Ebay Problembehandlung

    • Ebay Problembehandlung

      Ebay hat seine Problembehandlung überarbeitet - und es nicht besser geworden ! Bekommt man eine unvollständige Lieferung , hat man früher einen Problemfall eröffnet ,und den anderen zur Nachlieferung aufgefordert ( Nachbesserung). Das geht jetzt nicht mehr. Nun fordert man den anderen zur Zurückgabe auf ---obwohl dieser die Rückgabe ausgeschlossen hat und man selbst diese nicht wünscht.

      Eine weitere Neuerung ist der Abbruch des Kaufs , obwohl dies juristisch zweifelhaft ist . Nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde, und das Erfüllungsgeschäft durchgeführt wurde, kann eine Rückwandlung durchgeführt werden - kein Abbruch, denn der Kaufvorgang ist bereits beendet.
      Vielleicht sollte ebay mal ein paar Juristen einstellen ... ;)
    • Erik, da hat Mira völlig Recht. Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer heißt das Zauberwort.
      Allerdings: bei ebay ist die heutige Klientel ziemlich Bildungsfern angesiedelt. Da sind Selbstverständlichkeiten
      bereits geistige Superleistungen und nicht von jedem zu erwarten
      ( um allem vorzubeugen: das war ganz bestimmt nicht auf Dich gemünzt!)
    • Täusche ich mich?
      Man konnte bisher mit Hilfe von Ebay/PayPal eine Teilrückerstattung durchsetzen, aber die gesetzl. vorgesehene Nacherfüllung in Form von Reparatur, Nach- bzw. Ersatzlieferung waren doch noch nie Bestandteil der Ebay/PayPal- Fallentscheidungen und finden bei den K-Schutz-Versprechen auch keine Erwähnung.

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    • Ich meinte natürlich nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer. Manchmal muss man eben doch eröffnen. Obwohl das bei ebay auch so eine Sache ist : Man klickt auf " Kontaktaufnahme" - "Sache stimmt nicht überein" und schon eröffnet ebay einen Fall statt eine Kontaktemail abzusenden. Das war auch vor der Änderung schon so.Da funktioniert nur allgemeine Anfrage zur Funktion , was in diesem Fall auch falsch ist.
    • Die Falleröffnung durch Fragestellung gibt es noch? Sicher?
      Nein, aber die Möglichkeit zur Kommunikation ohne Falleröffnung.
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      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Laut Ebay-Hilfe kann die Rückgabeoption auch für gewünschte Nacherfüllung genutzt werden.
      Inwiefern das für eine Fallentscheidung relevant ist, weiß ich nicht.
      Ich gehe davon aus, dass eine Einigung mit dem VK zwar möglich ist, aber eine Fallentscheidung, so wie früher, nur eine Rückabwicklung bzw. Teilerstattung durchsetzt.
      ocsnext.ebay.de/ocs/sr?query=1437

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    • Zu dieser Funktion "Kauf abbrechen".
      Dazu schreibt Ebay das
      "
      Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“


      • Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.
      verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen#19872anchor5

      Allerdings findet sich, offenbar auch für Privatverkäufer, das
      Kaufabbruch durch den Käufer innerhalb 1 Stunde nach Kauf
      Mitunter kommt es vor, dass Käufer einen Artikel spontan kaufen und ihre Kaufentscheidung unmittelbar danach bereuen. Für diesen Fall hat der Käufer ab Juni 2015 die Möglichkeit, innerhalb 1 Stunde nach Kauf eine Anfrage an den Verkäufer zu stellen, den Kauf abzubrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kauf bereits bezahlt wurde oder nicht.
      Wenn ein Käufer anfragt, den Kauf abzubrechen, hat der Verkäufer 3 Tage Zeit, der Anfrage zuzustimmen oder diese abzulehnen (wenn zum Beispiel der Artikel sofort versendet wurde).
      Lässt der Verkäufer die 3 Tage verstreichen, ohne auf die Anfrage des Käufers zu reagieren, geschieht das Folgende:
      • Wenn der Artikel bereits bezahlt wurde, wird die Anfrage des Käufers automatisch abgelehnt.
      • Ist der Artikel noch nicht bezahlt, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben.
      Falls der Artikel bereits bezahlt wurde und der Verkäufer der Anfrage auf Kaufabbruch zustimmt, hat er 10 Tage Zeit, das Geld zurückzuzahlen.
    • Ich seh schon , auch in diesem Forum sammeln sich allmählich Ebayagenten und -fans , die kommentarlos hinnehmen ,was ebay sagt und auch noch Ausszüge der Webseite veröffentlichen als wären diese Verse der Bibel.
      Geltendes Recht ist : Wer bei ebay etwas ersteigert, hat einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen! Eine Aufhebung dieses Vertrages ist nur möglich , wenn beide, Käufer und Verkäufer, dies einvernehmlich wollen.
      Die seit Kauf verstrichene Zeit ist hierfür vollkommen unmassgeblich.
      EBENSO WIRD EIN KAUFVERTRAG NICHT AUGEHOBEN , WEIL DER KÄUFER NICHT ZAHLT !
      Das wäre ja noch schöner ! Erst werden die Bewertungen für Käufer bei ebay abgeschafft , und nun können sie einseitig Kaufverträge aufheben.
      Es bleibt dabei - ein paar Juristen bei ebay angestellt , könnte sicher helfen , diese ständigen Rechtsverletzungen einzudämmen.
    • Nix anderes steht in den Ebay-Hinweisen.
      Dieses neue Verfahren "innerhalb einer Stunde" wenn der VK 3 Tage nicht reagiert, bringt mich allerdings auch zum Grübeln.
      Wie bitte kommst du darauf, dass Ebay-Verse meine Bibel seien?
      Undifferenzierte Kritik wie in deinem EP, nebst Falschinfos, helfen ganz bestimmt auch nicht weiter.

      Hier wird den VK z. B. grundsätzl. geraten nicht nur einen unbezahlten Artikel zu melden, sondern den Kaufvertrag zu kündigen. Was ist daran falsch?

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