unfreundliche Antwort, dass die Konsole als privat verkauft wurde und sie keine Garantie oder Rücknahme anbietet.
      ? Wie wurde das denn überhaupt in der "Anzeige" dargestellt? Hinterher kann man ja viel schreiben ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • @Peanuts-Fan
      Warum ich nun Post bekomme kann ich nun auch nicht so recht nachvollziehen. Den Rücksendeantrag bei Amazon habe ich seit dem 04. Mai gestellt und die Verkäuferin hat ihn nach wie vor nicht beantwortet/bearbeitet.

      @Stubentiger
      Ich habe die Verkäuferin nach der Rückerstattung am 12. gefragt was mit dem New 3DS XL geschehen soll und an welche Adresse die Rücksendung gehen sollte. Es waren von mir 9 Emails und nachdem ich den Kundenservice kontaktiert habe nochmal zwei von denen persönlich oben drauf, also 11 Emails. Und wie gesagt keinerlei Reaktionen von der Verkäuferin seit 20 Tagen. Stattdessen das Einschreiben. Die Schutzfolie liegt immer zwischen den Displays bei einer nagelneuen Konsole (siehe Unboxings etc.). Habe beim Auspacken direkt kein Foto etc. gemacht. Nummer etc. fotografiert. Wenn ich mich recht entsinne stand da tatsächlich auf dem Paket eine Absenderadresse. Den Schein habe ich abgemacht, da die Schrift schwerste Hieroglyphen waren und nicht zu entziffern waren. Nur Name und Plz gerade so leserlich. Und im Internet oder Telefonbuch nichts gefundenen.
      In der Anzeige stand: Zustand: Neu - NEU und OVP. Und dass es deutsche USK Ware mit Beleg ist. Und der Beleg stammt von Amazon; sprich die Verkäuferin hatte sich die Konsole direkt bei Amazon bestellt und bei Amazon verkauft

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Herr Freezer ()

    • Herr Freezer schrieb:

      Und der Beleg stammt von Amazon; sprich die Verkäuferin hatte sich die Konsole direkt bei Amazon bestellt und bei Amazon verkauft
      ? Dann ist es also direkt von Amazon gekommen? Oder via "Privatverkäuferin" die Schutzfolie und Gebrauchsanweisung entnommen und den Rest verschickt hat? Komische Sache.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Stubentiger schrieb:

      ? Dann ist es also direkt von Amazon gekommen? Oder via "Privatverkäuferin" die Schutzfolie und Gebrauchsanweisung entnommen und den Rest verschickt hat? Komische Sache.
      Nochmal: Ich habe Ende April bei der Privatverkäuferin die Konsole für den stolzen Preis von 300 Mäuse gekauft.
      Die Verkäuferin wiederum hatte sich die Konsole laut Rechnung Ende März direkt bei Amazon (also Verkauf und Versand durch Amazon.de) für 229€ gekauft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Herr Freezer ()

    • Herr Freezer schrieb:

      Des weiteren stand in den Schreiben, dass die Verkäuferin der festen Ansicht sei, dass der geschilderte Zustand nicht stimmen kann.

      Bei "fester Ansicht" und einem Anwalt, der mit so etwas argumentieren will, würde ich (persönlich) nicht mal ein Brief aufsetzen, sondern dem Anwalt
      per Email schreiben, dass du der "festen Ansicht" bist, dass vor Gericht Beweise und nicht Ansichten zählen. Diesen Nachweis von der Richtigkeit
      der "festen Ansicht" Angaben seiner Klientin soll er dir bitte umgehend schicken.

      Ansonsten poste hier noch dein Brief, wenn du es soweit fertig hast.

      Ganze Kommunikation sichern - am besten auch noch als Snapshots.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • nun fällt ja der Grund für die Geldzahlung weg, da sie den Gegenwert als Paket bekommen hat. Wenn du nett bist, könntest du deinnen Anwalt dem anderen einen Brief schicken lassen, a lá "Forderung gegenstandslos, da ich Gegenstand los bin" ;)

      und solltest du weiter Ärger angedroht bekommen, wäre ja noch eine Möglichkeit, evtl eine Gewerblichkeit (kaufen um zu verkaufen) der Vk. an den Haaren herbeizuziehen und so von "Artikel nicht wie beschrieben" auf "Widerruf" auszuweichen
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    • lass man, ich bin kein Anwalt ;) kannst du nicht die Textpassagen ohne Namen einfügen? Einfach hier als Zitat.

      Oder lieber an die Redaktion, dass die bei Bedarf persönliche Daten schwärzen, und das dann hochladen das machen die auch. Wenns sein muss ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Ich hab mir das Schreiben gerade angeschaut.

      Mein liebenswürdiger Umgangston mit einem Anwalt wäre das nicht*). Aber wenn Du Rosawölkchen-Kuschelkurs fahren möchtest, musst Du das so schreiben, wie Du es formulieren möchtest. Es ist dein Brief und deine Formulierung.

      Inhaltlich, denke ich, ist aber drin was rein muss. Ein paar Ungenauigkeiten gibt es, aber der Herr Anwalt ist Anwalt, da darf er gerne aus eigenem Antrieb §133 BGB zu Rate ziehen. Von dir einen präzise auf den Punkt gebrachten Schritsatz zu erwarten dürfte ausserdem ein zu hoher Anspruch an einen Laien sein.

      Eventuell kannst Du ihn ja abschliessend noch darauf hinweisen, dass Du nach Fristablauf deiner "Bitte" (man bittet doch nicht, wo sind wir denn hier?) für weiteren Schriftwechsel einen Anwalt zu Rate ziehen wirst, dessen Kosten dann seiner Mandantin aufzuerlegen sein werden. Müsste er eigentlich selbst wissen, ist aber im Zweifel ganz nützlich, wenn es um die Rechtfertigung vorgerichtlicher Kosten in einem eventuellen gerichtlichen Vergleich geht.



      *) mein unliebenswürdiger schon mal gleich gar nicht... ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Gerade eben war wieder ein Einschreiben des besagten Anwalts im Briefkasten.
      Angeblich wäre es eine völlig andere Konsole, die ich Ihr zurückgeschickt hätte. Ich habe echt den Kaffee auf :cursing:
      Glücklicherweise habe ich Fotos von dem Gerät und Quittung gemacht. Die Geräte ID habe ich auch auf einem Foto.
      Soll ich nun erneut dem Typen schreiben und sagen dass die Mandatin dreist am Lügen ist?
      LG :wallbash
    • Stubentiger schrieb:

      Einen Zeugen für den Zustand beim Öffnen des Pakets hast du vielleicht, oder nicht?

      Stubentiger schrieb:

      da steht dann Aussage gegen Aussage, wobei du einerseits die Beweislast zu tragen hast, andererseits das Geld und Amazon auf deiner Seite. Ein Zeuge und/oder Fotos beim Auspacken könnten helfen.

      Tja, wenn du nun auch noch eine Zeugen dafür hast, dass du genau das verschickt hast, was du angibst ... kannst du dich wohl beruhigt zurücklehen [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Garten/smilie_ga_008.gif][Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wetter/smilie_wet_040.gif]

      was erwartet denn der tolle Anwalt? Dass du nun "einknickst" und "betreten zugibst, ein gebrauchtes Gerät verschifft zu haben"??? :S

      Falls er seiner Mandantin glaubt, (oder gaaanz dringend Geld braucht) kann er sie ja ermutigen, gegen dich wg Betrugs zu klagen ... :P die Beweislast läge dann aber natürlich bei ihr/m

      Nächstes mal sollte man vielleicht noch "Fingerabdrücke" zwecks Abgleich im Streifalle sichern X/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()