Neuanfang bei ebay, wenn dauerhaft gesperrt

    • Neuanfang bei ebay, wenn dauerhaft gesperrt

      Moin,

      angenommen man ist bei ebay lebenslang gesperrt aufgrund von zu lange "unterdurchschnittlich" wegen zu langer Lieferzeit (zu viele 1-2 Sterne Bewertungen bei Versandzeit). Sperre besteht seit etwa 3 Jahren. Zahlreiche Kontaktversuche, telefonisch, per Mail ebay in den Ar*** zu kriechen fruchtlos.

      Inzwischen hat ein Umzug stattgefunden, Adresse wäre demnach neu. In den Nachnamen kann man ja versehentlich einen Buchstabendreher einbauen. Geburtsdatum müsste denke ich stimmen, da sonst der Abgleich bei der Anmeldung, ob es die Person auch gibt, nicht funktioniert. Laptop wollte ich mir eh einen neuen zulegen, damit wäre auch das Thema Mac Adresse klar. Artikel sind andere, nicht die alten, die ebay kennt und dem gesperrten Acc ggf. zuordnen könnte. Was habe ich noch vergessen? Prüft ebay auch die IP? Also auch IP umleiten und verschleiern? Noch irgendwas? Bankkonto am besten ein neues auf einen anderen Namen lautend?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jonas5000 ()

    • Genau, es geht um die Umgehung der Sperre.

      @Mira: Dabei ging es um einen privaten Account. Dieser wurde auch erfolgreich gerettet. Vielen Dank.

      Aktuell suche ich aber nach einer Möglichkeit wieder gewerblich anbieten zu können, da wie gesagt gesperrt.
    • @jonas
      Dir ist doch klar, dass du auch eigentlich keine gültigen Kaufverträge schließen kannst, wenn du als Verkäufer von der Plattform ausgeschlossen bist.
      Da ändert doch auch eine neue Adresse oder ein "Buchstabendreher" in deinem Namen nichts.

      Du darfst auf der Plattform nicht mehr handeln und damit darfst du auch keine gültigen Kaufverträge abschließen.
      Ist nicht meine Meinung, sondern die von eBay und ihren AGB.

      Ehrlichkeit sollte eigentlich ein Grundsatz eines Verkäufers sein, aber in dem Fall würdest du schon unehrlich anfangen.

      Natürlich ist das Mist, was eBay mit Verkäufern so macht, was Käufer mit den Bewertungen oder Sternen des Verkäufers so machen, ändert aber nichts daran, dass du gesperrt bist und ein Käufer das Recht darauf hat, zu wissen mit wem er handelt und ob dieser auch tatsächlich handeln darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Du willst bei einem gewerbl. Account in der Anbieterkennzeichnung einen Buchstabendreher einbauen?
      Ich bin grundsätzl. gerne bereit bei der Rettung bzw. Entsperrung von Accounts behilflich zu sein, zuweilen klappt das auch, aber solche Ideen unterstütze ich nicht.
      Probiere es evtl. mit einer UG und wichtiger, arbeite solide.
    • Kaiolito schrieb:

      Ehrlichkeit sollte eigentlich ein Grundsatz eines Verkäufers sein, aber in dem Fall würdest du schon unehrlich anfangen.
      Resultiert doch aber nur daraus, da es mit der ehrlichen Variante nicht funktioniert. Wie schon gesagt, habe ebay doch zig mal bekniet die letzten Jahre, angerufen, Email geschrieben. Nützt aber alles nix, einmal gesperrt, immer gesperrt.
    • Jonas5000 schrieb:

      Resultiert doch aber nur daraus, da es mit der ehrlichen Variante nicht funktioniert.
      Sag ich auch immer, wenn ich eine Bank überfallen hab, nachdem mir der Geldautomat die freiwillige Geldausgabe verwehrt hat...

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Skepsis ist auch wirklich angebracht, wenn es einem VK gelungen ist, schon 2 Accounts zu zerschießen.
      Es gibt ja durchaus Fälle, bei denen eine Sperre sehr begrüßenswert ist.
      Immerhin möchte er seine gewerbl. Ware nicht über den (trickreich) geretteten privaten Account verticken.
      Der private Account dürfte nach der gewerbl. Sperre auch nicht AGB-konform sein.
      Oder war der gewerbl. Account schon eine GmbH oder UG?
    • Glück nicht, eher Geschick, der Privataccount läuft natürlich nicht über meinen Namen, sondern über den eines Freundes. Dieser möchte aber natürlich, allein schon aufgrund fehlendem Gewerbe, nicht im Impressum auftauchen. Somit geht es bei Gewerblichkeit wieder zurück zu meiner Person, die ja aber lebenslang gesperrt ist. Ein Teufelskreis.
    • Ja da hast du schon Recht, möchte künftig auch bei ricardo, rakuten und ebay Kleinanzeigen gewerblich anbieten.

      Aber es ist ja nunmal so, dass man durch fehlende Marktteilahme bei ebay dortige Umsätze verschenkt und hierdurch einen Nachteil gegenüber seinen Mitbewerbern hat die dort anbieten können.
    • was besteht denn überhaupt für eine Sperre?

      es gibt die Sperre als Verkäufer - dann kann man durchaus noch kaufen

      es gibt die komplette Sperre (NRM) des Accounts, dann kann damit weder gekauft noch verkauft werden

      es dürfen allerdings beide Sperren nicht mit anderen Accounts umgangen werden, zudem muß natürlich auch die Meldeadresse korrekt hinterlegt sein


      Jonas5000 schrieb:

      Glück nicht, eher Geschick, der Privataccount läuft natürlich nicht über meinen Namen, sondern über den eines Freundes. Dieser möchte aber natürlich, allein schon aufgrund fehlendem Gewerbe, nicht im Impressum auftauchen. Somit geht es bei Gewerblichkeit wieder zurück zu meiner Person, die ja aber lebenslang gesperrt ist. Ein Teufelskreis.

      dem "Freund" ist bewußt, daß er - unabhängig von einem Impressum - als Kontoinhaber für alles, was mit dem Account angestellt wird, verantwortlich ist?
    • Es besteht die Sperre als Verkäufer, Käufe sind noch möglich.

      Wie ist ebay denn derzeit so gestimmt? Sind Fälle bekannt, wo Konten wieder entsperrt wurden? Denn dann würde ich mal versuchen, diesen Weg nochmal zu gehen, und um Gnade zu bitten, dass das Konto wieder freigegeben wird. Auch wenn ich glaube, dass das nachwievor nichts bringt.

      Ich sag mal so, ich hab meine Strafe jetzt ja auch 3Jahre lang abgebüßt. Straftäter kommen ja auch wieder irgendwann aus dem Gefängnis heraus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jonas5000 ()

    • Es ist das Hausrecht ebay´s dich kaufen oder verkaufen zu lassen, ein Anspruch hat keiner darauf. Klar kannst du noch einkaufen, ich meinte auch damit, umgehe deine Sperre die gegen den dortigen Grunsätzen sind und ebay bekommt das evtl. raus, dann hast du dir auch deine künftige Einkaufserlebnisse auf ebay verspielt und bekommst mit größter Wahrscheinlichkeit "Hausverbot".
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