Ebay hat seine Problembehandlung überarbeitet - und es nicht besser geworden ! Bekommt man eine unvollständige Lieferung , hat man früher einen Problemfall eröffnet ,und den anderen zur Nachlieferung aufgefordert ( Nachbesserung). Das geht jetzt nicht mehr. Nun fordert man den anderen zur Zurückgabe auf ---obwohl dieser die Rückgabe ausgeschlossen hat und man selbst diese nicht wünscht.
Eine weitere Neuerung ist der Abbruch des Kaufs , obwohl dies juristisch zweifelhaft ist . Nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde, und das Erfüllungsgeschäft durchgeführt wurde, kann eine Rückwandlung durchgeführt werden - kein Abbruch, denn der Kaufvorgang ist bereits beendet.
Vielleicht sollte ebay mal ein paar Juristen einstellen ...
Eine weitere Neuerung ist der Abbruch des Kaufs , obwohl dies juristisch zweifelhaft ist . Nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde, und das Erfüllungsgeschäft durchgeführt wurde, kann eine Rückwandlung durchgeführt werden - kein Abbruch, denn der Kaufvorgang ist bereits beendet.
Vielleicht sollte ebay mal ein paar Juristen einstellen ...